Abrechnung von Investitionsmaßnahmen 

Verwendung

Bei der Abrechnung von Investitionsmaßnahmen ist es im allgemeinen erforderlich, die unter Controlling-Aspekten auf einem Objekt gesammelten Kosten auf unterschiedliche Empfänger weiterzuverrechnen. Dieser Prozeß läßt sich mit Hilfe verschiedener Steuerungsparameter und Abrechnungsvorschriften weitgehend automatisiert durchführen. Grundsätzlich lassen sich hierbei zwei Verarbeitungsarten unterscheiden:

Funktionsumfang

Die folgende Abbildung zeigt die Wertströme bei der Abrechnung einer Investitionsmaßnahme im Überblick:

 

Wertströme bei der Abrechnung

Periodische Abrechnung

Bei der periodischen Abrechnung werden die auf einem Auftrag oder einem PSP-Element angefallenen Istkosten ganz oder teilweise an einen oder mehrere Empfänger weiterverrechnet. Hierbei werden automatisch entsprechende Gegenbuchungen zur Entlastung des Auftrags oder PSP-Elements erzeugt. Die einmal auf einen Auftrag oder PSP-Element kontierten Belastungsbuchungen bleiben auch nach der Abrechnung an einen Empfänger bestehen (und sind somit anzeigbar). Die abgerechneten Kosten werden auf dem jeweiligen Empfängerobjekt fortgeschrieben und im Berichtswesen ausgewiesen.

Im einzelnen erfolgt im Rahmen der periodischen Abrechnung:

Die Abrechnung auf CO-Empfänger bezieht sich auf die vollständigen, noch nicht auf AiB abgerechneten Belastungen. Auf diese Weise ist es möglich, Belastungen für Controllingzwecke auf Investitionsmaßnahmen zu buchen und zu verwalten, die anlagenseitig nicht aktivierungsfähig oder -pflichtig sind (z.B. Gemeinkostenzuschläge).

Im selben Arbeitsschritt mit der Abrechnung auf CO-Empfänger erfolgt die Abrechnung auf Anlage im Bau. Die Abrechnung auf Anlage im Bau ist bewertungsbereichsspezifisch definierbar. Die Bewertungsbereiche haben in der Anlagenbuchhaltung die Aufgabe, das Anlagevermögen für unterschiedliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Zwecke zu bewerten (z.B. handelsrechtlich, steuerrechtlich, kalkulatorisch usw.). Deshalb ist es bei der Abrechnung auf AiB möglich, je nach Bewertungszweck unterschiedliche Aktivierungsvorschriften zu berücksichtigen. Nicht-aktivierungspflichtige Anteile (Bewertungsdifferenzen zwischen Bewertungsbereichen) verbucht das System als neutralen Aufwand.

Gesamtabrechnung

Die Gesamtabrechnung erfolgt bei Fertigstellung der Investitionsmaßnahme. Hierbei werden die auf AiB abgerechneten Belastungen auf fertige Anlagen umgebucht. Im Korrekturfall ist es auch hier noch möglich, irrtümlich auf AiB abgerechnete Belastungen auf Kostenstellen endabzurechnen. Dies ist allerdings nur für Belastungen zulässig, die im laufenden Jahr gebucht wurden. Belastungen aus Vorjahren dürfen nicht mehr auf Kostenstelle abgerechnet werden, da sie bereits in der Bilanz des Vorjahres als AiB-Bestand ausgewiesen wurden.

Beachten Sie jedoch, daß auch nach einer Gesamtabrechnung noch Zugänge auf die jeweilige Investitionsmaßnahme gebucht werden können. Es erfolgt also kein Statuswechsel der Investitionsmaßnahme. Somit sind beliebig viele Gesamtabrechnungen auf derselben Maßnahme möglich.

Wertströme bei der Abrechnung

Siehe auch:

Informationen zur Abrechnung

Abschnitt…

enthält Informationen über…

Abrechnungsvorschriften

Systemkonfiguration und Abrechnungsparameter bei periodischer Abrechnung auf CO-Empfänger und AiB, die Gesamtabrechnung, die Abrechnung von untergeordneten Objekten sowie zu Sachkonten/Kostenarten für die Abrechnung.

Abrechnungskontierung

die Erfassung von Abrechnungsvorschriften und Aufteilungsregeln für die einzelpostengenaue Abrechnung sowie für die pauschale Abrechnung (periodisch) bzw. pauschale Abrechnung (gesamt).

Abrechnen

die Durchführung der Abrechnung.