Abrechnungsvorschriften 

Verwendung

Die periodische Abrechnung auf CO-Empfänger und die Gesamtabrechnung einer Investitionsmaßnahme bei Fertigstellung vollzieht das System mit Hilfe von frei definierbaren Abrechnungsvorschriften. Diese Abrechnungsvorschriften können Sie im Stammsatz des jeweiligen Auftrags/PSP-Elements hinterlegen. Die Abrechnung auf AiB erfolgt mit Hilfe von Aktivierungsschlüsseln.

Funktionsumfang

Im Investitionsprofil legen Sie fest, ob die Abrechnung (periodische Abrechnung auf CO-Empfänger und Gesamtabrechnung) bei den zugehörigen Investitionsmaßnahmen summarisch oder einzelpostengenau möglich sein soll.

Unterschiede einzelpostengenau/summarisch

einzelpostengenau

summarisch

Für jede gebuchte Belastung kann eine eigene, spezifische Aufteilungsregel erfaßt werden. Außerdem ist je Einzelposten ein exakter Herkunftsnachweis von der fertigen Anlage bis zur ursprünglichen Belastung auf die Investitionsmaßnahme möglich.

Für alle auf die Maßnahme gebuchten Belastungen können nur pauschale Aufteilungsregeln bzw. Abrechnungsvorschriften je Kostenart bzw. Kostenartengruppe erfaßt werden (bei Verwendung eines Ursprungsschemas).

Je Einzelposten ist ein exakter Herkunftsnachweis von der fertigen Anlage bis zur ursprünglichen Belastung auf die Investitionsmaßnahme möglich.

Es gibt nur einen verdichteten Herkunftsnachweis nach Kostenarten auf den Anlagen.

Der Ressourcenverbrauch bei der Abrechnung und für den Herkunftsnachweis ist höher als bei der summarischen Abrechnung.

Die Laufzeiten sind geringer als bei der Einzelpostenabrechnung.

Wenn Sie eine Investitionsmaßnahme einzelpostengenau verwalten, können Sie zusätzlich zu den einzelpostengenauen Abrechnungsvorschriften eine pauschale Abrechnungsvorschrift hinterlegen. Diese Vorschrift verwendet das System dann bei allen Einzelposten, denen keine eigene Abrechnungsvorschrift zugeordnet ist. Es ist also möglich, grundsätzlich pauschal und gleichzeitig bestimme Einzelposten individuell abzurechen.

Wenn Sie nur summarisch abrechnen, können Sie nur eingeschränkt Zinsen für Investitionsprojekte berechnen (siehe Zinsen in der Im-Bau-Phase), da bei summarischer Abrechnung die zinsrelevanten (auf AiB abzurechnenden) Einzelposten nicht exakt ermittelt werden können.

Betragsabrechnung

Neben der Abrechnung auf der Basis von Prozentsätzen oder Äquivalenzziffern ist es möglich, direkt bestimmte Abrechnungsbeträge in den Abrechnungsvorschriften einzutragen. Voraussetzung hierfür ist, daß das verwendete Abrechnungsprofil Betragsabrechnungen erlaubt.

Die Betragsabrechnung kann sowohl bei der periodischen (Vor-) Abrechnung auf CO-Empfänger als auch bei der Gesamtabrechnung auf fertige Anlagen eingesetzt werden. Beträge, die in Abrechnungsvorschriften eingetragen sind, werden immer nur einmal abgerechnet (beim nächsten Abrechnungslauf).

Bei Investitionsmaßnahmen mit Einzelpostenabrechnung muß für jeden Betrag, der abgerechnet werden soll, eine eigene Abrechnungsregel definiert werden. Diese Abrechnungsregel müssen Sie dann dem betroffenen Einzelposten zuweisen. Beachten Sie bitte, daß das System bei einer Abrechnungsregel mit Betragsangabe keine Anteilsermittlung vornimmt, wenn die Regel mehreren Einzelposten zugeordnet ist. Das System rechnet pro Einzelposten immer genau den Abrechnungsbetrag ab. Wenn der Einzelpostenbetrag den Abrechnungsbetrag übersteigt, bleibt die Differenz bei der Abrechnung unberücksichtigt. Umgekehrt darf der Abrechnungsbetrag den Einzelpostenbetrag nicht übersteigen.

Da die periodische Abrechnung von Investitionsmaßnahmen je Bewertungsbereich der zugehörigen Anlage im Bau unterschiedlich definierbar ist, muß das System Betragsangaben in Gesamtabrechnungsvorschriften interpretieren. Dies geschieht auf folgende Weise:

Der in der Abrechnungsvorschrift angegebene Betrag bezieht sich immer auf den Bewertungsbereich für die kalkulatorische Bewertung, da dort kein neutraler Aufwand abgegrenzt wird (100% Abgrenzung auf AiB). Die in den anderen Bewertungsbereichen abzurechnenden Beträge ermittelt das System anteilsmäßig. Wenn beispielsweise der abzurechnende Betrag 50% der insgesamt im kostenrechnerischen Bereich vorhandenen Belastungen ausmacht, rechnet das System auch in allen anderen Bereichen 50% der Gesamtbelastungen ab.

Beachten Sie bitte, daß die Pflege von Betragsangaben nicht über die Erfassung von Abrechnungsvorschriften in der Stammdatenpflege von Investitionsmaßnahmen möglich ist. Betragsabrechenvorschriften müssen in der Einzelpostenaufteilung erfaßt werden.

Abrechnung von Festwerten

Wenn Werte (z.B. Festwerte) abgerechnet werden sollen, bevor die eigentliche Belastung gebucht ist, kann eine Pseudobelastung gegen ein Rückstellungskonto gebucht werden. Die Pseudobelastung ist dann normal abrechenbar. Die spätere echte Belastung muß dann in Höhe der Pseudobelastung auf das Rückstellungskonto abgerechnet werden, die Differenz auf den/die Empfänger der Pseudobelastung.

Abrechnung auf Anlage im Bau

Die Abrechung auf Anlage im Bau vollzieht das System mit Hilfe des Aktivierungsschlüssels. Der Aktivierungsschlüssel ermöglicht es, je Bewertungsbereich der Anlagenbuchhaltung abweichende Prozentsätze abzurechnen.

Die Verwendung von Aktivierungsschlüsseln ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie keinen Aktivierungsschlüssel hinterlegen, rechnet das System bei der periodischen Abrechnung alle nicht auf CO-Empfänger kontierten Belastungen auf die jeweilige Anlage im Bau ab (in allen Bewertungsbereichen identisch).

Siehe auch:

Periodische Abrechnung auf AiB

Aktivitäten

Legen Sie im Customizing des Investitionsmanagements unter Innenaufträge/Projekte ® Stammdaten ® Investitionsprofile definieren fest, ob Sie einzelpostengenau oder summarisch abrechnen möchten.