Sachkonten/Kostenarten für die Abrechnung 

Verwendung

Im Rahmen der Abrechnung einer Investitionsmaßnahme verwendet das System die im folgenden aufgeführten Kostenarten und Sachkonten.

Funktionsumfang

Die Kostenart für die periodische Abrechnung auf Anlage im Bau oder auf CO-Empfänger (z.B. Kostenstellen) ist im Verrechnungsschema des jeweiligen Abrechnungsprofils festlegbar. Hierbei haben Sie zwei Alternativen:

Im Verrechnungsschema können Sie je Abrechnungszuordnung und je Empfängertyp festlegen, ob sie kostenartengerecht abrechnen möchten, oder ob und mit welcher Abrechnungskostenart das System die Belastungen des Auftrags/PSP-Elements auf den jeweiligen Empfängertyp abrechnen soll. Die Abrechnungszuordnung ist eine Zusammenfassung von Kostenarten oder Kostenartengruppen, die im Rahmen der Abrechnung gleich behandelt werden sollen.

Kostenartengerechte Abrechnung

Bei der kostenartengerechten Abrechnung rechnet das System jede Belastung mit der Ursprungskostenart wieder ab. Die Kostenart einer Belastung ändert sich also durch den Abrechnungsvorgang nicht und ist auch beim Abrechnungsempfänger noch nachweisbar. Außerdem können Sie auf diese Weise sicherstellen, daß die aktivierungspflichtigen Belastungen nach der periodischen Abrechnung auf Anlage im Bau per Saldo nicht in der Kostenartenrechnung erscheinen.

Bei der Abrechnung auf Anlage im Bau bucht das System die betroffenen Belastungen vom PSP-Element bzw. Auftrag der Investitionsmaßnahme auf die zugehörige Anlage im Bau um. Es findet also eine Umbuchung aus den Primärkosten (Aufwand) in den Bestand (AiB) statt. Das Gegenkonto zum AiB-Bestand ist bei kostenartengerechter Abrechnung die Primärkostenart der ursprünglichen Belastung (siehe Zugänge).

Abrechnung mit Abrechnungskostenart

Wenn es sich bei der urprünglichen Belastung um eine Sekundärkostenart handelt (z.B. bei internen Leistungsverrechnungen) können Sie nicht kostenartengerecht an eine Anlage im Bau abrechnen, da es für sekundäre Kostenarten kein korrespondierendes Aufwandskonto gibt. Deshalb müssen Sie sekundäre Kostenarten mit einer Abrechnungskostenart abrechnen.

Die folgende Abbildung zeigt die Festlegungen eines Verrechnungsschemas sowie die Zuordnung zur einzelnen Investitionsmaßnahme über das Abrechnungsprofil und die Auftragsart bzw. das Projektprofil.

 

Verrechnungsschema

Die Abrechnung mit einer Abrechnungskostenart hat gegenüber der kostenartengerechten Abrechnung den Vorteil einer besseren Performance. Dies liegt daran, daß das System hier nicht für jede einzelne Ursprungs-Primärkostenart, sondern nur für die in der Regel geringere Anzahl an Abrechnungskostenarten Belege erstellen muß. Die kostenartengerechte Abrechnung sollten Sie also neben der Abrechnung an Anlagen nur dann einsetzen, wenn die Information über die Primärkostenart einer Belastung auch beim Empfänger einer Abrechnung zur Verfügung stehen soll.

Konto für die Abgrenzung in den neutralen Aufwand

Das Konto für die bewertungsbereichsspezifische Abgrenzung von Aktivierungsdifferenzen in den neutralen Aufwand müssen Sie in den Kontofindungen der jeweiligen Anlagen im Bau festlegen (IM-Customizing: Aktivierungswerte je Bewertungsbereich).

Gesamtabrechnung

Für die Gesamtabrechnung sind keine Kostenarten erforderlich, da es sich hier nur um eine Bestandsumbuchung von Anlage im Bau an fertige Anlage handelt.

Die Kostenart für die CO-Abrechnung der irrtümlich bereits auf AiB aktivierten Belastungen im Rahmen der Gesamtabrechnung einer Investitionsmaßnahme bei Ferigstellung müssen Sie im Customizing der Anlagenbuchhaltung angeben (unter Vorgänge ® Aktivierung Anlage im Bau).