Abrechnung von Investitionsmaßnahmen
Bei der Abrechnung von Investitionsmaßnahmen ist es im Allgemeinen erforderlich, die unter Controlling-Aspekten auf einem Objekt gesammelten Kosten auf unterschiedliche Empfänger weiterzuverrechnen. Dieser Prozess läßt sich mit Hilfe verschiedener Steuerungsparameter und Abrechnungsvorschriften weitgehend automatisiert durchführen. Grundsätzlich lassen sich hierbei zwei Verarbeitungsarten unterscheiden:
Periodische Abrechnung zum Periodenabschluss
Gesamtabrechnung/Teilaktivierung der Investitionsmaßnahme bei Fertigstellung
Die folgende Abbildung zeigt die Wertströme bei der Abrechnung einer Investitionsmaßnahme im Überblick:

Wertströme bei der Abrechnung
Bei der periodischen Abrechnung werden die auf einem Auftrag oder einem PSP-Element angefallenen Istkosten ganz oder teilweise an einen oder mehrere Empfänger weiterverrechnet. Hierbei werden automatisch entsprechende Gegenbuchungen zur Entlastung des Auftrags oder PSP-Elements erzeugt. Die einmal auf einen Auftrag oder ein PSP-Element kontierten Belastungsbuchungen bleiben auch nach der Abrechnung an einen Empfänger bestehen (und sind somit anzeigbar). Die abgerechneten Kosten werden auf dem jeweiligen Empfängerobjekt fortgeschrieben und im Berichtswesen ausgewiesen.
Im Einzelnen erfolgt im Rahmen der periodischen Abrechnung:
die Abrechnung nicht aktivierungspflichtiger Belastungen auf CO-Empfänger, wie z.B. Kostenstellen
die Abrechnung der aktivierungspflichtigen Belastungen auf die zu den Investitionsmaßnahmen gehörigen Anlagen im Bau
Die Abrechnung auf CO-Empfänger bezieht sich auf die vollständigen, noch nicht auf AiB abgerechneten Belastungen. Auf diese Weise ist es möglich, Belastungen für Controllingzwecke auf Investitionsmaßnahmen zu buchen und zu verwalten, die anlagenseitig nicht aktivierungsfähig oder -pflichtig sind (z.B. Gemeinkostenzuschläge).
Im selben Arbeitsschritt mit der Abrechnung auf CO-Empfänger erfolgt die Abrechnung auf Anlage im Bau. Die Abrechnung auf Anlage im Bau ist bewertungsbereichsspezifisch definierbar. Die Bewertungsbereiche haben in der Anlagenbuchhaltung die Aufgabe, das Anlagevermögen für unterschiedliche betriebswirtschaftliche und rechtliche Zwecke zu bewerten (z.B. für handelsrechtliche, steuerrechtliche und kalkulatorisch Zwecke). Deshalb ist es bei der Abrechnung auf AiB möglich, je nach Bewertungszweck unterschiedliche Aktivierungsvorschriften zu berücksichtigen. Nicht aktivierungspflichtige Anteile (Bewertungsdifferenzen zwischen Bewertungsbereichen) verbucht das System als neutralen Aufwand.
Die Gesamtabrechnung erfolgt bei Fertigstellung der Investitionsmaßnahme. Hierbei werden die auf AiB abgerechneten Belastungen auf fertige Anlagen umgebucht. Im Korrekturfall ist es auch hier noch möglich, irrtümlich auf AiB abgerechnete Belastungen auf Kostenstellen endabzurechnen. Dies ist allerdings nur für Belastungen zulässig, die im laufenden Jahr gebucht wurden. Belastungen aus Vorjahren dürfen nicht mehr auf Kostenstelle abgerechnet werden, da sie bereits in der Bilanz des Vorjahres als AiB-Bestand ausgewiesen wurden.
Beachten Sie jedoch, dass auch nach einer Gesamtabrechnung noch Zugänge auf die jeweilige Investitionsmaßnahme gebucht werden können. Es erfolgt also kein Statuswechsel der Investitionsmaßnahme. Somit sind beliebig viele Gesamtabrechnungen auf derselben Maßnahme möglich.
In der neuen Anlagenbuchhaltung
(d.h. mit der Business Funktion FI-AA, Parallele Bewertung
(FIN_AA_PARALLEL_VAL
) und aktiviertem Customizing-Schalter für die neue Anlagenbuchhaltung) sind die Bewertungsbereiche grundsätzlich gleichrangig. Der Bereich 01 hat keine Vorrangstellung im Bewertungsplan; einen Leitbereich gibt es nicht.
Für die Abrechnung ergibt sich Folgendes:
Anlagenbewegungen werden grundsätzlich ledgergruppenspezifisch fortgeschrieben. Bei der Abrechnung wird somit für jede Ledger-Gruppe, die im Bewertungsplan einem Bewertungsbereich zugeordnet ist, ein eigener Beleg erzeugt.
Die Abrechnung wird in allen Bewertungen in Echtzeit gebucht. Eine periodische Abrechnung mit der periodischen Bestandsbuchung ist nicht notwendig.
Die Kostenabgrenzung wird mit dem führenden Bewertungsbereich gebucht. Das ist der Bereich, dem im Bewertungsplan diejenige Ledger-Gruppe zugeordnet ist, die im Hauptbuch das führende Ledger enthält. Im FI wird der (neutrale) Aufwand jedoch in jeder Ledger-Gruppe jeweils ledgergruppenspezifisch fortgeschrieben.
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Systemkonfiguration und Abrechnungsparameter bei periodischer Abrechnung auf CO-Empfänger und AiB, die Gesamtabrechnung, die | |
die Erfassung von Abrechnungsvorschriften und Aufteilungsregeln für die einzelpostengenaue Abrechnung sowie für die | |