Abrechnung von untergeordneteten Objekten einer Investitionsmaßnahme

Verwendung

PSP-Elemente, die Investitionsmaßnahmen mit zugeordneter Anlage im Bau darstellen, können Netzplänen mit Vorgängen, Aufträgen oder PSP-Elementen untergeordnet sein. Bei der Abrechnung gibt es bezüglich dieser untergeordneten Objekte folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

Funktionsumfang

Netzpläne

Netzpläne können selbst nicht als Investitionsmaßnahme behandelt werden, da sie nicht mit einer Anlage im Bau verknüpfbar sind. Eine indirekte Verknüpfung ist allerdings über die Zuordnung zu einem entsprechenden PSP-Element möglich.

Beachten Sie, daß Sie in diesem Fall die Netzpläne zunächst an das jeweilige PSP-Element abrechnen müssen (mehrstufige Abrechnung). Geben Sie deshalb in den Abrechnungsregel der Netzpläne das betroffene PSP-Element als Empfänger an. Das PSP-Element kann dann an Anlage bzw. andere projektexterne Empfänger abgerechnet werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß alle auf die jeweiligen Netzplanvorgänge rückgemeldeten Ist-Werte auf dem PSP-Element für die eventuelle Aktivierung auf Anlage im Bau zur Verfügung stehen.

Aufträge/untergeordnete PSP-Elemente

Aufträge oder PSP-Elemente, die einer Investitionsmaßnahme untergeordnet sind, können Sie mit den folgenden Verfahren abrechnen:

  • Der Auftrag/untergeordnetes PSP-Element ist selbst eine Investitionsmaßnahme und wird direkt auf die Endempfänger (Anlagen) abgerechnet. Eine Abrechnung auf die übergeordnete Investitionsmaßnahme ist dann nicht erforderlich.

  • Der Auftrag/untergeordnetes PSP-Element ist keine Investitionsmaßnahme, sondern das übergeordnete PSP-Element. Der Auftrag/untergeordnetes PSP-Element muß dann auf das übergeordnete PSP-Element abgerechnet werden. Die periodische Abrechnung der übergeordneten Investitionsmaßnahme darf erst erfolgen, nachdem alle untergeordneten Aufträge/PSP-Elemente kostenartengerecht auf die Investitionsmaßnahme abgerechnet wurden.