Wertströme bei der Abrechnung

Die folgende Abbildung zeigt die Abrechnungsphasen einer Belastung auf eine Investitionsmaßnahme im Überblick. Dargestellt sind die maximal möglichen Abrechnungsschritte, die eine einzelne Belastung betreffen können:

  • Eine Belastung in Höhe von 10.000 wird mit der Kostenart 2 (Fertigungsgemeinkosten) auf die Investitionsmaßnahme gebucht. Diese Gemeinkosten sollen nur zu 50% aktiviert werden. Deshalb ist für diese Kostenart in der pauschalen Abrechnungsvorschrift mit Ursprungsschema festgelegt, daß periodisch 50% auf die Kostenstelle 2 abgerechnet werden sollen (siehe Abrechnungskontierung ).

  • Die verbleibenden 5.000 rechnet das System periodisch auf eine Anlage im Bau ab. Steuerrechtliche Vorgaben legen fest, daß im Bewertungsbereich XX (Steuerrecht) weniger als 50% der Fertigungsgemeinkosten aktiviert werden dürfen. Deshalb ist im verwendeten Abgrenzungsschema festgelegt, daß nur 80% der verbleibenden 5.000 (= 4.000) auf Anlage im Bau abgerechnet werden. Die restlichen 1.000 fließen als Aktivierungsdifferenz auf das Konto, das in der Kontenfindung des Bereiches XX für den neutralen Aufwand vorgesehen ist (siehe Periodische Abrechnung auf AiB ).

  • Bei Fertigstellung der Anlage rechnet das System die auf AiB aktivierten 4.000 auf Basis einer pauschalen Gesamtabrechnungsvorschrift auf drei verschiedene Anlagen ab.