Abrechnen
Da Aufträge oder PSP-Elemente die Belastungen einer Investitionsmaßnahmen nur temporär sammeln und diese Belastungen auf AiB oder Kostenstellen weiterbelastet werden müssen, ist es erforderlich, Investitionsmaßnahmen periodisch abzurechnen. Außerdem muss eine Investitionsmaßnahme mit AiB bei Fertigstellung an Anlagen endabgerechnet werden.
Die Verbuchung einer Abrechnung erfolgt im Allgemeinen als periodische Verarbeitung. Es können wahlweise einzelne oder alle über eine frei definierbare Selektionsvariante selektierten Aufträge/Projekte abgerechnet werden. Über die Verarbeitungsart im Eingangsbild der Transaktion legen Sie fest, welche der folgenden Aktionen durchgeführt werden soll:
Verarbeitungsart 1 (Automatisch)
Bei der automatischen Abrechnung wird die Verarbeitungsart bei jeder Belastung aus den jeweiligen Aufteilungsregeln ermittelt. Wenn die Investitionsmaßnahme technisch abgeschlossen ist (Systemstatus gesetzt), gilt Verarbeitungsart 3 (Teilaktivierung), ansonsten Verarbeitungsart 2 (Periodische Abrechnung).
Verarbeitungsart 2 (Periodische Abrechnung)
Das System rechnet alle Belastungen auf CO-Empfänger ab, denen eine Vorabrechnungsregel zugeordnet ist. Gleichzeitig führt es intern die Abrechnung auf AiB durch.
Verarbeitungsart 3 (Teilaktivierung)
Das System rechnet alle auf AiB abgerechneten Belastungen auf die endgültigen Empfängeranlagen ab, denen eine Gesamtabrechnungsregel zugeordnet ist.
Um sicherzustellen, dass alle auf die Maßnahme gebuchten, aktivierungspflichtigen Belastungen auf AiB abgegrenzt sind, führt das System vor der Gesamtabrechnung automatisch eine periodische Abrechnung durch.
Verarbeitungsart 8 (Gesamtabrechnung)
Das System rechnet nicht nur die Kosten der Periode ab, sondern ermittelt außerdem den kumulierten Auftragssaldo bis zur Abrechnungsperiode. Wenn ein Saldo vorhanden ist, dann gibt das System eine Fehlermeldung aus.
Grundsätzlich rechnet das System immer alle Belastungen ab, denen eine der Verarbeitungsart entsprechende pauschale oder eine einzelpostengenaue Aufteilungsregel zugeordnet ist.
Das Bezugsdatum der Abrechnung können Sie im Eingangsbild der Abrechnungstransaktion oder in der Abrechnungsvorschrift der jeweiligen Investitionsmaßnahme hinterlegen. Wenn Sie ein Bezugsdatum in der Abrechnungsvorschrift hinterlegen, verwendet das System dieses Datum und ignoriert ein eventuell in der Abrechnungstransaktion angegebenes Bezugsdatum.
Wenn bei einer Gesamtabrechnung/Teilaktivierung kein Bezugsdatum angegeben wird und in der Abrechnungsvorschrift auch kein Bezugsdatum hinterlegt ist, wird das Datum des technischen Abschlusses als Bezugsdatum verwendet.
Wenn das System nach keiner dieser Regeln ein Bezugsdatum ermitteln kann, dann wird der letzte Tag der Abrechnungsperiode als Bezugsdatum verwendet.
Sie sollten die periodische Abrechnung zum Abschluss jeder Kostenrechnungsperiode durchführen, damit diese Kostenanteile periodengerecht verrechnet werden können.
Wenn im kalkulatorischen Bewertungsbereich immer 100% aktiviert werden, muss die periodische Abrechnung prinzipiell erst zum Jahresabschluss erfolgen bzw. zu den Perioden, zu denen eine Bilanz erstellt werden soll.
Die systeminterne Abrechnung auf Anlage im Bau erfolgt automatisch gleichzeitig mit der periodischen Abrechnung auf CO-Empfänger.
Da die Prozentsätze für die aktivierungspflichtigen Kostenanteile manchmal erst zum Periodenabschluss bestimmt werden können, ist das Abgrenzungsschema zeitabhängig definierbar und kann unterjährig geändert werden, auch wenn bereits periodische Abrechnungen gebucht worden sind. Eine Änderung wirkt sich aber nicht mehr auf endabgerechnete Investitionsmaßnahmen oder teilabgerechnete Einzelposten aus.
Beachten Sie, dass in der klassischen Anlagenbuchhaltung immer nur ein Bewertungsbereich (Handelsrecht) online im Hauptbuch mitgebucht wird. Weitere mitzubuchende Bereiche müssen mit Hilfe einer periodischen Verarbeitung explizit mitgebucht werden. Deshalb wird auch die Kostenabgrenzung nur für den handelsrechtlichen Bereich sofort mit der periodischen Abrechnung gebucht. Die Abgrenzung für weitere Bereiche erfolgt erst beim periodischen Mitbuchen der jeweiligen Bereiche auf die entsprechenden Abstimmkonten.
In der neuen Anlagenbuchhaltung
(d.h. mit der Business Funktion FI-AA, Parallele Bewertung
(FIN_AA_PARALLEL_VAL
) und aktiviertem Customizing-Schalter für die neue Anlagenbuchhaltung) sind die Bewertungsbereiche grundsätzlich gleichrangig. Der Bereich 01 hat keine Vorrangstellung im Bewertungsplan; einen Leitbereich gibt es nicht.
Für die Abrechnung ergibt sich Folgendes:
Anlagenbewegungen werden grundsätzlich ledgergruppenspezifisch fortgeschrieben. Bei der Abrechnung wird somit für jede Ledger-Gruppe, die im Bewertungsplan einem Bewertungsbereich zugeordnet ist, ein eigener Beleg erzeugt.
Die Abrechnung wird in allen Bewertungen in Echtzeit gebucht. Eine periodische Abrechnung mit der periodischen Bestandsbuchung ist nicht notwendig.
Die Kostenabgrenzung wird mit dem führenden Bewertungsbereich gebucht. Das ist der Bereich, dem im Bewertungsplan diejenige Ledger-Gruppe zugeordnet ist, die im Hauptbuch das führende Ledger enthält. Im FI wird der (neutrale) Aufwand jedoch in jeder Ledger-Gruppe jeweils ledgergruppenspezifisch fortgeschrieben.
Bei der Buchung der Abrechnung auf Anlagen im Bau verwendet das System bestimmte Bewegungsarten. Diese Bewegungsarten können Sie im Customizing der Anlagenbuchhaltung
definieren. Dort bestimmen Sie auch, welche Bewegungsarten das System bei der Abrechnung von Investitionsmaßnahmen verwenden soll (unter ). In der Standardauslieferung des Systems sind bereits entsprechende Bewegungsarten eingestellt.
Bei der Gesamtabrechnung rechnet das System alle auf Anlage im Bau abgerechneten Belastungen auf die jeweiligen Empfänger (Anlagen) ab. Voraussetzung für die Gesamtabrechnung ist, dass die jeweilige Investitionsmaßnahme per Statuseinstellung technisch abgeschlossen ist.
Altbestand und Zugänge des aktuellen Geschäftsjahres rechnet das System getrennt ab. Auf diese Weise ist ein korrekter Ausweis im Anlagengitter gewährleistet. Als Altbestand werden die Werte betrachtet, die in Vorjahren bereits auf Anlage im Bau abgerechnet worden sind. Anteilige Werte für Sonder-AfA und Investitionsförderungen werden auf der Anlage im Bau durch eine pauschale Anteilsrechnung ermittelt.
Achtung
Bei der Gesamtabrechnung müssen die abzurechnenden Anzahlungen und Anzahlungsverrechnungen per Saldo Null ergeben (siehe Anzahlungen).
Eine gebuchte Abrechnung ist mit der Abrechnungstransaktion stornierbar, solange die zugehörigen Abrechnungsbelege noch nicht reorganisiert wurden. Allerdings kann immer nur die zuletzt durchgeführte Abrechnung storniert werden. Wenn eine ältere Abrechnung storniert werden soll, müssen Sie zunächst die jüngeren Abrechnungen in umgekehrt chronologischer Reihenfolge stornieren.