Grundlegende Regeln für die Migration

Die Migration von der klassischen Budgetierung (KB) ins BCS sollte auf gewissen Grundregeln basieren, die unten aufgelistet sind. Weitere Informationen zu jeder Regel finden Sie in den entsprechenden Abschnitten der gesamten Migrationsdokumentation.

  1. Die Migration ist auf Budgettabellen beschränkt. Daten werden aus der Datenbank übernommen, ohne dass die Konsistenz auf der KB-Seite geprüft wird. Das heißt, dass der Budgetstrukturplan nicht validiert wird. Auf der BCS-Seite werden nur Prüfungen durchgeführt, wenn die Migration auf Belegebene stattfindet. Siehe Budgettabellen in der Datenbank .

  2. Für Fonds mit einem Gesamt- und einem Jahresbudget werden nur die Jahresbeträge für die selektierten Jahre migriert. Daher müssen Sie sicherstellen, dass die Summe der Jahresbudgets dem Gesamtbudget entspricht. Andernfalls wird das Delta (der Teil des Gesamtbetrags, der keinem bestimmten Geschäftsjahr zugeordnet ist) nicht migriert. Wenn ein Delta existiert, wird im Meldungsprotokoll der Berichte für die belegbasierte Migration (FMKUMIGDOC) und für die summenbasierte Migration (FMKUMIGTOT) eine entsprechende Meldung erfasst.

  3. Die HHM-Budgetkontierungen vor und nach der Migration sind identisch.

  4. Die Zuordnungstabellen im Customizing zeigen, welche KB-Daten migriert werden und wie alte KB- und neue BCS-Felder einander zugeordnet sind. Sie zeigen auch, welche Daten nicht migriert werden, z.B. AVK-Sätze. Siehe KB-Budgetarten/-Budgetierungsvorgänge im BCS abbilden .

  5. Bei der Migration wertet das System für jede Belegposition das Delta zwischen dem Gesamt- und dem verteilten Betrag aus, da das BCS nur mit dem Budget jeder Kontierung arbeitet. Wenn es kein Delta gibt, wird kein Betrag migriert.

  6. Neue HHM-Kontierungen im BCS erhalten kein migriertes Budget aus der klassischen Budgetierung, da sie dort nicht existiert haben. Ab ECC 6.0 können Sie Vorschlagswerte für den Empfang von migriertem Budget definieren. Siehe HHM-Kontierungselemente .

  7. Summenmigration – Hier gelten die folgenden Regeln:

    • Der Migrationsbericht kann mehrere Male ausgeführt werden. Jedes Mal werden bereits migrierte Daten zuerst gelöscht, bevor die neuen Daten migriert werden.

    • Der Bericht kann nicht erneut ausgeführt werden, wenn außer migrierten Daten in der Zielversion und dem Geschäftsjahr des selektierten Fonds noch andere Daten existieren.

      Siehe Summenbasierte Migration .

  8. Belegmigration – Die Basis für die Verarbeitung ist der KB-Budgetbeleg. Wenn ein Beleg bereits migriert wurde, bestimmen die Verarbeitungsoptionen, wie er erneut verarbeitet wird: Bei der vollständigen Migration werden die entsprechenden Belege im BCS gelöscht und die KB-Belege erneut verarbeitet. Bei der Deltamigration werden die Belege migriert, die noch nicht verarbeitet wurden. Alle anderen Belege werden ignoriert.

    Anmerkung : Sie können Ihre Budgetbelege migrieren, auch wenn im BCS bereits Daten vorliegen. Siehe Belegbasierte Migration .