Obligovortrag Obligo, das im laufenden Geschäftsjahr gebucht wurde (z.B. Bestellanforderungen, Bestellungen, Mittelvormerkungen) und erst im folgenden Geschäftsjahr abgebaut wird, können Sie in das folgende Geschäftsjahr vortragen. Das vorgetragene Obligo belastet dann das Budget im neuen Jahr.
Offenes Obligo schließen
Für Ihre Organisation kann die Notwendigkeit bestehen, offene Verpflichtungen (z.B. Bestellungen) eines Geschäftsjahrs zu schließen. Mit dem Programm
Abschlussarbeiten: Offene Posten schließen
(RFFMCCLS) können Sie vor dem Obligovortrag offenes Obligo schließen und nicht verbrauchte Beträge wieder an das Budget zurückgeben.
Zurücksetzen des Workflows für Mittelvormerkungen und Wertanpassungen
Wenn Sie den Workflow: Mittelvormerkungen und Mittelumbuchungen verwenden, kann in Ihrer Organisation die Notwendigkeit bestehen (z.B. in der öffentlichen Verwaltung Spanien), den Workflow für offene Mittelvormerkungen und Wertanpassungen zurückzusetzen. Dies geschieht auf folgende Weise:
Nicht genehmigte Mittelvormerkungen werden mit Betrag null genehmigt.
Nicht genehmigte Wertanpassungen werden abgelehnt.
Betragsanpassung von Mittelvormerkungsbelegen/-belegketten
Für Ihre Organisation kann die Notwendigkeit bestehen (z.B. im spanischen Szenario „Obligovortrag mit Belegketten“), die offenen Beträge nicht vollständig abgebauter Mittelvormerkungen vor dem Obligovortrag in Abhängigkeit vom Werttyp auf null zurückzusetzen.
Ableitungsstrategie für Umkontierung
Der Obligovortrag berücksichtigt die Ihrem Finanzkreis zugeordnete Ableitungsstrategie für die Umkontierung. Weitere Informationen finden Sie unter Ableitungsstrategie für Umkontierung bei Abschlussarbeiten .
Budget zum Obligo
Durch den Obligovortrag wird im alten Geschäftsjahr bereits verfügtes Budget wieder frei. Falls das übertragene Obligo das Budget des neuen Geschäftsjahres nicht belasten soll, besteht die Möglichkeit, auch das frei gewordene Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr zu übertragen.
Obligovortrag nach Erfassungsdatum
Mit dem Programm
Obligovortrag nach Erfassungsdatum
(RFFMCCFD) können Sie während der Auslaufmonate offenes Obligo in das neue Geschäftsjahr vortragen.
Sie sollten dieses Programm verwenden, nachdem der Obligovortrag durchgeführt und das neue Geschäftsjahr eröffnet wurde und das alte Geschäftsjahr noch nicht geschlossen ist. In diesem Zeitraum können noch Belege im alten Jahr gebucht und geändert werden. Wenn Sie dieses Programm jeweils für den Zeitraum ausführen, der seit seiner letzten Ausführung verstrichen ist, werden genau die im Laufe dieser Frist gebuchten Bestellanforderungen, Bestellungen, Mittelvormerkungen und Buchhaltungsbelege selektiert und verarbeitet.
Die Abschlussarbeiten in den dem Haushaltsmanagement vorgelagerten Komponenten sollten abgeschlossen sein, da Änderungen an den Originalbelegen vom System im Haushaltsmanagement nicht automatisch nachvollzogen werden.
Vorerfasste Buchaltungsbelege sollten storniert sein, da diese bereits Budget verbraucht haben können, jedoch beim Obligovortrag nicht berücksichtigt werden. Vorerfasste Belege können Sie mit dem Programm
Abschlussarbeiten: Offene Posten schließen
(RFFMCCLS) löschen.
Beachten Sie, dass Sie einen Obligovortrag nur dann durchführen können, wenn im Customizing für
Haushaltsmanagement
in den Default-Einstellungen für die Jahreswechselarbeiten festgelegt ist, dass der Obligovortrag erlaubt ist. Weitere Informationen finden Sie im Customizing für
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
im Abschnitt
Default-Einstellungen vornehmen
. Mit dem Report
Monitor Abschlusssarbeiten
RFFMCFM1
erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen Customizing-Einstellungen.
Wenn Sie auf Zahlungsbasis arbeiten, müssen die Einzelposten mit dem Programm
Zahlungsabgrenzung
(RFFMS200) vom Status
Rechnung
auf den Status
Zahlung
umgesetzt sein. Weitere Informationen finden Sie unter
Zahlungsabgrenzung
sowie in der Dokumentation zum Programm.
Wenn Sie die Funktion
Budgeterhöhende Einnahmen (Verteilungsverfahren)
in der klassischen Budgetierung einsetzen, muss mit den entsprechenden Programmen die Budgeterhöhung durchgeführt sein. Weitere Informationen finden Sie unter
Budgeterhöhung durchführen
. Sofern sie das Budgetverwaltungssystem BCS im Einsatz haben, können Sie weitere Informationen unter
Budgeterhöhende Einnahmen
erhalten.
Der Obligovortrag kann nach unterschiedlichen Selektionskriterien erfolgen, bspw. für einzelne Finanzstellen, bestimmte HHM-Kontierungen, einzelne Belege oder Belegketten. Der Obligovortrag wird pro Belegposition durchgeführt. Generell werden nur diejenigen Belege in das neue Geschäftsjahr übertragen, die durch andere Belege abgebaut werden können. Dies gilt sowohl für das Zahlungsbudget als auch für das Verpflichtungsbudget.
Um den Obligovortrag durchzuführen, stehen Ihnen zwei Programme zur Verfügung:
Abschlussarbeiten:Vortrag offener Posten
(RFFMCCF1)
Abschlussarbeiten:Vortrag offener Posten
(Ketten)
(RFFMCCF1_CHAIN)
Mit diesem Programm können Sie Belegketten, die aus miteinander verknüpften Obligobelegpositionen (z. B. Mittelvormerkung und Rechnung oder Bestellanforderung und Bestellung) bestehen, nach unterschiedlichen Verarbeitungsarten vortragen. Mit der Verarbeitungsart können Sie bestimmen, welche offenen und verbrauchten Beträge der Belegpositionen der Kette vorgetragen werden sollen. Wenn Sie den Obligovortrag mit Belegketten durchführen wollen, müssen Sie diese im Customizing für
Haushaltsmanagement
in der Aktivität
Grundeinstellungen für Obligovortrag vornehmen
aktivieren.
Sie können den Funktionsumfang dieser Programme im Customizing für
Haushaltsmanagement
um folgende Funktionen erweitern:
Manuelle Auswahl der Empfängerkontierung
In der Ableitungsstrategie für die Kontierungsfindung beim Obligovortrag können Sie einer Senderkontierung mehrere Empfängerkontierungen zuordnen. Der Benutzer kann dann beim Obligovortrag in einem Dialogschritt eine der zugeordneten Empfängerkontierungen auswählen.
Genehmigungsverfahren
Der Obligovortrag kann ein einstufiges oder zweistufiges Genehmigungsverfahren durchlaufen. Wenn das Genehmigungsverfahren im Customizing aktiviert ist, führen die Obligovortragsprogramme (RFFMCCF1 und RFFMCCF1_CHAIN) den Vortrag nicht direkt aus, sondern Sie können mit diesen Programmen die Belege für den Vortrag nur selektieren. Für den eigentlichen Vortrag steht Ihnen dann das Programm
Genehmigung zum Vortrag offener Posten
(RFFMCCF_APPROVE) zur Verfügung, mit dem Sie den Vortrag der selektierten Belege ablehnen oder genehmigen können.
Für das Genehmigungsverfahren können Sie die Funktionen des SAP Business Workflow nutzen. Weitere Informationen, welche Einstellungen Sie für den Workflow vornehmen müssen, finden Sie im Customizing für
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
in der Aktivität
Rollendefinition Genehmigungsverfahren für Obligovortrag
.
Sie können über die einstellbare Meldung 094 der Nachrichtenklasse FICUSTOM steuern, dass die für Jahreswechselarbeiten ausgewählten und ungenehmigten Belege weder refenzierbar noch änderbar sind. Weitere Informationen über einstellbare Meldungen finden Sie im Customizing für
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
unter
.
Eine genaue Übersicht, welche Belege in das neue Geschäftsjahr übertragen wurden erhalten Sie, indem Sie die Berichte zum Jahresabschluss ausführen.
Auf der Datenbank werden diese Belege in der Periode
000
gespeichert. Im Informationssystem werden für die vorgetragenen Belege in den Einzelpostenberichten jeweils zwei Zeilen ausgewiesen. Eine Zeile mit der Betragsart
Übertrag Vorjahr (Obligo)
und der ersten Sonderperiode (z. B. 13) für das alte Geschäftsjahr; und eine Zeile mit der Betragsart
Übertrag Folgejahr (Obligo)
und der Periode
1
für das neue Geschäftsjahr.
Falls in der Finanzbuchhaltung eine Rechnung storniert wird, die durch den Obligovortrag bereits in das neue Jahr übertragen wurde, erhält der Stornobeleg im Haushaltsmanagement das Buchungsdatum des FI-Beleges.
Siehe auch:
Weitere Informationen zum Funktionsumfang und der Ausführung der Programme für den Obligovortrag finden Sie in der Programmdokumentation.