Rücknahme des Obligovortrags Falls offene Obligobelege versehentlich durch den Obligovortrag in das neue Geschäftsjahr vorgetragen wurden, können Sie den Vortrag wieder zurücknehmen.
Wenn auch das zugehörige Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr übertragen wurde, müssen Sie für die zurückgetragenen Belege den Übertrag von Budget zum Obligo im alten Jahr nochmals starten. Weitere Informationen finden Sie unter Budget ins neue Jahr übertragen . Dies bewirkt, dass das bereits im neuen Jahr vorhandene Budget wieder dem zurückgetragenen Obligo im alten Jahr zugehört.
Es werden nur die Belegpositionen in das alte Jahr zurückgesetzt, die zuvor durch den Obligovortrag in das neue Jahr vorgetragen wurden. Belege, die erst im neuen Geschäftsjahr erzeugt wurden, können nicht in das alte Geschäftsjahr übertragen werden.
Die Belege müssen die gleiche Kontierung besitzen, die sie nach dem Obligovortrag haben. Dies gilt auch, wenn ein Beleg im Rahmen des Obligovortrags umkontiert wurde. Falls ein Beleg nach dem Obligovortrag nochmals umkontiert wurde, muss diese Änderung zuvor wieder rückgängig gemacht werden.
Sie müssen die Auswahl der Belege so eingrenzen, dass das System den gesamten Beleg verarbeiten kann. Die Selektionskriterien müssen mit den einzelnen Belegpositionen übereinstimmen. Diese Voraussetzung gilt auch für die einzelnen Kontierungszeilen von multikontierten Bestellungen.
Hinweis
Sie wollen alle Belege in das alte Jahr zurücktragen, die auf die Finanzstelle S2 kontiert wurden. Ein vorgetragener Beleg A besteht aus 2 Belegpositionen mit unterschiedlichen Kontierungen:
Position 1: Finanzposition F1, Finanzstelle S1
Position 2: Finanzposition F1, Finanzstelle S2
Sie dürfen in diesem Fall die Selektion nicht auf die Finanzstelle S2 eingrenzen
Um den Obligovortrag zurückzunehmen, wählen Sie
Siehe auch:
Weitere Informationen zur Rücknahme des Obligovortrags finden Sie in der Dokumentation der Programme
Abschlussarbeiten: Vortrag offener Posten zurücknehmen
(RFFMCCFR) und
Abschlussarbeiten: Vortrag offener Posten zurücknehmen
(Ketten)
(RFFMCCFR_CHAIN).