Zusatzkontierungen Wenn Sie die Anlagenbuchhaltung integriert mit der Kostenrechnung bzw. der Hauptbuchhaltung (FI-GL) einsetzen, dann können Sie in Abhängigkeit vom zu buchenden Geschäftsvorfall folgende Objekte zusätzlich kontieren:
Geschäftsbereich
Kostenstelle/Innenauftrag
Immobilienobjekt
PSP-Element
Profit Center / Segment
Finanzstelle/Finanzplanposition (vgl. Budgetüberwachung per statistischen Auftrag/PSP-Element )

Informationen zu kontierbaren Objekten des fondbasierten Rechnungswesens finden Sie im Kapitel Fondsbasiertes Rechnungswesen .
Informationen zur Kontierung auf Funktionsbereiche finden Sie unter Umsatzkostenverfahren .
Alle Bestandsveränderungen im Anlagevermögen können auf Geschäftsbereichsebene mitkontiert werden. Voraussetzung für die Kontierung auf Geschäftsbereich ist allerdings, dass für den Buchungskreis festgelegt wurde, dass Geschäftsbereichsbilanzen zu erstellen sind. Das System ermittelt dann bei jedem Buchungsvorgang den zu bebuchenden Geschäftsbereich aus dem Anlagenstammsatz und übergibt diesen an das Finanzwesen als mitzukontierendes Objekt.
Folgende Geschäftsvorfälle (Buchungen von Sachkonten) können auf die im Anlagenstammsatz eingetragene Kostenstelle oder auf den dort hinterlegten Innenauftrag im Controlling (CO) kontiert werden:
Verluste durch Verschrottung
Mehr-/Mindererlöse durch Anlagenabgänge
Verrechnung/Aufwand bei Rückzahlung einer Investitionsfördermaßnahme (infolge eines Anlagenabgangs)
Erträge aus Nachaktivierungen
Erträge aus Zuschreibungen (alle Abschreibungsarten)
anlagenbestandsverändernde Bewegungen können statistisch fortgeschrieben werden

Einen Überblick über die Kontierung von Erträgen/Aufwendungen aus bestimmten Geschäftsvorfällen der Anlagenbuchhaltung auf CO-Objekte finden Sie unter Grafik: CO-Kontierungen .
Folgende Voraussetzung gelten für diese CO-Zusatzkontierungen:
eine Kostenstelle bzw. ein Innenauftrag ist in den betroffenen Anlagenstammdaten eingetragen (Stammdatenteil:
Zeitabhängige Daten
)
die Feldstatusvariante der betroffenen Buchungskreise/Anlagekonten erlaubt die Kontierung auf Kostenstelle/Innenauftrag als Kann-Eingabe (Wählen Sie dazu im Einführungsleitfaden des Finanzwesens (neu)
Grundeinstellungen Finanzwesen (neu)
→
Bücher
→Felder
→Feldstatusvarianten definieren.
)
das Customizing für die Kontierungen in der Anlagenbuchhaltung muss das Fortschreiben des gewünschten Kontierungsobjektes erlauben (Einstellung ist pro Buchungskreis, Bewertungsbereich, Bewegungsart und Buchungsart (Bestand oder AfA) möglich)
das betroffene Sachkonto muss im CO als Kostenart angelegt sein

Wenn die Kontierungsangaben bezüglich Auftrag und Kostenstelle konkurrieren (beides soll kontiert werden), dann hat der Auftrag Vorrang. Die Kostenstelle wird in diesem Fall nicht kontiert. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Auftrag statistisch ist. In diesem Fall ist eine Doppelkontierung möglich.
Bei aktiver Profitcenter-Rechnung kontiert das System die oben genannten Geschäftsvorfälle außerdem auf Profitcenter. Das zu bebuchende Profitcenter ermittelt das System über die im Anlagenstammsatz hinterlegte Kostenstelle, die Aufträge oder das Immobilienobjekt . Für die Kontierung auf Profitcenter sind außerdem folgende Voraussetzungen erforderlich:
Die Feldstatusvariante der entsprechenden Abstimmkonten im Finanzwesen muss die Zusatzkontierung auf Profitcenter vorsehen. Wählen Sie dazu im Einführungsleitfaden des Finanzwesens (neu)
Grundeinstellungen Finanzwesen (neu)
→
Bücher
→Felder
→Feldstatusvarianten definieren.
Der Feldstatus der Kontierungsobjekte, aus denen das Profitcenter abgeleitet werden soll, darf nicht ausgeblendet werden.
Das Profitcenter wird nur aus solchen Objekten abgeleitet, auf die auch kontiert werden sollen. Die Einstellungen hierzu nehmen im Customizing der Zusatzkontierungen vor. Wählen Sie dazu
im Einführungsleitfaden der Anlagenbuchhaltung
Integration mit dem Hauptbuch
→
Mitzubuchende Kontierungsobjekte
. Hier können Sie insbesondere verschiedene Bewertungsbereiche und unterschiedliche Kontierungsarten (Bestand, AfA) unterschiedlich aussteuern.
Das Kontierungsobjekt, aus dem das Profitcenter abgeleitet werden soll, muss einem Profitcenter zugeordnet sein.

Beim Buchen der Abschreibungen soll im Bewertungsbereich 01 das Profit Center aus der Kostenstelle kontiert werden. Die Kostenstelle selbst soll jedoch nicht kontiert werden.
Dazu dürfen Sie den Feldstatus des betreffenden Kontos für die Zusatzkontierungen Profitcenter und Kostenstelle
nicht ausblenden. Ferner müssen Sie für den Bewertungsbereich 01 für die verwendete Bewegungsart
AfA
Kontierungen auf Kostenstelle zulassen.
Wenn ein Profitcenter abgeleitet wurde, dann kann aus diesem wiederum ein Segment abgeleitet werden. Zusätzlich können Sie das Segment aus allen vorhandenen CO-Objekten über einen BAdI kundenindividuell ableiten.
Abschreibungen und Zinsen können auf alle oben genannten CO-Objekte kontiert werden. Das Buchungsprogramm kontiert auf die im Anlagenstammsatz hinterlegten Kontierungsobjekte.
Die Einstellungen für die mitzukontierenden Objekte nehmen Sie im Customizing für Zusatzkontierungen pro Bewertungsbereich vor. Wählen Sie dazu
im Einführungsleitfaden der Anlagenbuchhaltung
Integration mit dem Hauptbuch
→
Mitzubuchende Kontierungsobjekte.
Abschreibungen und Zinsen können Sie auch in Rahmen einer buchungskreisübergreifenden Kostenrechnung auf Kostenstelle kontieren. Dies bedeutet, dass der Buchungskreis der Anlage nicht zwingend identisch mit dem der Kostenstelle sein muss (siehe auch Kapitel Kostenstellenzuordnung ).
Grundsätzlich können Sie im Anlagenstammsatz nur eine Kostenstelle hinterlegen. Die Abschreibungen/Zinsen verteilen Sie auf verschiedene Kostenstellen prinzipiell durch Abrechnung innerhalb der Kostenrechnung. Die Kostenstelle im Anlagenstammsatz hat dann die Aufgabe einer Verteilungskostenstelle.
Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, dass in Auswertungen nur die Verteilungskostenstelle gezeigt wird und nicht eine der eigentlich zu belastenden Kostenstellen. Außerdem muss für die Verteilung eine eigene Kostenstelle angelegt werden. Alternativ hierzu können Sie deshalb auch folgendermaßen vorgehen:
Hinterlegen Sie im Anlagenstammsatz die Kostenstelle, die in den Auswertungen der Anlagenbuchhaltung als Kostenstelle der Anlage gezeigt werden soll.
Hinterlegen Sie außerdem einen Innenauftrag. Diesen Auftrag kontiert das System dann beim Buchen der Abschreibungen. Die Kostenstelle wird nicht kontiert.
Rechnen Sie den Innenauftrag an die zu belastenden Kostenstellen ab.
Wenn im Anlagenstammsatz neben der Kostenstelle zusätzlich eine Leistungsart angegeben ist, dann kontiert das System bei allen Belastungen, die auf Kostenstelle kontiert werden, auch die Leistungsart. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Customizing des Controlling das Kontieren von Ist-Buchungen auf Leistungsarten eingestellt haben.