Systemeinstellungen für AfA-Buchungen
Im Folgenden sind die möglichen Einstellungen im Customizing für das Buchen der Abschreibungen beschrieben. Diese Aktivitäten finden Sie im Einführungsleitfaden der Anlagenbuchhaltung im Kapitel Integration mit dem Hauptbuch
.
In der Aktivität Mitzubuchende Bewertungsbereiche bestimmen
legen Sie für die Bewertungsbereiche eines Bewertungsplans fest, ob deren Werte in das Finanzwesen (FI) gebucht werden sollen. Für diese Bewertungsbereiche müssen Sie AfA-Buchungsregeln angeben.
Hinweis
Beachten Sie, dass alle Buchungskreise, die einem Bewertungsplan zugeordnet sind, in den gleichen Bewertungsbereichen AfA buchen. Für diese Bewertungsbereiche hinterlegen Sie die Buchungsregeln. So kann ein Bewertungsbereich, der über seinen Bewertungsplan zwei Buchungskreisen zugeordnet ist, nicht in einem Buchungskreis AfA buchen und dem anderen nicht.
Für das Buchen der Abschreibungen müssen Sie eine Belegart festlegen. Verwenden Sie für die Abschreibungsbuchung (siehe auch Abschreibungen buchen) ausschließlich eine Belegart, die nicht nur im Batch-Input verwendbar ist. Anderenfalls kann der Abschreibungsbuchungslauf keine direkten Buchungen in das Finanzwesen durchführen.
Hinweis
Beachten Sie, dass Sie ausschließlich eine Belegart, die für alle buchenden Bewertungsbereiche zur Buchung herangezogen wird, pro Buchungskreis hinterlegen können.
Außerdem müssen Sie in der Definition der Belegart zwingend einen Nummernkreis mit interner Nummernvergabe festlegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Hinweis 903118
. Manuelle Buchungen mit dieser Belegart müssen Sie durch organisatorische Maßnahmen ausschließen.
Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf die Einstellungen, die Sie in der Aktivität Periodizität/Kontierungsregeln festlegen
für die Buchungen der Abschreibungen vornehmen können:
In der Aktivität Periodizität/Kontierungsregeln festlegen
bestimmen Sie den AfA-Buchungsrhythmus durch Angabe des Abstands zwischen zwei Buchungsläufen in Buchungsperioden. So bedeutet z. B. die Einstellung 1
monatliches, 3
vierteljährliches, 6
halbjährliches und 12
jährliches Buchen (bei einer Geschäftsjahresvariante mit 12 Buchungsperioden). Beim Start eines AfA-Buchungslaufs müssen Sie dann die Periode angeben, für die der Buchungslauf erfolgen soll.
Diesen Buchungsrhythmus müssen Sie nicht unbedingt einhalten. Durch einen außerplanmäßigen Buchungslauf (Kennzeichen im Selektionsbild des AfA-Buchungsprogramms) können Sie mehrere Perioden überspringen und in der angegebenen Buchungsperiode die gesamte Abschreibung für alle übersprungenen Perioden rechnen lassen. Dies kann z. B. nach einer unterjährigen Altdatenübernahme erforderlich sein, um die Abschreibung bis zum Übernahmezeitpunkt auf einmal buchen zu können.
Achtung
Sie können in der Anlagenbuchhaltung eine andere Geschäftsjahresvariante verwenden als in der Hauptbuchhaltung (vgl. Geschäftsjahre und Perioden). Die beim AfA-Buchungslauf angegebene Periode ist dennoch immer die Periode der Hauptbuchhaltungs-Geschäftsjahresvariante.
Wenn Sie im Customizing der Anlagenbuchhaltung
unter das Kennzeichen Abweichende Geschäftsjahresvariante
gesetzt haben, so ist hierbei die Geschäftsjahresvariante des jeweiligen Ledgers maßgeblich, ansonsten immer diejenige des führenden Ledgers. Gleiches gilt für die Anzeige der gebuchten Abschreibungen im Asset Explorer
.
Wenn Sie in der Anlagenbuchhaltung eine abweichende Geschäftsjahresvariante verwenden, dann ermittelt das System die jeweils zu buchenden FI-AA-Perioden auf folgende Weise:
Das System ermittelt zunächst, welches Datum der letzte Tag der angegebenen FI-Periode hat (entsprechend der Geschäftsjahresvariante in der Hauptbuchhaltung). Dann ermittelt es die FI-AA-Periode, in der dieses Datum liegt und bucht diese Periode. Es kann also beispielsweise der Fall auftreten, dass beim AfA-Buchungslauf die Periode 1 angegeben wird, aber bereits die zweite Periode gebucht wird, weil der 31.01. gemäß der abweichenden Geschäftsjahresvariante in der Anlagenbuchhaltung in die Periode 2 fällt. Diese Problematik gilt insbesondere bei bewertungsbereichsspezifischen Geschäftsjahresvarianten.
Das System unterstützt folgende zwei Verfahren zur Verteilung der prognostizierten Abschreibung auf die Buchungsperioden. Die Einstellung dafür nehmen Sie ebenfalls in der Aktivität Periodizität/Kontierungsregeln festlegen
vor.
Nachholverfahren
Das Nachholverfahren errechnet den Buchungsbetrag aus der Differenz zwischen der geplanten und der gebuchten Abschreibung bis zur Buchungsperiode in dieser Buchungsperiode.
Beispiel
Zugang gebucht in Periode 5 | 12000 |
AfA-Beginn in Periode | 1 |
geplante Jahresabschreibung | 1200 |
gebuchte Abschreibung bis Per. 5 | 0 |
geplante Abschr. bis Periode 5 | 500 |
zu buchende Abschr. Per. 5 = | (500-0) = 500 |
zu buchende Abschr. je Per. (6-12) = | (700/7) = 100 |
Restverteilungsverfahren
Beim Restverteilungsverfahren erfolgt dagegen die Verteilung der Differenz zwischen prognostizierter Jahresabschreibung und bereits gebuchter Abschreibung auf die noch ausstehenden Buchungsperioden.
Beispiel
Zugang gebucht in Periode 5 | 12000 |
AfA-Beginn in Periode | 1 |
geplante Jahresabschreibung | 1200 |
gebuchte Abschreibung bis Per. 5 | 0 |
ausstehende Per. inkl. Per. 5 | 8 |
zu buchende Abschr. je Per. (5-12) = | (1200-0)/8 = 150 |
Der Unterschied zwischen den Verfahren äußert sich in der Behandlung von unterjährigen Zugängen oder Nachaktivierungen:
Beim Nachholverfahren wird die auf die unterjährige Bewegung entfallende Abschreibung (von der Abschreibungsbeginnperiode laut Periodensteuerung bis zur aktuellen Buchungsperiode) in einer Summe gebucht. Das AfA-Buchungsprogramm bucht diesen Betrag in derjenigen Buchungsperiode, in der das Buchungsdatum der Bewegung liegt. Die Höhe des Buchungsbetrags ist abhängig vom Bezugsdatum.
Beim Restverteilungsverfahren wird dieser Betrag gleichmäßig auf die Perioden von der aktuellen Abschreibungsperiode bis Jahresende verteilt (unabhängig vom Bezugsdatum der Bewegung).
Weitere Informationen finden Sie auch in der Grafik: Nachhol-/Restverteilungsverfahren.
Achtung
Wenn Sie das Restverteilungsverfahren einsetzen und das Abschreibungs-Beginndatum nach dem Zugangsdatum liegt, dann verteilt das System die geplante Anlagenabschreibung nicht erst auf die Perioden ab dem Abschreibungs-Beginndatum, sondern bucht bereits ab dem Zugangsdatum Abschreibungsbeträge. Die Höhe der insgesamt geplanten Anlagenabschreibung wird davon allerdings nicht beeinflusst.
Bei unterjährigen Anlagenabgängen (auch bei Vollabgängen) verteilt das Restverteilungsverfahren die geplante Jahresabschreibung nicht nur bis zum Abgangsdatum, sondern bis zum Jahresende.
Wenn in einem Bewertungsbereich auch Zinsen bzw. Aufwertungen geführt werden, können Sie festlegen, ob diese zusätzlich, analog zu den Abschreibungen auf entsprechende Konten des Finanzwesens gebucht oder ignoriert werden sollen. Das ausschließliche Buchen von Zinsen oder Aufwertungen (ohne Abschreibungen) ist nicht möglich.
Hinweis
Weitere Informationen zur Berechnung der zu buchenden Zinsen finden Sie unter Zinsrechnung.
Je Bewertungsbereich können Sie angeben, auf welche der möglichen Objekte (z. B. Kostenstelle, Auftrag) die Buchung der Abschreibung kontiert werden soll. Diese Informationen werden dann gegebenenfalls aus dem Anlagenstammsatz entnommen und als Zusatzkontierung an das Finanzwesen weitergegeben.
Diese Einstellungen nehmen Sie in den Aktivitäten des Kapitels Mitzubuchende Kontierungsobjekte
vor.