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  Verweildauer der Buchhaltungsbelege im System (FI)

Der Finanzbuchhaltungsbeleg ist das einzige Objekt in der Finanzbuchhaltung, zu dem Sie eine datumsabhängige Verweildauer im System einstellen können. Sie können bei Buchhaltungsbelegen in Abhängigkeit von der Belegart und der Kontoart eine Mindestverweildauer im System festlegen. Die Verweildauer wird im Customizing bestimmt. Lesen Sie hierzu die Themen Belegartenlaufzeit (FI) und Kontoartenlaufzeit (FI) . Die Verweildauer der zugehörigen Sekundärindizes können Sie über die Sekundärindexlaufzeit einstellen.

Belege mit Quellensteuer müssen mindestens 455 Tage im System bleiben.

Hinweis Hinweis

Archive werden von der Hauswährungsumstellung nicht umgesetzt. Im Geschäftsjahr der Hauswährungsumstellung dürfen keine Belege des aktuellen Geschäftsjahres archiviert werden. Siehe auch Varianteneinstellungen für das Schreiben (FI) .

Ende des Hinweises