!--a11y-->
Zinskompensation 
Ermittelt für Rahmenverträge die periodisch zu berechnenden Gebühren.
Sie können die Zinskompensation nutzen, um einen Rahmenvertrag und die darin enthaltenen Konten gemeinsam abzuschließen. Ziel hierbei ist es, anfallende extreme Soll- und Habensalden mit etwaigen kompensierbaren Positionen innerhalb des Rahmenvertrags auszugleichen. Weiterhin soll eine wechselseitige Ausnutzung von Freiposten für den gesamten Rahmenvertrag möglich sein.
Bei der Zinskompensation werden die Soll- und Habensalden der Teilnehmerkonten eines Rahmenvertrags zusammengefasst und die Zinsen auf Grundlage des sich so ergebenden Kompensationssaldos berechnet. Bei der Gebührenkompensation wird primär das Ziel verfolgt, eine festgelegte Anzahl Freiposten für mehrere Teilnehmerkonten wechselseitig zu nutzen.
Die Zinskompensation wird im Rahmen des periodischen Kontoabschlusses vom System durchgeführt. Eine jeweils alternative Nutzung von Zins- und Gebührenkonditionen zur Kompensation ist möglich.
Im Dialog können Sie folgende Transaktionen aufrufen:
· Einzelverarbeitung
Transaktionscode |
Kurzbeschreibung |
BCA_ACBAL_INTC |
|
BCA_ACBAL_INTC_REV |
|
BCA_ACBAL_ACPOOL_PER |
· Massenverarbeitung
Transaktionscode |
Kurzbeschreibung |
F991 |
|
BCA_ACBAL_REVM |
· Zinskompensation ohne Gebührenkompensation
Bei der Variante der Zinskompensation ohne Kompensation der Gebühren wird zunächst eine Verdichtung der Soll- und Habensalden durchgeführt. Die Gebühren werden für die einzelnen Teilnehmerkonten mit den Konditionen des jeweiligen Kontos berechnet und dem Konto selbst belastet. Das berechnete Zinsergebnis wird auf dem Master Account (Das Master Account ist das übergeordnete, zentrale Konto eines Rahmenvertrags) gerechnet und gebucht.
· Zinskompensation mit Gebührenkompensation
Diese Variante der Zins- und Gebührenkompensation bedeutet, dass sowohl die Valutensaldenreihen als auch die Zählerstände aller Teilnehmerkonten "verdichtet" werden. Die Buchung aller Berechnungsergebnisse erfolgt auf dem Master Account.
· Überziehungslimite des Rahmenvertrags
Für einen Rahmenvertrag ist festzulegen, ab welchem Gesamtsollsaldo (= Summe der Salden aller Konten des Rahmenvertrags) eine Überziehungsprovision berechnet werden soll. Hierbei sind zwei Alternativen denkbar, die innerhalb der Anwendung einstellbar sein sollen:
¡ Zentrales Überziehungslimit/Zinskompensationslimit
Bei einem zentralen Überziehungslimit für die Zinskompensation wird ein an den Rahmenvertrag hinterlegtes Überziehungslimit für den Zinsabschluss verwendet, das so genannte Zinskompensationslimit. Die an den Einzelkonten vorhandenen Limite dienen hierbei ausschließlich zur Vergleichsrechnung/Simulation.
Konto |
Überziehungslimit |
Überziehungslimit für den Abschluss der Konten-gemeinschaft |
Zinskompensations-limit |
Konto 1 |
500.000 |
1.000.000 |
1.200.000 |
Konto 2 |
200.000 |
||
Konto 3 |
300.000 |
Ergebnis: Für Salden < 1.200.000 werden Überziehungszinsen berechnet
Verwendung der kumulierten Limite der Teilnehmerkonten:
Bei dieser Variante wird die Summe der an den Teilnehmerkonten angelegten Überziehungslimite zur Berechnung des zinskompensierten Abschlusses herangezogen.
BeispielKonto |
Überziehungslimit |
Überziehungslimit für den Abschluss des Rahmenvertrags |
Konto 1 |
500.000 |
1.000.000 |
Konto 2 |
200.000 |
|
Konto 3 |
300.000 |
|
Zinskompensationslimit |
1.200.000 |
1.200.000 |
Ergebnis: Für Sollsalden < 1.000.000 werden Überziehungszinsen berechnet
Simulierte Abschlüsse der Teilnehmerkonten:
Für das Controlling der Bank bzw. das Treasury des Kunden der Bank ist eine Simulation des Zinsabschlusses notwendig, die den Abschluss so berechnet als wäre keine Zinskompensation der betroffenen Teilnehmerkonten durchgeführt worden. Für die Simulation bleibt am einzelnen Teilnehmerkonto die vor Teilnahme an dem Rahmenvertrag gültige Konditionsgruppe erhalten. Für die Simulation wird ein Abschlusslauf mit der Option "Simulation" gestartet. Beim simulierten Abschluss werden die Zinsberechnungsergebnisse aber nicht auf einem Konto gebucht sondern lediglich als Druckoutputliste aufbereitet.
Folgende Einschränkungen sind zu berücksichtigen:
Die Prüfung der rechtlichen Beziehungen zwischen Konten einzelner Entitäten / juristischen Personen ist nicht Gegenstand des AM. Diese Prüfungen sind vom Systemanwender sicherzustellen, da innerhalb des Account Management ausschließlich funktionale Prüfungen durchgeführt werden können.
Ein Teilnehmerkonto darf nicht als Zahlungsverbindung (Referenzkonto) für ein anderes Konto fungieren. Dieser Ausschluss bezieht sich auf alle Konten innerhalb des Rahmenvertrags sowie alle sonstigen Konten des Account Management.
BeispielDie folgende Grafik beschreibt die Berechnung eines Zinsabschlusses mit und ohne Zinskompensation:


Bei der Gebührenkompensation können die Freiposten des Rahmenvertrags wechselseitig von allen Teilnehmerkonten genutzt werden. Es gehen also keine nicht ausgenutzten Freiposten eines Kontos verloren. Beim Abschluss erfolgt eine Summenbildung der Postenzähler aller Konten, worauf dann die Freipostenanzahl des Rahmenvertrags angerechnet werden.

