Fakturierungsplan für Rückmeldungen (Verkaufsverträge)
Bei Lizenzverkaufsverträgen mit variablen Lizenzgebühren resultieren die Perioden, auf die in der Lizenznutzungsrückmeldung rückgemeldet wird, aus den im Fakturierungsplan erzeugten Fakturaanforderungspositionen (FAPs) und ihrem entsprechenden Abrechnungszeitraum.
Für den Fakturierungsplan für Rückmeldungen verwenden Sie in Lizenzverkaufsverträgen die folgenden Positionstypen des Auslieferungs-Customizings bzw. von Ihnen im Kundennamensraum analog definierte Positionstypen:
Lizenzverkauf |
|
Damit eine Position an die Fakturierung übergeleitet werden kann, muss sie vollständig rückgemeldet sein.
Sie haben im SAP Solution Manager
die erforderlichen Customizing-Einstellungen zu den Prozessen Lizenzverkauf, Lizenznutzungsrückmeldung
und Incoming-Royalty-Fakturierung
vorgenommen.
Hinweis
Sollen die Daten zu den Lizenzeinnahmen in die Bewertung und Abrechung der Lizenzeinkäufe einfließen, müssen Sie zudem die Einstellungen zu den Prozessen Lizenzeinkauf
und Outgoing-Royalty-Abrechnung
treffen.
Pro generierter Fakturaanforderungsposition (FAP) wird beim Anlegen des Folgevorgangs Rückmeldung
eine Rückmeldehauptposition im Rückmeldebeleg angelegt. Dabei entspricht die Abrechnungsperiode der FAP der Rückmeldeperiode der Rückmeldeposition. Die Rechtedimensionen der der FAP übergeordneten Position werden ebenfalls an die Rückmeldeposition vererbt.
Pro Fakturatermin wird eine der Royalty-Position untergeordnete FAP mit eigenen Konditionen und Status generiert.
Die Fakturaanforderungspositionen des Verkaufsbelegs werden zum jeweiligen Fakturadatum fakturiert. Das System legt den zu fakturierenden Betrag aus den hinterlegten Royalties (Preisvereinbarungen) und den rückgemeldeten Daten fest, die für die Position gelten.
Die Abrechnung der FAP ist erst möglich, wenn die Rückmeldeperiode komplett rückgemeldet wurde.
Hinweis
Falls Sie dennoch eine Abrechung vornehmen wollen, ohne dass die Rückmeldung komplett erfolgt ist, setzen Sie den Status der Fakturaanforderungsposition manuell auf Zur Faktura freigegeben
. Darüber hinaus setzt das System den Status eines FAPs automatisch auf Zur Faktura freigegeben
, sobald die folgende FAP zur Fakturierung freigegeben ist.
Bei der Abrechnung wird die Differenzrechnung benutzt. Weitere Informationen finden Sie unter Fakturierungsplan im Intellectual Property Management.
Hinweis
Die FAPs müssen streng chronologisch entsprechend ihrem Fakturaerstellungsdatum fakturiert werden. Jede FAP basiert auf allen bis dahin aufgelaufenen Werten (ITD: bisher kumulierte Basisgrößen).
Eine rückmelderelevante Royalty-Position muss im IPM-spezifischen Positionstypen-Customizing als differenzrechnungsrelevant (Wert ITD) gekennzeichnet sein.
Für differenzrechnungsrelevante Royalty-Positionen gibt es keine Preisfindung und auch keinen Nettowert. Beides findet stattdessen für die untergeordneten FAPs statt.
Der Nettowert der letzten FAP (gemäß dem Fakturaerstellungsdatum) dient als Ersatz für den Nettowert der Royalty-Position; er wird Royalty-Position. Er wird in die Kopfsumme übernommen (nicht aber in die Royalty-Position).
Achtung
Die meisten Kopffakturierungspläne werden im Intellectual Property Management nicht unterstützt. Die einzige Ausnahme ist der Kopffakturierungsplan für die Aufteilung auf Zahlungsempfänger.