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HintergrundFakturierungsplan im Intellectual Property Management

 

Bei dem Objekt Fakturierungsplan handelt es sich um einen Terminplan, der den Rahmen für die Fakturierung vorgibt. Bei der Vorgangsbearbeitung des Intellectual Property Managements legen Sie einen detaillierten Fakturierungsplan für die einzelnen Positionen des Einkaufs- bzw. Verkaufsvertrags fest und bestimmen somit, wann ein bestimmter Betrag fakturiert werden soll. Eine Sonderform des Fakturierungsplans ist der Aufteilungs-/Erlösplan, der nicht den Zeitpunkt der Fakturierung regelt, sondern die Aufteilung des fakturierten Wertes auf unterschiedliche Kontierungsobjekte bei der Überleitung in das SAP Rechnungswesen.

Hinweis Hinweis

Die meisten Kopffakturierungspläne werden im Intellectual Property Management nicht unterstützt. Die einzige Ausnahme ist der Kopffakturierungsplan für die Aufteilung auf Zahlungsempfänger.

Ende des Hinweises

Während der Bearbeitung von Lizenzverträgen legt das System abhängig vom Positionstyp fest, ob ein Fakturierungsplan erforderlich ist, und falls ja, welche Fakturierungsplanart verwendet wird. Im Intellectual Property Management finden die folgenden Fakturierungsplanarten Verwendung:

Vorgangsart

Fakturierungspläne

Rechteeinkaufs- bzw. Serviceeinkaufsvertrag

Lizenzverkaufsvertrag

Die jeweilige Fakturierungsplanart wird im Customizing mit dem Positionstyp verknüpft und kann im Beleg nicht geändert werden.

Fakturaanforderungsposition (FAP)

Bei den Fakturaanforderungspositionen handelt es sich um zu fakturierende Positionen, die aus einem Fakturaplan anhand ausgewählter Kriterien wie den allgemeinen Termindaten, Start- und Enddatum, Periodizität, Fakturadatum und Fakturaerstellungsdatum erzeugt werden. Diese Kriterien werden aus der Fakturierungsplanart vorgeschlagen. Die Fakturaanforderungspositionen enthalten u. a. Informationen über den Abrechnungszeitraum und den abzurechnenden Betrag. Mit Hilfe der Fakturaanforderungspositionen können für eine Vertragsposition mehrere Abrechnungen erstellt werden, z. B. in regelmäßigen Abständen während der Vertragslaufzeit.

Jede FAP führt nach Freigabe zu einer Abrechnung. (Eine Ausnahme stellen hierbei die Fakturaanforderungspositionen mit Rückmeldung dar.)

Abrechnungszeitpunkte und Generierungshorizont werden durch Terminregeln im Customizing eingestellt, und diese Werte werden im Lizenzvertrag vorgeschlagen. Sie können diese Werte ggf. ändern.

Verteilungs-Positionen — Business Transaction Allocation

Die Business Transaction Allocation (BTA) ist im Erlösplan das Analogon zur Fakturaanforderungsposition (FAP). Diese Positionen werden im Gegensatz zu FAPs in der Vertragsbearbeitung nicht dargestellt, sondern sind nur im BDoc des Vertrags enthalten.

Differenzrechung für verwertungsabhängige Lizenzgebühren

Die Differenzrechnung wird auf Royalty-Positionen mit verwertungsabhängigen Lizenzgebühren angewandt, die periodisch mittels Fakturaanforderungspositionen (FAPs) fakturiert werden. Solche variablen Lizenzgebühren sind häufig in Form von Staffeln definiert, deren Bemessungsgrundlage (Staffelbasis) sich aus den kumulierten Nutzungsdaten seit Vertragsbeginn (sogenannten ITD-Daten im Gegensatz zu den lediglich pro Abrechnungsperiode kumulierten PP-Daten) ergibt. Zur Ermittlung der anfallenden Royalties für eine Abrechnungsperiode werden daher die Lizenzgebühren basierend auf den bis zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode kumulierten ITD-Daten errechnet. Davon werden die Lizenzgebühren abgezogen, die sich aus den ITD-Daten zum Ende der vorhergehenden Abrechnungsperiode ergeben. Zur Unterstützung dieser Berechnungsweise werden Rückmeldedaten im Lizenzvertrag als ITD-Daten in jede FAP kumuliert.

Weitere Informationen

Fakturierungspläne