Technischer Ablauf der Durchschnittsverarbeitung (alt)
Voraussetzungen

Der in diesem Abschnitt und den folgenden Abschnitten dargestellte Ablauf der Durchschnittsverarbeitung bezieht sich auf die Releasestände vor Release 4.6B. Ab Release 4.6B hat sich die Durchschnittsverarbeitung grundlegend geändert. Weitere Informationen finden sie unter
Alte und neue Durchschnittsverarbeitung und im Einführungsleitfaden (IMG) der Personalabrechnung unter Zeitlohnartenbewertung ® Durchschnitte neu ® Grundlagen der Durchschnittsbewertung.Wenn Sie bisher die alte Version der Durchschnittsverarbeitung verwendet haben, können Sie diese Version weiter nutzen. Sie müssen Ihr System nicht auf die neue Version umstellen. Allerdings wird die alte Durchschnittsverarbeitung nicht mehr weiterentwickelt. Zur Neueinrichtung sollten Sie ausschließlich die neue Durchschnittsverarbeitung verwenden.
Ablauf
Die Durchschnittsverarbeitung (alt) läuft in folgenden Schritten ab:
1. Durchschnittsgrundlagen bilden
Primärlohnarten, die in die Durchschnittsgrundlagen eingehen sollen, werden gemäß Ihren Angaben in eine der Sekundärlohnarten für Durchschnittsgrundlagen kumuliert. Diese Kumulation wird in jeder Abrechnungsperiode für jeden Mitarbeiter durchgeführt. Die Durchschnittsgrundlagen werden am Ende der Abrechnung in der Tabelle RT gespeichert und stehen für künftige Berechnungen nach dem Durchschnittsprinzip zur Verfügung.
2. Lohnarten ermitteln, die nach dem Durchschnittsprinzip bewertet werden
Im internationalen Personalrechenschema X000 wird das Teilschema XT00 (Bearbeitung Zeitdaten in Lohn- und Gehaltsabrechnung) aufgerufen. Die erste relevante Aktion für die Berechnung der Durchschnitte ist die Personalrechenregel X015 (Bewertung der Zeitlohnarten).

Im folgenden werden bestimmte Personalrechenschemen und -regeln mit dem Kürzel X dargestellt. Dieses Kürzel steht für die internationalen Versionen der Personalrechenschemen und -regeln und kann durch einen länderspezifischen Buchstaben ersetzt werden. Zum internationalen Personalrechenschema X000 existiert so z.B. ein deutsches Personalrechenschema D000.
Die Personalrechenregel X015 ermittelt, ob in der internen Tabelle IT Zeitlohnarten enthalten sind, die nach dem Durchschnittsprinzip bewertet werden sollen. Dazu untersuchen die Entscheidungsoperationen AMT?0, NUM?0 und RTE?0 den Inhalt der Felder AMT (Betrag), NUM (Anzahl) und RTE (Betrag pro Einheit):
Es werden also nur diejenigen Lohnarten nach dem Durchschnittsprinzip bewertet, auf die jede der folgenden Bedingungen zutrifft:
3. Berechnungsregeln ermitteln
Nachdem die Lohnarten, die nach dem Durchschnittsprinzip bewertet werden, ermittelt sind, wird die Berechnungsregel ermittelt. Dies geschieht in der Personalrechenregel X016 durch die Entscheidungsoperation VWTCL 15, die die Verarbeitungsklasse 15 abfragt. Lohnarten, die nach dem Durchschnittsprinzip bewertet werden sollen, sind in der Verarbeitungsklasse 15 mit einer Ausprägung geschlüsselt. Für jede Ausprägung wird die Operation MEANV <nn> aufgerufen, wobei nn für eine Berechnungsregel aus der Sicht Berechnungsregeln für Durchschnitte (V_T511A) steht. Abhängig von der Berechnungsregel führt die Operation MEANV <nn> die eigentliche Durchschnittsberechnung durch.

Ihre Lohnart ist in der Verarbeitungsklasse 15 mit der Ausprägung 1 geschlüsselt. Für die Berechnungsregel 01 haben Sie die Personalrechenregeln X017 (Relevanztest für Durchschnitte), X018 (Berechnung des Durchschnittes nach Kumulation) und den Kumulationstyp 01 aus der Sicht Kumulationsregeln für Durchschnittsgrundlagen (V_T511B) eingetragen. Zusätzlich haben Sie angegeben, daß für die Durchschnittsbewertung 3 Vorperioden zu berücksichtigen sind. In der Regel X016 ist der Ausprägung 1 die Operation MEANV 01 zugewiesen. Über den Parameter 01 wird die Berechnungsregel 01 mit den Personalrechenregeln X017 und X018, dem Kumulationstyp 01 und eine zu berücksichtigende Anzahl von 3 Vorperioden ermittelt. Mit diesen Angaben führt die Operation MEANV die Durchschnittsberechnung durch.
4. Durchschnittsberechnung durchführen
Die Operation MEANV führt bei der Durchschnittsberechnung folgende Schritte durch:
– Ist das der Fall, wird der bereits ermittelte Wert in das Feld RTE (Betrag pro Einheit) eingetragen.
– Ist das nicht der Fall, folgt Schritt 2.
– Ist das der Fall, wird der Wert in das Feld RTE (Betrag pro Einheit) eingetragen.
– Ist das nicht der Fall, folgt Schritt 3.
Ist das nicht der Fall, zurück zu 2.
Am Ende der Durchschnittsberechnung ist das Feld RTE (Betrag pro Einheit) der betreffenden Lohnart mit einem Durchschnittswert belegt. Mit diesem Durchschnittswert erfolgt eine Bewertung (normalerweise der Abwesenheiten). Dazu werden die Werte in den Feldern RTE und NUM multipliziert.
5. Sonderverarbeitung für eingefrorene Durchschnitte
Die Sonderverarbeitung für eingefrorene Durchschnitte wird abhängig von der Ausprägung einer Lohnart in der Verarbeitungsklasse 15 durchgeführt. Ist eine Lohnart in der Verarbeitungsklasse 15 mit der Ausprägung A geschlüsselt, wird in der Personalrechenregel X016 die Entscheidungsoperation ABEVL? aufgerufen.
Die Entscheidungsoperation ABEVL? ermittelt, ob die Abwesenheit eines Mitarbeiters über die aktuelle Abrechnungsperiode hinausgeht, und liefert als Ergebnis dieser Abfrage einen Rückgabewert (0, 1, 2 oder 3). Abhängig von diesem Wert können Sie in der Personalrechenregel X016 folgende Abwesenheitsbewertungen auslösen:
Die Operation MEANV führt eine Durchschnittsberechnung durch.
In diesem Fall wird der Durchschnittswert zunächst für die aktuelle Periode berechnet und für die Folgeperiode eingefroren.
Die Abwesenheit wird zunächst mit dem eingefrorenen Durchschnittswert der Vorperiode in der aktuellen Periode bewertet. Anschließend wird der Durchschnittswert für die Folgeperiode wieder eingefroren.
Die Abwesenheit wird mit dem eingefrorenen Durchschnittswert der Vorperiode bewertet.