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Verwendung

Mit dieser Funktion können Sie zu einem Darlehen ein Objekt eines Darlehenspartners hinterlegen und die erforderlichen Objektdaten erfassen. Alternativ können Sie bereits bestehende Objekte dem Darlehen zuordnen. Objekte lassen sich im Vorfeld über die Stammdaten anlegen.

Zudem besteht die Möglichkeit, Grundpfandrechte zu den Objekten anzulegen bzw. bestehende zuzuordnen.

Vorgehensweise

Auf dem Bild Antrag/Vertragsangebot/Vertrag anlegen/ändern wählen Sie die Registerkarte Objekte.

Wenn Sie das Objekt noch nicht angelegt haben, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie die Funktion Objekt anlegen.
  2. Die Beschreibung der weiteren Vorgehensweise finden Sie ab Punkt 2 unter Objekte anlegen.

Wenn Sie ein bereits bestehendes Objekt zuordnen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie die Funktion Objekt zuordnen.
  2. Die weitere Vorgehensweise finden Sie ab Punkt 2 unter Objekte ändern.

Unter den zugeordneten Objekten muß es immer genau ein Hauptobjekt geben. Bei Mithaftobjekten muß das referenzierte Objekt ein Hauptobjekt sein. Die Objektklasse eines Objektes kann solange geändert werden, bis zu dem Objekt ein Grundpfandrecht erfaßt worden ist.

Grundpfandrecht

Im unteren Bereich haben Sie die Möglichkeit, Grundpfandrechte zu dem Objekt anzulegen bzw. bereits bestehende Grundpfandrechte dem Objekt zuzuordnen. Lesen Sie hierzu die Dokumentation Grundpfandrechte bearbeiten.

Hinweis Weitere Informationen zum Thema Objekte finden Sie bei den Stammdaten im Abschnitt Objekte.

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