
Objekte
Verwendung
Mit dieser Funktion können Sie zu einem Darlehen ein Objekt eines Darlehenspartners hinterlegen und die erforderlichen Objektdaten erfassen. Alternativ können Sie bereits bestehende Objekte dem Darlehen zuordnen. Objekte lassen sich im Vorfeld über die Stammdaten anlegen.
Zudem besteht die Möglichkeit, Grundpfandrechte zu den Objekten anzulegen bzw. bestehende zuzuordnen.
Vorgehensweise
Auf dem Bild Antrag/Vertragsangebot/Vertrag anlegen/ändern wählen Sie die Registerkarte Objekte.
Wenn Sie das Objekt noch nicht angelegt haben, gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie ein bereits bestehendes Objekt zuordnen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Unter den zugeordneten Objekten muß es immer genau ein Hauptobjekt geben. Bei Mithaftobjekten muß das referenzierte Objekt ein Hauptobjekt sein. Die Objektklasse eines Objektes kann solange geändert werden, bis zu dem Objekt ein Grundpfandrecht erfaßt worden ist.
Grundpfandrecht
Im unteren Bereich haben Sie die Möglichkeit,
Grundpfandrechte zu dem Objekt anzulegen bzw. bereits bestehende Grundpfandrechte dem Objekt zuzuordnen. Lesen Sie hierzu die Dokumentation Grundpfandrechte bearbeiten.
Weitere Informationen zum Thema Objekte finden Sie bei den Stammdaten im Abschnitt