
Grundpfandrechte bearbeiten
Voraussetzungen
Bevor Sie ein Grundpfandrecht erfassen können, müssen Sie zunächst das Beleihungsobjekt inklusive der wesentlichen Grundbuchdaten (Grundbuchamt, Band, Blatt, Bestandsverzeichnis) erfaßt haben.
Vorgehensweise
Auf dem Bild Antrag/Vertragsangebot/Vertrag anlegen/ändern wählen Sie die Registerkarte Objekte.
Zur Erfassung eines Grundpfandrechts müssen Sie zunächst das oder die Objekte dem Darlehensvertrag zuordnen. Sämtliche dem Vertrag zugeordneten Objekte werden in der tabellarischen Übersicht angezeigt.
Bevor Sie das Grundpfandrecht anlegen können, müssen Sie eine Entscheidung über Einzel- oder Gesamtgrundpfandrecht treffen. Dazu müssen Sie jedem Objekt eine Ausprägung der Objektklasse zuordnen, wobei Sie das jeweilige Objekt als "Hauptobjekt", "Zusatzobjekt" oder "Mithaftobjekt" klassifizieren können. Ein Gesamtgrundpfandrecht ist dadurch gekennzeichnet, daß es ein Hauptobjekt oder Zusatzobjekt und ein oder mehrere mithaftende Objekte gibt. Legen Sie die Objektklassen entsprechend an.
Grundpfandrecht anlegen

Die Grundpfandrechts-Daten, die Sie hier erfassen, werden automatisch in der Abteilung III in den Grundbuchstrukturen abgelegt.
Sämtliche von Ihnen angelegte Grundpfandrechte zu einem von Ihnen markierten Objekt können Sie sich in einer tabellarischen Übersicht anzeigen lassen.
Grundpfandrecht zuordnen
Grundpfandrecht ändern
Eine Grundpfandrechtsfreigabe (Grundpfandrecht löschen) sowie ein Neueintrag wirken sich direkt auf Abteilung III des Grundbuches (Rechte) aus.

In der Bildschirmmaske Änderungen Abt. III des Grundbuches können Sie nur Veränderungen vornehmen, die sich auf Grundpfandrechte Dritter beziehen. Die hier hinterlegten Änderungen sind beim Grundpfandrecht (vgl. Bereich Grundpfandrecht) nicht wirksam.
Grundpfandrecht löschen

Um ein Grundpfandrecht zum Hauptobjekt, zu dem auch ein Mithaftobjekt existiert, zu löschen, müssen Sie zuerst alle Grundpfandrechte zu den mithaftenden Objekten löschen und anschließend das Grundpfandrecht zum Hauptobjekt.