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Voraussetzungen

Bevor Sie ein Grundpfandrecht erfassen können, müssen Sie zunächst das Beleihungsobjekt inklusive der wesentlichen Grundbuchdaten (Grundbuchamt, Band, Blatt, Bestandsverzeichnis) erfaßt haben.

Vorgehensweise

Auf dem Bild Antrag/Vertragsangebot/Vertrag anlegen/ändern wählen Sie die Registerkarte Objekte.

Zur Erfassung eines Grundpfandrechts müssen Sie zunächst das oder die Objekte dem Darlehensvertrag zuordnen. Sämtliche dem Vertrag zugeordneten Objekte werden in der tabellarischen Übersicht angezeigt.

Bevor Sie das Grundpfandrecht anlegen können, müssen Sie eine Entscheidung über Einzel- oder Gesamtgrundpfandrecht treffen. Dazu müssen Sie jedem Objekt eine Ausprägung der Objektklasse zuordnen, wobei Sie das jeweilige Objekt als "Hauptobjekt", "Zusatzobjekt" oder "Mithaftobjekt" klassifizieren können. Ein Gesamtgrundpfandrecht ist dadurch gekennzeichnet, daß es ein Hauptobjekt oder Zusatzobjekt und ein oder mehrere mithaftende Objekte gibt. Legen Sie die Objektklassen entsprechend an.

Grundpfandrecht anlegen

  1. Markieren Sie ein Objekt.
  2. Wählen Sie Grundpfandrecht anlegen. Geben Sie die Sicherheitsart des Grundpfandrechts an und erfassen Sie unter Basisdaten die Grundbuchdaten für Abt. III des Grundbuches (Belastungsart Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld; Buchrecht oder Briefrecht; Betrag, etc.).
  3. Über die Registerkarte Zusatzdaten können Sie weitere Informationen wie Briefnummer, Ausstellungsdatum, etc. erfassen.
  4. Nach Eingabe Ihrer Daten, sichern Sie diese.

Hinweis

Die Grundpfandrechts-Daten, die Sie hier erfassen, werden automatisch in der Abteilung III in den Grundbuchstrukturen abgelegt.

Sämtliche von Ihnen angelegte Grundpfandrechte zu einem von Ihnen markierten Objekt können Sie sich in einer tabellarischen Übersicht anzeigen lassen.

Grundpfandrecht zuordnen

  1. Markieren Sie ein Objekt.
  2. Wenn dieses Objekt bereits einem anderen Vertrag zugeordnet worden ist und zu diesem Grundpfandrechte angelegt worden sind, können Sie diesem Objekt nun dieselben Grundpfandrechte zuordnen. Wählen Sie Grundpfandrecht zuordnen.
  3. Nach Auswahl der Grundpfandrechte, sichern Sie diese.

Grundpfandrecht ändern

  1. Markieren Sie das entsprechende Objekt und wählen Sie Grundpfandrechte zum Objekt bzw Enter.
  2. Markieren Sie das gewünschte Grundpfandrecht, wählen Sie Grundpfandrechtdetail bzw. Enter und führen Sie die Änderungen durch.
  3. Nach Änderung Ihrer Daten, sichern Sie diese.

Eine Grundpfandrechtsfreigabe (Grundpfandrecht löschen) sowie ein Neueintrag wirken sich direkt auf Abteilung III des Grundbuches (Rechte) aus.

Hinweis

In der Bildschirmmaske Änderungen Abt. III des Grundbuches können Sie nur Veränderungen vornehmen, die sich auf Grundpfandrechte Dritter beziehen. Die hier hinterlegten Änderungen sind beim Grundpfandrecht (vgl. Bereich Grundpfandrecht) nicht wirksam.

Grundpfandrecht löschen

  1. Um ein Grundpfandrecht zu löschen, markieren Sie das entsprechende Objekt.
  2. Wählen Sie das zu löschende Grundpfandrecht aus.
  3. Wählen Sie die Funktion Grundpfandrecht löschen und bestätigen Sie die folgende Sicherheitsabfrage.

Hinweis

Um ein Grundpfandrecht zum Hauptobjekt, zu dem auch ein Mithaftobjekt existiert, zu löschen, müssen Sie zuerst alle Grundpfandrechte zu den mithaftenden Objekten löschen und anschließend das Grundpfandrecht zum Hauptobjekt.

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