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Integration

Sie können die manuelle und maschinelle Zinsanpassung im Bereich Abwicklungs der Geschäfte vornehmen. Zusätzlich finden Sie im Zinsgeschäft des Geldhandels und bei den Zinsderivaten die Registerkarte Zinsanpassung. Diese bietet Ihnen einen Überblick über alle Zinsanpassungsdaten, die zu dem betreffenden Geschäft vorgenommen wurden. Sie ersehen einzelne Termin, ob fixiert wurde, etc. Lesen Sie hierzu das Kapitel Zinsanpassungsdaten.

Voraussetzungen

Es sind keine Einstellungen im Customizing erforderlich.

Verwendung

Zinsanpassungen, die Sie für Finanzinstrumente auf Basis variabler Zinssätze vornehmen müssen, können Sie entweder manuell vornehmen oder - anhand der Referenzzinssätze, die Sie in das System eingegeben haben - automatisch vom System durchführen lassen, um so die eventuell anfallende Zinsforderung bzw. Zinsverpflichtung zu ermitteln. Bei beiden Vorgehensweisen wird eine Zinsreferenz mit einem Zinswert zu einem Datum verknüpft. Eine Zinsanpassung muß bei allen Zinsinstrumenten zum geplanten Feststellungsdatum erfolgen.

Bei einer manuellen Zinsanpassung geben Sie den Zinswert pro Zinsreferenz pro Geschäft ein. Lesen Sie das Kapitel manuelle Bearbeitung.

Bei der maschinellen Version wird in einer Tabelle nachgelesen, ob der aktuelle Zinswert zu einer Zinsreferenz vorhanden ist. Die maschinelle Zinsanpassung können Sie für mehrere Geschäfte vornehmen. Es werden alle Bewegungen angepasst, die zwischen den selektierten und dem letzten Zinsanpassungstermin liegen. Lesen Sie dazu das Kapitel maschinelle Bearbeitung.

Durch die Zinsanpassung werden Bewegungen im Finanzstrom erzeugt, die Sie - gegebenenfalls in Verbindung mit einer Buchungsfreigabe - im FI buchen können. In beiden Fällen können Sie über eine File-Schnittstelle oder eine Realtime Datafeed-Anbindung bequem aktuelle Kursinformationen einspielen.

Lesen Sie auch das Kapitel Plansatzaktualisierung.

Ergebnis

BeispielBeispiel: Übersteigt der akutelle Referenzzins zur Zinsanpassung den Strike, so leistet der Verkäufer des CAP dem Käufer die entsprechende Ausgleichszahlung.

 

 

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