Verwendung
Sie haben die Möglichkeit, zeitliche Zins- und Disagio/Agio-Abgrenzungen nach dem Rücknahme- oder Differenzverfahren durchzuführen. Bei Verwendung des Rücknahmeverfahrens muß die Rücknahme der Abgrenzungsläufe separat vorgenommen werden.
Funktionsumfang
Für die Abgrenzung stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
Die zeitliche Abgrenzung ist eine Erfolgsrechnung. Sie weist Aufwendungen und Erträge stichtagsbezogen der abgelaufenen Periode (z. B. dem abgelaufenen Geschäftsjahr) zu.
Um für die Bilanz die Aufwendungen und Erträge periodengerecht zu ermitteln, müssen diese, unabhängig vom Zeitpunkt der Fälligkeit, dem Zeitraum zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies geschieht über die zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen zu einem bestimmten Stichtag (z.B. Ende eines Geschäftsjahres).
Für die Zins- und Disagio/Agio-Abgrenzung steht ein Report zur Verfügung, der periodengerecht die Abgrenzungsbeträge ermittelt und die entsprechenden Buchungssätze erzeugt.
Für die Berechnung der Abgrenzungsbewegungen werden die Berechnungsgrundlagen und die Kapitalstände zum Abgrenzungsstichtag berücksichtigt. Nach dem Stichtag liegende Bewegungen werden nicht berücksichtigt.
Es werden
Die Abgrenzungsverfahren unterscheiden sich wie folgt:
Zinsen, Gebühren, etc. werden nach dem Rücknahmeverfahren abgegrenzt. Der Abgrenzungsbetrag wird für den Zeitraum zwischen Abgrenzungszeitraumbeginn und Stichtag (antizipative Posten) bzw. zwischen Stichtag und Abgrenzungszeitraumende (transitorische Posten) des entsprechenden Postens (z.B. Zinszahlung) ermittelt und gebucht. Zu einem späteren Datum (i. allg. zum darauffolgenden Geschäftstag) wird diese Buchung durch die entsprechende Umkehrbuchung (Rücknahme) zurückgenommen, um die Erfolgskonten zu bereinigen. Die Rücknahme muß separat durchgeführt werden.
Disagio und Agio werden nach dem Differenzverfahren abgegrenzt. Das Disagio/Agio wird i. allg. bei der Auszahlung einbehalten und auf Rechnungsabgrenzungskonten gebucht. Zeitanteilig oder zinsproportional wird dieser Posten aufgelöst. Der Abgrenzungsbetrag ergibt sich aus dem Zeitraum zwischen der letzten Abgrenzung und dem Stichtag. Im Gegensatz dazu wird bei zinsproportionaler Einstellung proportional zum Zinsaufkommen der Periode gerechnet. Es erfolgt keine Rücknahmebuchung bei diesem Verfahren.
Außerordentliche Auflösungen aufgrund von außerplanmäßigen Tilgungen oder Teilverkäufen, z.B. von Schuldscheindarlehen, werden gesondert ausgewiesen.

Sie haben einen Disagioeinbehalt von DM 10 000 für eine Darlehenslaufzeit von zehn Jahren. Nach zeitanteiliger Berechnungsmethode werden pro Jahr jeweils DM 1000 des Ursprungsbetrages vom Rechnungsabgrenzungskonto auf Ertrag gebucht.
Mit dieser Funktion nehmen Sie Teile oder auch gesamte Abgrenzungsläufe für einen bestimmten Stichtag zurück, die nach dem Rücknahmeverfahren durchgeführt wurden.
Die Rücknahme muß für alle zeitlichen Abgrenzungen nach dem Rücknahmeverfahren vor der nächsten Abgrenzung durchgeführt werden.
Die Rücknahme entspricht einer Umkehrbuchung der Abgrenzung.

Sie haben die Möglichkeit, einzelne oder mehrere Abgrenzungssätze zu stornieren. Sie können Disagio-/Agio-Abgrenzungen, Zinsabgrenzungen oder Rücknahmen stornieren. Nähere Informationen finden Sie unter
Abgrenzung stornieren.