Transitorische Posten

Aufwendungen und Erträge, die die folgende Periode (z. B. das folgende Geschäftsjahr) betreffen und für die Ausgaben bzw. Einnahmen schon erfolgt sind, dürfen nicht in der Erfolgsrechnung der abgelaufenen Periode ausgewiesen werden. Sie werden als Transitorische Aktiva bzw. Transitorische Passiva in Form von Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und in die folgende Periode übernommen.