Antizipative Posten
Aufwendungen und Erträge, die die abgelaufene Periode (z. B. das abgelaufene Geschäftsjahr) betreffen und für die noch keine Ausgaben bzw. Einnahmen erfolgt sind, müssen in die Erfolgsrechnung der abgelaufenen Periode einbezogen werden. Sie werden als Antizipative Passiva bzw. Antizipative Aktiva in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.