Bei der Erstkonsolidierung wird das anteilige Kapital der Tochtergesellschaft mit dem anteiligen Beteiligungsbuchwert der Mutter verrechnet. Minderheitenanteile werden zuvor auf Minderheitenpositionen umgebucht (siehe auch
Minderheiten an Beteiligungen und am Kapital und Minderheiten am Jahresüberschuß).Ein infolge der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag kann auf Wunsch durch Auflösung anteiliger stiller Reserven einzelnen Vermögenspositionen zugeordnet werden, ein verbleibender positiver Restbetrag wird auf die der Methode zugeordnete Goodwill-Position gebucht. Der Goodwill wird daraufhin entweder abgeschrieben oder ratierlich verrechnet. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird der Badwill-Position zugeordnet und kann weder abgeschrieben noch ratierlich verrechnet werden.
Für eine erfolgsneutrale Verrechnung eines aktivischen Unterschiedsbetrages kann unter Goodwill auch eine Rücklagenposition angegeben werden (siehe auch