Minderheiten am Jahresüberschuß 

Einstellungen im Detailbild Minderheiten

Analog zur Buchung der Minderheitenanteile an Beteiligungen und am Kapital müssen zur Buchung der Minderheitenanteile am Jahresüberschuß im Detailbild Minderheiten folgende Fixpositionen hinterlegt werden:

Diese ist lediglich bei Abbildung der Gewinnverwendung im Anschluß an die Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich. Sie dient der Berechnung des Jahresüberschusses. Sie wird unter der Konstanten GVW im System gespeichert.

Diese wird unter der Konstanten MIG im System gespeichert. Sofern eine entsprechende Position im Positionskatalog noch nicht vorhanden ist, muß sie im Einführungsleitfaden innerhalb der Positionspflege definiert werden, beispielsweise mit der Bezeichnung "Auf Fremde entfallendes Jahresergebnis".

Diese wird unter der Konstanten MIS im System gespeichert. Sie dient als Gegenposition bei der Umbuchung des Minderheitenanteils am Jahresüberschuß. Ggf. ist im Einführungsleitfaden innerhalb der Positionspflege eine entsprechende Position mit geeigneter Bezeichnung zu definieren.

Die beiden Minderheitenpositionen sind als GuV-Positionen zu definieren. Dabei ist zu beachten, daß sie trotz der Kennzeichnung als GuV-Position häufig nicht Bestandteil der "normalen" GuV bzw. Gewinnverwendungsrechnung sind. Es handelt sich lediglich um einen "Davon-Vermerk".

Diese wird unter der Konstanten GVM im System gespeichert. Sehen Sie hierzu auch das Thema Behandlung des Bilanzgewinns bzw. des Jahresüberschusses.

Einstellungen weiterer Fixpositionen

Darüberhinaus sind im Arbeitsschritt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Fixpositionen pflegen folgende Fixpositionen zu hinterlegen:

Diese Position ist als spezifizierende Position unter der Konstanten BER zu hinterlegen. Sofern ein detaillierterer Ausweis der Beteiligungserträge erfolgen soll, können auch mehrere Positionen für Beteiligungserträge angelegt und als spezifizierende Positionen unter der Konstanten BER gepflegt werden.

Auf der Position bzw. den Positionen sind alle Beteiligungserträge und deren Effekte (z.B. Effekte durch Umrechnungsdifferenzen) auszuweisen.

Beachten Sie, daß diese Positionen lediglich Beteiligungserträge enthalten dürfen, die aus Ausschüttungen resultieren. Es darf sich nicht um Beträge aus einer den Jahresüberschuß reduzierenden Ergebnisabführung handeln.

Diese Position ist als spezifizierende Position unter der Konstanten DAU zu hinterlegen. Eine Einschränkung auf eine Bewegungsart ist möglich. Sofern ein detaillierterer Ausweis der Dividendenausschüttungen erfolgen soll, können auch mehrere Positionen für Dividendenausschüttungen angelegt und als spezifizierende Positionen unter der Konstanten DAU gepflegt werden.

Auf der Position bzw. den Positionen sind alle Ausschüttungen auszuweisen.

Beachten Sie, daß diese Positionen lediglich Beträge mit Ausschüttungscharakter enthalten dürfen.

Voraussetzungen für Berechnung und Buchung der Minderheitenanteile am Jahresüberschuß

  1. Die Fixpositionen bzw. spezifizierende Positionen mit den Konstanten BG, BER, DAU, ERG, GVM, GVW, MIG, MIS sind korrekt gepflegt.
  2. Die Fixpositionen BG und ERG haben den gleichen Datenbankwert.
  3. Wird die Bilanzgewinnposition in der Tabelle der Kapitalentwicklung nicht mit Datenbankkennzeichen gepflegt, so muß der dort eingestellte Wert der Berechnungsbasis entsprechen, die in der Definition der Konsolidierungsmethode gewählt wurde. Wird beispielsweise in der Konsolidierungsmethode die Berechnungsbasis Handelsbilanz II gewählt, dann müssen in der Tabelle der Kapitalentwicklung HBII-Werte eingestellt sein.
  4. Die Ausschüttungen werden gesondert ausgewiesen und nicht mit dem Gewinn/- Verlustvortrag saldiert gezeigt.
  5. Die spezifizierende Positionen BER und DAU weisen ausschließlich Beteiligungserträge und Ausschüttungen aus.

Vorgehensweise des Systems bei Gewinnverwendung im Anschluß an die GuV

Das System berechnet den Minderheitenanteil am Jahresüberschuß nach folgendem Algorithmus:

 

Bilanzgewinn laut Tabelle der Kapitalentwicklung

(Fixposition BG)

-

Gewinnverwendung (Summenposition,

(Fixposition GVW)

 

unberücksichtigt bleiben eliminierte Ausschüttungen)

(spez. Pos. DAU)

-

Beteiligungserträge aus Teilkonzern

(spez. Pos. BER)

=

Korrigierter Jahresüberschuß

 

*

Minderheitenanteil

 

=

Minderheitenanteil am Jahresüberschuß

 

 

Der berechnete Minderheitenanteil am Jahresüberschuß wird auf die Position gebucht, die als Fixposition unter der Konstanten MIG hinterlegt wurde. Die Gegenbuchung erfolgt auf der Fixposition MIS.

Beispiel zur Ermittlung der Minderheitenanteile

Gesellschaften

A, B, C

 

Beteiligung

A an B

80 %

Beteiligung

B an C

75 %

Kasse

B

800

Umsatz

B

500-

Beteiligungsertrag

B von C

300-

Jahresüberschuß

B

800-

Bilanzgewinn

B

800-

Kasse

C

600

Umsatz

C

1000-

Jahresüberschuß

C

1000-

Ausschüttung

C

400 (davon 300 an B)

Bilanzgewinn

C

600-

 

Daraus ergeben sich folgende Werte:

Mind. BG

=

800- * 20 % + 600- * 40 %

=

400-

Mind. JÜ

=

500- * 20 % + 1000- * 40 %

=

500-

 

Buchungen GuV

Position

Kon

Gesellschaft B

Gesellschaft C

Konzern

   

Level / Betrag

Level / Betrag

Level 0 bis 3

Umsatzerlöse

 

0 / 500 -

0 / 1000 -

1500 -

Bet.erträge

BER

0 / 300 -

   
   

2 / 300

 

0

JÜ Gesamt (Sum.pos.)

 

0 / 800 -

0 / 1000 -

 
   

2 / 300

 

1500 -

Ausschüttungen

DAU

 

0 / 400

 
     

2 / 300 -

100

Einstellungen Mind.

GVM

3 / 160

3 / 240

400

Bil.gewinn

ERG

0 / 800

0 / 600

 
   

3 / 160 -

3 / 240 -

1000

         

 

Buchungen Bilanz

Position

Kon

Gesellschaft B

Gesellschaft C

Konzern

   

Level / Betrag

Level / Betrag

Level 0 bis 3

Kasse

 

0 / 800

0 / 600

1400

Bil.gewinn

BG

0 / 800 -

0 / 600 -

 
   

3 / 160

3 / 240

1000 -

Mind. Bil.gewinn

MIN

3 / 160 -

3 / 240 -

400 -

 

Buchungen Minderheiten am Jahresüberschuß

Position

Kon

Gesellschaft B

Gesellschaft C

Konzern

   

Level / Betrag

Level / Betrag

Level 0 bis 3

         

Mind. JÜ

MIG

3 / 100 -

3 / 400 -

500 -

Mind. JÜ Gegenpos.

MIS

3 / 100

3 / 400

500

 

Anmerkungen:

Vorgehensweise des Systems bei Gewinnverwendung in der Bilanz

Bei Gewinnverwendung in der Bilanz sind Jahresüberschuß und Gewinnverwendung Bilanzpositionen. Dies hat folgende Auswirkungen:

Der Ergebniseffekt muß auf der ausschüttenden Gesellschaft gebucht werden, damit nach Saldovortrag der Positionen Ausschüttung und Jahresüberschuß auf die Position Ergebnisvortrag sich eine Saldierung der Ausschüttungsverrechnung und des Ergebniseffektes zu Null ergibt.

Folgende Systematik ist in diesem Zusammenhang zu beachten: Bei Buchungen der Kontierungsebene 2 wird ein Ergebniseffekt auf die die Buchung auslösende Gesellschaft gebucht.

Das System kann die Berechnungen der Anteile nur dann korrekt durchführen, wenn der Ergebniseffekt auf der ausschüttenden Gesellschaft gebucht wird. Diese Buchungslogik ist daher zwingend.

Auf der Position Mind. Jahresüberschuß in der Bilanz wird pro Gesellschaft der Minderheitenanteil am gesamten Jahresüberschuß einschließlich der Beteiligungserträge von anderen Konzerngesellschaften gezeigt. Hierdurch können die Werte der Bilanzpositionen Jahresüberschuß und Mind. Jahresüberschuß auch nach Vortrag in spätere Geschäftsjahre noch nachvollzogen werden. Allerdings ist folgende Korrektur erforderlich: Damit die Summe der Minderheitenanteile am Jahresüberschuß der einzelnen Gesellschaften den richtigen Konzernwert ergibt, muß die Differenz von direktem und durchgerechnetem Minderheitenanteil auf eigene Ausschüttungen vom Minderheitenanteil am Jahresüberschuß abgezogen werden.

In Auswertungen möchte man häufig für die einzelnen Gesellschaften den Minderheitenausweis am Jahresüberschuß ohne die von Konzerngesellschaften vereinnahmten Beteiligungserträge sehen. Die Minderheitenanteile sollen entsprechend ihrer Entstehung aus Einzelgesellschaftssicht dargestellt werden. Hierzu werden vom System die korrigierten Minderheitenanteile auf die statistischen Positionen mit den Konstanten MIG und MIS gestellt.

Die Berechnungen der Minderheitenanteile werden an nachfolgendem Beispiel erläutert.

Beispiel zur Ermittlung der Minderheitenanteile

Gesellschaften

A, B, C

 

Beteiligung

A an B

80 %

Beteiligung

B an C

75 %

Umsatz

B

500-

Beteiligungsertrag

B von C

300-

Jahresüberschuß

B

800-

Bilanzgewinn

B

800-

Umsatz

C

1000-

Jahresüberschuß

C

1000-

Ausschüttung

C

400 (davon 300 an B)

Bilanzgewinn

C

600-

 

Daraus ergeben sich folgende Werte:

Mind. BG

=

800- * 20 % + 600- * 40 %

=

400-

Mind. JÜ

=

500- * 20 % + 1000- * 40 %

=

500-

 

 

Buchungen GuV

Position

Kon

Gesellschaft B

Gesellschaft C

Konzern

   

Level / Betrag

Level / Betrag

Level 0 bis 3

Umsatzerlöse

 

0 / 500 -

0 / 1000 -

1500 -

Bet.erträge

BER

0 / 300 -

   
   

2 / 300

 

0

JÜ Gesamt (Sum.pos.)

 

0 / 800 -

0 / 1000 -

 
   

2 / 300

 

1500 -

abzügl. Mind.JÜ

GVM

3 / 160

3 / 340

500

JÜ (Konzern)

ERG

0 / 800

0 / 1000

 
     

2 / 300 -

 
   

3 / 160 -

3 / 340 -

1000

         

 

Buchungen Bilanz

Position

Kon

Gesellschaft B

Gesellschaft C

Konzern

   

Level / Betrag

Level / Betrag

Level 0 bis 3

Kasse

 

0 / 800

0 / 600

1400

JÜ (Konzern)

BG

0 / 800 -

0 / 1000 -

 
     

2 / 300

 
   

3 / 160

3 / 340

1000 -

Ausschüttung

DAU

 

0 / 400

 
     

2 / 300 -

 
     

3 / 100 -

0

Bil.gewinn (Sum.pos.)

 

0 / 800 -

0 / 600 -

 
   

3 / 160

3 / 240

1000 -

Mind. JÜ

MIN

3 / 160 -

3 / 340 -

500 -

Mind. Ausschüttung

MIN

 

3 / 100

100

 

Buchungen statistische Positionen

Position

Kon

Gesellschaft B

Gesellschaft C

Konzern

   

Level / Betrag

Level / Betrag

Level 0 bis 3

Mind. JÜ

MIG

3 / 100 -

3 / 400 -

500 -

Mind. JÜ (Gegenpos.)

MIS

3 / 100

3 / 400

500

 

Anmerkungen:

Der Minderheitenausweis basiert demnach auf einem Minderheitenanteil an Gesellschaft C in Höhe von 25% (direkter Anteil).