Die Behandlung des Unterschiedsbetrages erfordert die folgenden Schritte im System FI-LC:
- Positionen für Good- und Badwill definieren
- Positionen den Konsolidierungsmethoden zuordnen
- Spezifikationen hinsichtlich der Behandlung eines aktivierten Geschäfts- oder Firmenwertes vornehmen
Der Inhalt des Detailbilds zum Unterschiedsbetrag ist abhängig davon, welche Behandlung des Unterschiedsbetrages im Übersichtsbild der Methodendefinition gewählt wurde. Eine erfolgswirksame Verrechnung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfordert zusätzliche Einstellungen hinsichtlich der Abschreibungen auf diesen. Eine ratierliche Verrechnung erfordert zusätzliche Angaben hinsichtlich der Verrechnungsposition und der Verrechnungsdauer.
Durchführung:
- Soweit nicht vorhanden, definieren Sie im Einführungsleitfaden innerhalb der Positionspflege die Positionen Goodwill und Badwill. Wir empfehlen hierzu, pro Methodentyp eine gesonderte Position für den Geschäftswert einzurichten. Für die Equitykonsolidierung nach der Buchwertmethode richten Sie eine statistische Position ein. Für den passivischen Unterschiedsbetrag kann eine Position im Bereich der Rücklagen angelegt werden. Eine Ausnahme bildet die Equitykonsolidierung. Hier muß eine statistische Position für den Badwill gewählt werden.
- Im zweiten Schritt ordnen Sie den einzelnen Konsolidierungsmethoden im Detailbild Unterschiedsbetrag diese definierten Positionen zu.
- Im Fall der erfolgswirksamen Verrechnung sind folgende Einstellungen vorzunehmen:
- Für die Gegenbuchung der Abschreibung geben Sie die Abschreibungsposition aus der GuV an. Für Zuschreibungen stellen Sie entsprechend eine Ertragsposition der GuV ein.
- Es besteht auch die Möglichkeit, die kumulierte Abschreibung des Goodwills auf einer gesonderten Bilanzposition zu zeigen. Sofern gewünscht, tragen Sie diese spezielle Position als Wertberichtigungsposition ein.
- Des weiteren geben Sie pro Konsolidierungsmethode die Abschreibungsdauer des Goodwills in Jahren und Monaten an.
- Im Fall der ratierlichen Verrechnung sind folgende Einstellungen vorzunehmen:
- Zum Goodwill ist eine Verrechnungsposition (i.d.R. im Bereich des Eigenkapitals) als Gegenposition anzugeben.
- Die Dauer der Verrechnung ist anzugeben.
- Für die Erstellung eines Kapitalspiegels kann bei der Verrechnungsposition eine Bewegungsart hinterlegt werden.
- Für einen Goodwill, der über die Vorgänge Sukzessiver Erwerb, Kapitalerhöhung, Umbuchung oder indirekte Anteilsänderung entsteht, ist der Beginn der AfA zu spezifizieren.
Der Goodwill kann anstatt über die angegebene Anzahl an Jahren und Perioden auch über die Restnutzungsdauer des Goodwills der Erstkonsolidierung abgeschrieben bzw. verrechnet werden. Dies ist ggf. zu kennzeichnen.