Minderheiten an Beteiligungen und am Kapital 

Beträgt der Konzernanteil einer Konzerngesellschaft weniger als 100 %, so sind im allgemeinen bei der Kapitalkonsolidierung Minderheitenanteile zu berücksichtigen. Bei der Erstkonsolidierung werden die Anteile der Minderheiten an Beteiligungs- und Eigenkapitalwerten auf Minderheitenpositionen umgebucht, bevor eine Verrechnung der konzernrelevanten Beteiligungs- und Kapitalwerte erfolgt. Bei der Folgekonsolidierung wird die auf die Minderheiten entfallende Veränderung der Eigenkapitalwerte (i.d.R. die Veränderung des Bilanzgewinns) auf die Minderheitenposition umgebucht.

Bei den Minderheitenanteilen an Beteiligungen ist zu beachten, daß diese im Falle der Simultankonsolidierung auf der Basis durchgerechneter Konzernanteile auftreten. Beim Verfahren der Stufenkonsolidierung treten Minderheitenanteile an Beteiligungen nicht auf, da die einzelnen Hierarchiestufen schrittweise mit direkten Anteilen konsolidiert werden. (Sehen Sie hierzu auch die Erläuterungen zu Stufenkonsolidierung).

Die Minderheitenanteile können wahlweise umgebucht werden

Im ersten Fall hinterlegen Sie im Detailbild Minderheiten die relevanten Beteiligungs- und Kapitalpositionen als Ausgangspositionen und ordnen jeweils eine Minderheitenposition zu. Im zweiten Fall geben Sie lediglich eine Minderheitenposition als Standardposition an, auf die von den relevanten Beteiligungs- und Kapitalpositionen umgebucht wird.
Es ist auch eine Kombination beider Verfahren möglich. Auf die Standardposition wird genau dann gebucht, wenn keine spezielle Minderheitenposition angegeben ist.

Im System werden die Zuordnungen als Fixpositionen unter der Konstanten MIN gespeichert.

Des weiteren ist im Detailbild Minderheiten die Minderheitenposition zu hinterlegen, auf die bei Anwendung der Neubewertungsmethode der Minderheitenanteil an den aufgelösten stillen Reserven gebucht wird. Diese Position wird im System als Fixposition unter der Konstanten MIR gespeichert. Sehen Sie hierzu auch die Ausführungen zu Stille Reserven.

In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie an einem Beispiel die Umbuchungen der Minderheitenanteile und die Verrechnungen der Beteiligungs- und Kapitalwerte.