Sofern im Übersichtsbild der Methodendefinition die Auflösung stiller Reserven gewählt wird, sind folgende Schritte durchzuführen:
- Für die Auflösung der stillen Reserven sind Positionen zu definieren.
- Diese Positionen werden den Kapitalkonsolidierungsmethoden zugeordnet.
- Zur Fortschreibung der stillen Reserven können Bewegungsarten hinterlegt werden.
Durchführung:
- Bei der Auflösung der stillen Reserven werden diese zunächst einer Hilfsposition zugewiesen und erst im nächsten Schritt den zugrundeliegenden Vermögenspositionen zugeordnet. Die Hilfsposition ist im Einführungsleitfaden innerhalb der Positionspflege zu definieren und im Detailbild einzutragen. Die Position ist als Aktivposition zu definieren, sie sollte aber außerhalb des Bilanznummernkreises liegen. Die Position wird vom System als Fixposition unter der Konstanten RES gespeichert.
- Bei der Anwendung der Neubewertungsmethode werden die stillen Reserven i.a. komplett aufgelöst. Das System errechnet jeweils den Konzern- sowie den Minderheitenteil an den stillen Reserven. Ersterer kann wiederum durch die Höhe des aktivischen Unterschiedsbetrages begrenzt sein und damit die Auflösung der stillen Reserven beeinflussen. Zur Verbuchung der Minderheitenanteile muß im Detailbild Minderheiten eine Minderheitenposition angegeben werden. Diese wird als Fixposition unter der Konstanten MIR im System gespeichert.

Die unter der Konstanten MIR eingetragene Minderheitenposition muß von allen sonst verwendeten Positionen, insbesondere den unter MIN gespeicherten Minderheitenpositionen, verschieden sein.
- Die Abschreibungen stiller Reserven werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position erfaßt, die in der Meldetabelle der stillen Reserven als AfA-Position angegeben ist.
- Zur Fortschreibung der stillen Reserven können im Detailbild Bewegungsarten hinterlegt werden für
- Zugänge
- Abschreibungen
- Zuschreibungen
In der folgenden Übersicht wird der Vorgang der Erfassung und der Auflösung der stillen Reserven nach Prioritäten dargestellt. Aufgrund der Prioritäten werden die stillen Reserven der Grundstücke und Gebäude voll aufgelöst, während die stillen Reserven der Maschinen nur anteilig aufgelöst werden. Die Abschreibungen der stillen Reserven erfolgen für das volle Geschäftsjahr.
