Vormerkung einer Plankalkulation  

Verwendung

Um die Ergebnisse einer Plankalkulation als Standardpreis in den Materialstamm zu übernehmen, müssen Sie die Plankalkulation vormerken und freigeben.

Sie können vormerken:

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Plankalkulationen vormerken.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Standardpreis im Rahmen eines Kalkulationslaufes vormerken.

Integration

Wenn Sie eine Plankalkulation vormerken, werden die Kalkulationsergebnisse als zukünftiger Planpreis in die Kalkulationssicht des Materialstamms übernommen.

Sie können bei einer neuen Kalkulation zur Bewertung der Materialien auf den zukünftigen Standardpreis zugreifen. Weitere Informationen finden Sie unter Ermittlung der Materialkosten.

Voraussetzungen

Die Vormerkung der Plankalkulation ist erlaubt. Die Erlaubnis zur Vormerkung bestimmt, in welchem Buchungskreis und in welcher Periode Sie eine Kalkulation mit einer bestimmten Bewertungsvariante und Kalkulationsversion vormerken können. Kalkulationen mit einer anderen Bewertungsvariante / Kalkulationsversion können Sie in dieser Periode nicht vormerken.

Weitere Informationen finden Sie unter Fortschreibung der Standardpreise.

Funktionsumfang

Sie merken die Plankalkulation vor und übernehmen damit die entsprechenden Kalkulationsergebnisse als zukünftigen Standardpreis in den Materialstamm.

Sie können die Vormerkung der Kalkulation jederzeit wiederholen, bis Sie die Kalkulation freigegeben haben.

Sie können die Erlaubnis zur Vormerkung und damit auch die Vormerkung von Plankalkulationen zurücknehmen. Weitere Informationen finden Sie in unter Vormerkung erlauben und Erlaubnis anzeigen.

Für den Fall, daß Sie mit parallelen Bewertungsansätzen arbeiten, können Sie alle Bewertungssichten vormerken (legale Bewertungssicht, Konzernsicht und Profit-Center-Sicht). Weitere Informationen zur Kalkulation paralleler Bewertungssichten finden Sie unter Parallele Währungen und Bewertungen für Materialien und Konzernkalkulation.