Allgemeiner Vertrag 

Definition

Flexibles Vertragswerk (Objekt) zur Abbildung von immobilienrelevanten Geschäftsprozessen mit unterschiedlichen Sichtweisen:

Die einzelnen Sichten sind über die Vertragsart definiert.

Verwendung

Folgende Situationen sind prinzipiell abbildbar (mit Beispielen):

Kreditorische Verträge (z.B. Anmietung)

Kreditorisch-debitorische Verträge

Debitorische Verträge

Eigennutzung

Sie sind Mieter von Immobilienbeständen.

z.B. können Sie die betriebswirtschaftlichen Vorgänge zu einem Anmietvertrag realisieren.

Zahlungsströme zum Vertrag fließen als Aufwand in die Bilanz.

Siehe auch:

Anmietungsprozess

Sie sind Mieter und Vermieter in einer Person;

z.B. haben Sie Immobilienbestände angemietet und gewähren zu einem angemieteten Objekt gegen Entgelt ein einfaches Nutzungsrecht an einen Dritten.

Zahlungsströme zum Vertrag fließen als Aufwand (kreditorische Sicht) und als Ertrag (debitorische Sicht) in die Bilanz.

Sie sind Vermieter;

z.B. vermieten Sie einfache Nutzungsrechte wie Durchgangsrechte zu einem Grundstück oder das Recht bestimmte Dinge auf einem Grundstück zu lagern;

Zahlungsströme fließen als Ertrag in die Bilanz.

Sie sind Eigentümer der betroffen Immobilienobjekte und mieten diese intern an (kreditorische Sicht);

Zahlungsströme fließen auf Kostenstellen in Ihrem Unternehmen mit Nebenkontierung der Erlöse auf den Vertrag (=Ertrag in Bilanz)

Über die debitorische Sicht eines Allgemeinen Vertrages können Sie nicht den vollständigen Vermietungsprozess von Immobilienobjekten abbilden, da der Allgemeine Vertrag allgemein (für alle Sichten) folgende Prozesse nicht unterstützt:

  • Nebenkostenabrechnung
  • Mietanpassung
  • immobilienspezifsche Mahnung
  • Abgrenzung
  • Bewerber-/Angebotsverwaltung
  • ...

sie müssen hierzu den Mietvertrag benutzen.

Mehrere Allgemeine Verträge, deren vertragliche Vereinbarungen sich auf einen gemeinsamen Geschäftsprozess beziehen, können Sie über eine Vertragshierarchie strukturieren, indem Sie diese einem Hauptvertrag zuordnen.

Struktur

Vertragsart

Das steuernde Element eines Allgemeinen Vertrages ist die Vertragsart. Über die Vertragsart legen Sie fest,

Laufzeit

Die Kündigung bearbeiten Sie innerhalb des Vertrages, ebenso können Sie den Vertrag anhand vordefinierter Verlängerungsoptionen automatisch verlängern bzw. diese Optionen im Vertrag selbst einstellen.

Vertragsgegenstand: Immobilienobjekte

Betroffene Immobilienobjekte ordnen Sie dem Vertrag zu; diese werden inklusive Ihrer Hierarchie interpretiert, d.h. wenn Sie eine Wirtschaftseinheit zuordnen, so sind auch die der Wirtschaftseinheit zugeordneten Bestandteile Grundstück und Gebäude sowie deren Mieteinheiten dem Vertrag zugeordnet.

Die Objekte sind jederzeit sowohl in einer Objektstatistik und -hierarchie ersichtlich als auch aus dem Vertrag heraus zu bearbeiten (Ändern/Anzeigen).

Das System prüft automatisch die Verfügbarkeit der Immobilienobjekte.

Zahldaten / Konditionen / Umbuchung auf Objekte

Im Vertrag halten Sie die Zahlungsmodalitäten (Zahlweg, Zahlweise, Zahlrhythmus) zu den gewählten Konditionspositionen fest und ordnen jeder Konditionsart einen Geschäftspartner zu

Optional können Sie pro Konditionsart und je Objekt einen Anteil festlegen, der nicht auf den Vertrag, sondern auf die einzelnen Objekte umgebucht werden soll; somit können Sie erwirtschaftete Erlöse (debitorische Konditionsart) und angefallene Kosten (kreditorische Konditionsart) verursachergerecht auf die Objekte verteilen.

Bei Eigennutzung legen Sie eine Kostenstelle für den Zahlungsstrom fest, optional kann für jede Konditionsart eine andere Kostenstelle angegeben werden.

Die Buchungsvorgänge stoßen Sie über die Funktion periodische Buchungen an.

Wiedervorlage

Zum Vertrag können Sie nach eigenen Regeln Wiedervorlagetermine generieren, zu dem der Vertrag weiterbearbeitet werden soll.

Die Kontrolle von Wiedervorlagetermine erleichtert Ihnen ein spezieller Report ( Wiedervorlagetermine kontrollieren).