Umbuchung
Mit den Vorgängen Teilumbuchung oder Vollumbuchung bilden Sie im System den Sachverhalt ab, dass die direkten Anteile an einer Beteiligungseinheit teilweise oder vollständig von einer Obereinheit auf eine andere Obereinheit innerhalb desselben Konsolidierungskreises übergehen.
Es gibt folgenden Arten der Umbuchung:
Werden sämtliche Anteile an der Beteiligungseinheit von der verkaufenden auf die zukaufende Obereinheit transferiert, so spricht man von einer Vollumbuchung.
Hält die verkaufende Obereinheit auch nach der Umbuchung noch Anteile an der Beteiligungseinheit, so handelt es sich um eine Teilumbuchung.
Hinweis
Anders als bei den Abgängen gibt es bei Umbuchungen keine strikte inhaltliche Trennung zwischen Voll- und Teilumbuchung. Beide Vorgänge werden vom System identisch behandelt. Daher liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie eine Voll- oder eine Teilumbuchung erfassen.
Ist in einer mehrstufigen Hierarchie die Beteiligungseinheit einer Voll- oder Teilumbuchung ihrerseits Obereinheit von untergeordneten Beteiligungseinheiten, so führt das System für Letztere automatisch indirekte Umbuchungen aus.
Sie haben Beteiligungsmeldedaten für den Vorgang der Teilumbuchung oder Vollumbuchung der Beteiligungseinheit erfasst. Die Beteiligungen für Umbuchungen melden Sie auf zwei verschiedenen Obereinheiten. Der Reduktion des Anteilsprozentsatzes der verkaufenden Obereinheit muss eine Anteilserhöhung der zukaufenden Obereinheit in derselben Höhe gegenüberstehen. Die Beteiligungsdaten, die die verkaufende Obereinheit meldet, führen die zukaufende Obereinheit als Partnereinheit (und umgekehrt).
Indirekte Umbuchungen werden vom System automatisch abgeleitet.
An der Umbuchung einer Beteiligungseinheit sind stets genau zwei Obereinheiten beteiligt: eine verkaufende und eine zukaufende Obereinheit. Umbuchungen mit mehr als zwei Obereinheiten unterstützt das System nicht.
In direkten Umbuchungen transferiert das System alle zuvor bei der verkaufenden Obereinheit angefallenen Effekte (Beteiligung, Goodwill) auf die zukaufende Obereinheit. Sind die Kreisanteile der beiden Obereinheiten verschieden oder ändert sich durch die Umbuchung der Kreisanteil der Beteiligungseinheit, so finden zusätzlich Minderheitenanpassungen statt.
Weichen die für die Umbuchung auf den beiden Investoren jeweils in Summe gemeldeten Beteiligungsbuchwerte betragsmäßig voneinander ab, so entsteht in der Höhe der Differenz ein Ergebniseffekt bei der verkaufenden Obereinheit.
In indirekten Umbuchungen werden frühere indirekte Goodwills transferiert. Außerdem werden die Minderheiten an die veränderten Kreisanteile angepasst.
Hinweis
Die obigen Aussagen zum Goodwill gelten für die Option Anteilsproportionale Goodwill-Reduktion
bei Abgängen und Umbuchungen. Zu dieser Option sowie zur Option Keine bzw. vollständige Goodwill-Reduktion
siehe den Abschnitt Goodwill bei Abgängen und Umbuchungen.
Beispiele zur Teilumbuchung finden Sie in den folgenden Abschnitten:
Beispiel: Teilumbuchung mit gleich bleibenden Anteilsprozentsätzen (mit anteilsproportionaler Reduktion des Goodwill)
Beispiel: Keine/vollständige Goodwill-Reduktion bei Teilumbuchung