Abgang Zu den Abgängen gehören folgende Vorgänge:
Verlässt eine Beteiligungseinheit einen Konsolidierungskreis vollständig, handelt es sich um einen Vollabgang .
Erniedrigen direkte Obereinheiten die Anteile an einer bereits erstkonsolidierten Beteiligungseinheit, handelt es sich um einen Teilabgang .
Löst in einer mehrstufigen Hierarchie ein Abgang in einer tiefer gelegenen Hierarchieebene einen weiteren Abgang aus, handelt es sich um eine indirekte Anteilserniedrigung .