Goodwill in Hauswährung Sie möchten den bei einem Zugang (z.B. Erstkonsolidierung, sukzessiver Erwerb) entstehenden Goodwill einer Beteiligungseinheitin deren Hauswährung ausweisen. Die Hauswährung der Beteiligungseinheit soll hierbei führend sein, d.h. die planmäßige Wertberichtigung soll ursächlich nicht in Kreiswährung, sondern in Hauswährung berechnet werden. Das System soll dann die Anschaffungs-/Herstellungskosten (den AHK-Wert) und die Wertberichtigung des Goodwill in Kreiswährung so anpassen, dass die Kumuliertwerte das aktuell gültige Kursverhältnis widerspiegeln. Der Goodwill kann damit auf Kursschwankungen reagieren.
Sie haben den
Goodwill in Hauswährung
in den Einstellungen des
Konsolidierungsgebietsaktiviert.
Sie verwenden eine Kapitalkonsolidierungsmethode , die den Goodwill in der Hauswährung der Beteiligungseinheit führt.
Im Customizing für
Goodwill global
bzw. innerhalb der Kapitalkonsolidierungsmethode haben Sie die Bewegungsarten sowie statistischen Positionen für Währungsumrechnungsdifferenzen definiert.
In den speziellen Positionen der Kapitalkonsolidierung haben Sie die Steuerungsparameter für die Währungsumrechnung sowie die Buchungspositionen für Goodwill in Hauswährung angegeben.
Die Funktionalität
Goodwill in Hauswährung
ermittelt den Goodwill bei einem Zugang primär in der Hauswährung der Beteiligungseinheit. Während der Nutzungsdauer des Goodwill ist die Hauswährung führend: Die Kreiswährungswerte werden periodengenau den aktuellen Umrechnungskursen angepasst. Hierzu erfolgt ein detaillierter Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen aufgrund von Kursschwankungen - sowohl hinsichtlich der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten (kurz: des AHK-Werts) als auch in Bezug auf die Wertberichtigung. Diese Umrechnungsdifferenzen erscheinen auch in den Belegen der Kapitalkonsolidierungsvorgänge; alle Details sind jedoch den
Goodwill-Kennzahlen
in den Zusatzmeldedaten zu entnehmen.
In einem Zugang (Erstkonsolidierung, sukzessiver Erwerb, indirekte Anteilserhöhung oder Kapitalerhöhung/-herabsetzung) ermittelt das System den Goodwill wie im konventionellen Fall zunächst in Kreiswährung. Zusätzlich jedoch wird der Goodwill-AHK-Wert in die Hauswährung der Beteiligungseinheit umgerechnet. Für diese Umrechnung muss das System den Kurs ermitteln. Dabei geht es in der unten beschriebenen Reihenfolge vor. Wenn ein Versuch der Kursermittlung fehlschlägt, weil die entsprechenden Daten nicht vorhanden sind, versucht das System, den Kurs aus den im nachfolgenden Punkt genannten Daten zu ermitteln:
bei Lesen der Beteiligungsdaten aus Zusatzmeldedaten:
Verhältnis der Beteiligungsbuchwerte in Hauswährung und Kreiswährung
Kurs in Zugangsjahr und –periode
Kurs der aktuellen Periode
bei Lesen der Beteiligungsdaten aus Summendaten:
Kurs in Zugangsjahr und –periode
Kurs der aktuellen Periode
Der AHK-Wert in Hauswährung der Beteiligungseinheit ist fortan der relevante Wert für die planmäßige Abschreibung. (Außerplanmäßige Wertberichtigungen können Sie jedoch unabhängig sowohl in Hauswährung als auch in Kreiswährung erfassen.) Der Vorgang
Goodwill-Abschreibung (mit Hauswährung)
bucht die Wertberichtigung gemäß den Einstellungen der Kapitalkonsolidierungsmethode (Nutzungsdauer, Abschreibungsbeginn) in Hauswährung. Zur Ermittlung der Kreiswährungswerte für Abschreibung in der GuV bzw. Wertberichtigung in der Bilanz zieht das System die Kurse heran, die sich aus den im Customizing für spezielle Positionen angegebenen Kursarten ergeben. Differenzen, die durch unterschiedliche Umrechnung von Bilanz und GuV verursacht sind, weist das System auf der Wertberichtigungsposition in der Bilanz in einer separaten Bewegungsart aus; die Gegenbuchung erfolgt auf der speziellen Position
Währungsumrechnung Goodwill
.
Ändert sich der Stichtags- oder Durchschnittskurs, so muss die Kapitalkonsolidierung die Kumuliertwerte des Goodwill an die neuen Kursverhältnisse anpassen. Hierzu dient der separate Vorgang
Goodwill-Währungsumrechnung
. Dieser Vorgang ermittelt Währungsumrechnungsdifferenzen bezüglich der AHK-Werte sowie der Wertberichtigungen (analog zu den beiden Arten von
Goodwill-Kennzahlen
). Der AHK-Wert wird stets mit dem Bilanzkurs umgerechnet; hier unterscheidet das System zwischen Währungsumrechnungsdifferenzen auf Zugänge bzw. Abgänge. Die Umrechnung der Wertberichtigung in Bilanz und GuV hingegen unterliegt verschiedenen Umrechnungskursen (in der Regel Stichtagskurs für Bilanz und Durchschnittskurs für GuV). Daher unterscheidet das System hier zwischen Umrechnungsdifferenzen auf Abschreibungen in der GuV und Umrechnungsdifferenzen, die auf unterschiedlicher Umrechnung der Bilanz gegenüber der GuV beruhen. Die verschiedenen Währungsumrechnungsdifferenzen werden auf mehreren Goodwill-Kennzahlen in den Zusatzmeldedaten detailliert festgehalten. Der Beleg des Vorgangs
Goodwill-Währungsumrechnung
enthält nur Kreiswährungswerte. Umrechnungsdifferenzen, die sich ausschließlich auf die Bilanz beziehen, werden auf die Goodwill-AHK- bzw. Wertberichtigungsposition mit einer separaten Bewegungsart gebucht; die Gegenbuchung nimmt das System auf der speziellen Position
Währungsumrechnung Goodwill
vor.
Den Vorgang
Goodwill-Währungsumrechnung
können Sie nicht erfassen; er wird stets vom System automatisch abgeleitet. Im Customizing für die speziellen Positionen der Kapitalkonsolidierung entscheiden Sie, ob dieser Vorgang zu Beginn oder zum Ende der Periode ausgeführt werden soll. Der Vorgang passt sämtliche Goodwill-Einträge der Beteiligungseinheit an die Umrechnungskurse der aktuellen Periode an.
Bei einer
Goodwill-Währungsumrechnung zu Beginn der Periode
folgt auf jeden Zugang (Erstkonsolidierung, sukzessiver Erwerb, indirekte Anteilserhöhung) nochmals ein Vorgang Goodwill-Währungsumrechnung. Dieser hat zur Aufgabe, die in dem vorangehenden Zugang entstandenen Goodwill an die aktuellen Kurse anzupassen.
Bei einer
Goodwill-Währungsumrechnung zum Ende der Periode
müssen alle Goodwill-Abschreibungsvorgänge für die Beteiligungseinheit die Umrechnung der Abschreibung von Hauswährung in Kreiswährung noch auf Grundlage der Umrechnungskurse der Vorperiode vornehmen, da erst am Ende der Periode auf die aktuellen Kurse umgestellt werden darf.
In einem Vorgang
Teilabgang
oder
Umbuchung
muss das System mit dem AHK-Wert und der Wertberichtigung auch die darauf angefallenen Währungsumrechnungsdifferenzen reduzieren bzw. transferieren. Hierzu gibt es weitere Goodwill-Kennzahlen in den Zusatzmeldedaten.
In indirekten Vorgängen bei
Zugangsbehandlung
mit direkten Anteilen nimmt das System für die spezielle Position
Währungsumrechnung Goodwill
eine Minderheitenanpassung gemäß des Kreisanteils der direkten Obereinheit vor.
Der
Goodwill in Hauswährung
wird nicht bei der
Goodwillbehandlung
direkte Abschreibung
oder
direkte Verrechnung
unterstützt; in diesen Fällen können keine Hauswährungswerte bzw. Umrechnungsdifferenzen ausgewiesen werden.
Zu den Customizing-Einstellungen siehe den Abschnitt Customizing für Goodwill in Hauswährung .
Für eine Beteiligungseinheit, deren Goodwill in Hauswährung geführt werden soll, müssen Sie die Buchwerte der Beteiligung auf den Obereinheiten auch in der Hauswährung der Beteiligungseinheit angeben (in den Zusatzmeldedaten für Beteiligungen). Das Verhältnis zwischen den Buchwerten in Hauswährung der Beteiligungseinheit und in Kreiswährung sollte den Umrechnungskurs zum Erwerbszeitpunkt wiedergeben. Dieses Verhältnis benötigt das System zur Umrechnung des Goodwill-AHK-Werts bei einem Zugang.
Ein Buchungsbeispiel finden Sie unter Beispiel: Goodwill in Hauswährung .