Goodwill in Hauswährung

Verwendung

Sie möchten den bei einem Zugang (z.B. Erstkonsolidierung, sukzessiver Erwerb) entstehenden Goodwill einer Beteiligungseinheitin deren Hauswährung ausweisen. Die Hauswährung der Beteiligungseinheit soll hierbei führend sein, d.h. die planmäßige Wertberichtigung soll ursächlich nicht in Kreiswährung, sondern in Hauswährung berechnet werden. Das System soll dann die Anschaffungs-/Herstellungskosten (den AHK-Wert) und die Wertberichtigung des Goodwill in Kreiswährung so anpassen, dass die Kumuliertwerte das aktuell gültige Kursverhältnis widerspiegeln. Der Goodwill kann damit auf Kursschwankungen reagieren.

Voraussetzungen

Sie haben den Goodwill in Hauswährung in den Einstellungen des Konsolidierungsgebietsaktiviert.

Sie verwenden eine Kapitalkonsolidierungsmethode , die den Goodwill in der Hauswährung der Beteiligungseinheit führt.

Im Customizing für Goodwill global bzw. innerhalb der Kapitalkonsolidierungsmethode haben Sie die Bewegungsarten sowie statistischen Positionen für Währungsumrechnungsdifferenzen definiert.

In den speziellen Positionen der Kapitalkonsolidierung haben Sie die Steuerungsparameter für die Währungsumrechnung sowie die Buchungspositionen für Goodwill in Hauswährung angegeben.

Funktionsumfang

Die Funktionalität Goodwill in Hauswährung ermittelt den Goodwill bei einem Zugang primär in der Hauswährung der Beteiligungseinheit. Während der Nutzungsdauer des Goodwill ist die Hauswährung führend: Die Kreiswährungswerte werden periodengenau den aktuellen Umrechnungskursen angepasst. Hierzu erfolgt ein detaillierter Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen aufgrund von Kursschwankungen - sowohl hinsichtlich der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten (kurz: des AHK-Werts) als auch in Bezug auf die Wertberichtigung. Diese Umrechnungsdifferenzen erscheinen auch in den Belegen der Kapitalkonsolidierungsvorgänge; alle Details sind jedoch den Goodwill-Kennzahlen in den Zusatzmeldedaten zu entnehmen.

In einem Zugang (Erstkonsolidierung, sukzessiver Erwerb, indirekte Anteilserhöhung oder Kapitalerhöhung/-herabsetzung) ermittelt das System den Goodwill wie im konventionellen Fall zunächst in Kreiswährung. Zusätzlich jedoch wird der Goodwill-AHK-Wert in die Hauswährung der Beteiligungseinheit umgerechnet. Für diese Umrechnung muss das System den Kurs ermitteln. Dabei geht es in der unten beschriebenen Reihenfolge vor. Wenn ein Versuch der Kursermittlung fehlschlägt, weil die entsprechenden Daten nicht vorhanden sind, versucht das System, den Kurs aus den im nachfolgenden Punkt genannten Daten zu ermitteln:

  • bei Lesen der Beteiligungsdaten aus Zusatzmeldedaten:

    1. Verhältnis der Beteiligungsbuchwerte in Hauswährung und Kreiswährung

    2. Kurs in Zugangsjahr und –periode

    3. Kurs der aktuellen Periode

  • bei Lesen der Beteiligungsdaten aus Summendaten:

    1. Kurs in Zugangsjahr und –periode

    2. Kurs der aktuellen Periode

Der AHK-Wert in Hauswährung der Beteiligungseinheit ist fortan der relevante Wert für die planmäßige Abschreibung. (Außerplanmäßige Wertberichtigungen können Sie jedoch unabhängig sowohl in Hauswährung als auch in Kreiswährung erfassen.) Der Vorgang Goodwill-Abschreibung (mit Hauswährung) bucht die Wertberichtigung gemäß den Einstellungen der Kapitalkonsolidierungsmethode (Nutzungsdauer, Abschreibungsbeginn) in Hauswährung. Zur Ermittlung der Kreiswährungswerte für Abschreibung in der GuV bzw. Wertberichtigung in der Bilanz zieht das System die Kurse heran, die sich aus den im Customizing für spezielle Positionen angegebenen Kursarten ergeben. Differenzen, die durch unterschiedliche Umrechnung von Bilanz und GuV verursacht sind, weist das System auf der Wertberichtigungsposition in der Bilanz in einer separaten Bewegungsart aus; die Gegenbuchung erfolgt auf der speziellen Position Währungsumrechnung Goodwill .

Ändert sich der Stichtags- oder Durchschnittskurs, so muss die Kapitalkonsolidierung die Kumuliertwerte des Goodwill an die neuen Kursverhältnisse anpassen. Hierzu dient der separate Vorgang Goodwill-Währungsumrechnung . Dieser Vorgang ermittelt Währungsumrechnungsdifferenzen bezüglich der AHK-Werte sowie der Wertberichtigungen (analog zu den beiden Arten von Goodwill-Kennzahlen ). Der AHK-Wert wird stets mit dem Bilanzkurs umgerechnet; hier unterscheidet das System zwischen Währungsumrechnungsdifferenzen auf Zugänge bzw. Abgänge. Die Umrechnung der Wertberichtigung in Bilanz und GuV hingegen unterliegt verschiedenen Umrechnungskursen (in der Regel Stichtagskurs für Bilanz und Durchschnittskurs für GuV). Daher unterscheidet das System hier zwischen Umrechnungsdifferenzen auf Abschreibungen in der GuV und Umrechnungsdifferenzen, die auf unterschiedlicher Umrechnung der Bilanz gegenüber der GuV beruhen. Die verschiedenen Währungsumrechnungsdifferenzen werden auf mehreren Goodwill-Kennzahlen in den Zusatzmeldedaten detailliert festgehalten. Der Beleg des Vorgangs Goodwill-Währungsumrechnung enthält nur Kreiswährungswerte. Umrechnungsdifferenzen, die sich ausschließlich auf die Bilanz beziehen, werden auf die Goodwill-AHK- bzw. Wertberichtigungsposition mit einer separaten Bewegungsart gebucht; die Gegenbuchung nimmt das System auf der speziellen Position Währungsumrechnung Goodwill vor.

Den Vorgang Goodwill-Währungsumrechnung können Sie nicht erfassen; er wird stets vom System automatisch abgeleitet. Im Customizing für die speziellen Positionen der Kapitalkonsolidierung entscheiden Sie, ob dieser Vorgang zu Beginn oder zum Ende der Periode ausgeführt werden soll. Der Vorgang passt sämtliche Goodwill-Einträge der Beteiligungseinheit an die Umrechnungskurse der aktuellen Periode an.

Bei einer Goodwill-Währungsumrechnung zu Beginn der Periode folgt auf jeden Zugang (Erstkonsolidierung, sukzessiver Erwerb, indirekte Anteilserhöhung) nochmals ein Vorgang Goodwill-Währungsumrechnung. Dieser hat zur Aufgabe, die in dem vorangehenden Zugang entstandenen Goodwill an die aktuellen Kurse anzupassen.

Bei einer Goodwill-Währungsumrechnung zum Ende der Periode müssen alle Goodwill-Abschreibungsvorgänge für die Beteiligungseinheit die Umrechnung der Abschreibung von Hauswährung in Kreiswährung noch auf Grundlage der Umrechnungskurse der Vorperiode vornehmen, da erst am Ende der Periode auf die aktuellen Kurse umgestellt werden darf.

In einem Vorgang Teilabgang oder Umbuchung muss das System mit dem AHK-Wert und der Wertberichtigung auch die darauf angefallenen Währungsumrechnungsdifferenzen reduzieren bzw. transferieren. Hierzu gibt es weitere Goodwill-Kennzahlen in den Zusatzmeldedaten.

In indirekten Vorgängen bei Zugangsbehandlung mit direkten Anteilen nimmt das System für die spezielle Position Währungsumrechnung Goodwill eine Minderheitenanpassung gemäß des Kreisanteils der direkten Obereinheit vor.

Einschränkungen beim Funktionsumfang

Der Goodwill in Hauswährung wird nicht bei der Goodwillbehandlung direkte Abschreibung oder direkte Verrechnung unterstützt; in diesen Fällen können keine Hauswährungswerte bzw. Umrechnungsdifferenzen ausgewiesen werden.

Aktivitäten

Zu den Customizing-Einstellungen siehe den Abschnitt Customizing für Goodwill in Hauswährung .

Für eine Beteiligungseinheit, deren Goodwill in Hauswährung geführt werden soll, müssen Sie die Buchwerte der Beteiligung auf den Obereinheiten auch in der Hauswährung der Beteiligungseinheit angeben (in den Zusatzmeldedaten für Beteiligungen). Das Verhältnis zwischen den Buchwerten in Hauswährung der Beteiligungseinheit und in Kreiswährung sollte den Umrechnungskurs zum Erwerbszeitpunkt wiedergeben. Dieses Verhältnis benötigt das System zur Umrechnung des Goodwill-AHK-Werts bei einem Zugang.

Beispiel

Ein Buchungsbeispiel finden Sie unter Beispiel: Goodwill in Hauswährung .