Goodwill

Definition

Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung, der als immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert und ggf. über eine gesetzlich oder intern vorgegebene Nutzungsdauer abgeschrieben oder verrechnet wird.

Mögliche Entstehungsgründe für einen Goodwill sind aus Sicht der Obereinheit ein vom Substanzwert abweichender Ertragswert der Beteiligungseinheit sowie Zusatznutzen (Know-how-Transfer, Kundenkontakte, Ausschaltung von Konkurrenz, o.Ä.).

Der Goodwill der Erstkonsolidierung errechnet sich als Differenz aus den Beteiligungsbuchwerten der Obereinheiten und dem Eigenkapital der zu konsolidierenden Beteiligungseinheiten.

Verwendung

Der Goodwill wird automatisch vom System ermittelt und abgeschrieben.

Er wird nicht nur in den Belegen der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen, sondern die Kapitalkonsolidierung erzeugt auch automatische Einträge in den Zusatzmeldedaten für den Goodwill. In den vom System automatisch generierten Goodwilleinträgen können Sie mittels einer geeigneten Methode zur Datenübernahme Werte für außerplanmäßige Abschreibung und Zuschreibung erfassen. Die außerplanmäßige Wertberichtigung wird dann vom System in dem automatisch erzeugten Vorgang Goodwillabschreibung verarbeitet.

Außerdem können Sie die Zusatzmeldedaten für den Goodwill um manuelle Einträge ergänzen. Manuelle Goodwilleinträge werden vom System automatisch abgeschrieben.

Besondere Bedeutung hat die manuelle Goodwillerfassung für die Altdatenübernahme .

Struktur

Anders als die Zusatzmeldedaten für Beteiligung, Kapital und Ergebnisentwicklung enthalten die Goodwilleinträge explizit den Konsolidierungskreis, d.h. ein Goodwilleintrag ist nur gültig in dem jeweiligen Konsolidierungskreis. Anders als für Belege und Summensätze gibt es für Goodwilleinträge keine sog. Delta-Logik.

Die Zusatzmeldedaten für den Goodwill enthalten mehrere Kennzahlen für

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) und

  • Wertberichtigung

Die AHK-Kennzahlen weisen Effekte hinsichtlich Zugängen und Abgängen aus.

Es gibt folgende Arten der Wertberichtigung: planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Abschreibung und Zuschreibung, direkte Abschreibung, ratierliche Verrechnung und direkte Verrechnung.

Wird der Goodwill in Hauswährung geführt, so sind weitere Kennzahlen in Hauswährung und für Währungsumrechnungsdifferenzen erforderlich.