Kopiermaßnahme

Verwendung

Eine Kopiermaßnahme können Sie zu folgenden Zwecken verwenden:

  • Sie können eine Planversion erzeugen, die auf den aktuellen Istdaten basiert.

  • Sie können vorhandene Daten in eine zweite Kreiswährung umrechnen (s. Konsolidierung in mehreren Kreiswährungen).

  • Sie können Daten in eine andere Version kopieren, um für andere Rechnungslegungs­vorschriften, z. B. US-amerikanische Bilanzierungsvorschriften (US-GAAP), Abschlüsse zu erstellen.

In einer Kopiermaßnahme können Sie keine Kopiermethode verwenden, die Daten aus einem anderen Konsolidierungsgebiet kopiert. Verwenden Sie dafür die Datenübernahmemaßnahme.

Integration

Die Maßnahmenhierarchie ist versionsabhängig. Die Kopiermaßnahme nehmen Sie in die Maßnahmenhierarchie der Zielversion auf und zwar anstelle oder zusätzlich zu einer Datenübernahmemaßnahme.

Im Customizing der Kopiermaßnahme werden nur die Datenströme angezeigt, welche in der Datenbasis definiert sind.

Wenn in der Datenbasis die Datenströme Vorgangsreihenfolge und Vorgangssortierung definiert sind, wird im Customizing der Kopiermaßnahme nur der Datenstrom Vorgangsreihenfolge angezeigt. Da die beiden Datenströme eng zusammenhängen, kopiert das System bei Ausführung einer Kopiermaßnahme für den Datenstrom Vorgangsreihenfolge immer beide Datenströme.

Der Datenstrom Vorgangsnummern kann nicht kopiert werden.

Voraussetzungen

Die zu kopierenden Datenströme sind in der Datenbasis definiert.

Die Kopiermethode, die Sie in der Kopiermaßnahme ausführen, ist angelegt.

Funktionsumfang

Allgemeines

Wenn Sie der Kopiermaßnahme eine Kopiermethode zuordnen, können Sie folgende Daten im Konsolidierungssystem (SEM-BCS) periodisch kopieren:

  • Meldedaten

  • Belege

  • Zusatzmeldedaten

Im Customizing der Maßnahme können Sie festlegen, welche Datenströme Sie im Einzelnen kopieren möchten, z. B. Meldedaten, Belege, Bestandsdaten, Lieferdaten, Beteiligungen, Kapital, Ergebnis und/oder Goodwill.

Die Ausführung einer Kopiermaßnahme hängt von folgenden Einstellungen ab:

  • Mit der Abschlussart legen Sie fest, in welchen Perioden der Konsolidierungsmonitor die Kopiermaßnahme ausführt.

  • Mit der Verarbeitungsart legen Sie den Typ der Organisationseinheit für die Kopiermethode fest und implizit die verwendbaren Datenströme und Kontierungsebenen für Meldedaten und Belege. Abhängig davon ordnen Sie die Kopiermethode den Organisationseinheiten zu.

    Die folgende Tabelle zeigt für jede Verarbeitungsart die verwendbaren Kontierungsebenen für Meldedaten und Belege sowie die verwendbaren Datenströme für Zusatzmeldedaten:

    Pro Verarbeitungsart verwendbare Kontierungsebenen und Zusatzmeldedaten

    Verarbeitungsart

    Verwendbare Kontierungs­ebenen

    Verwendbare Zusatzmeldedaten

    Pro Konsolidierungs­einheit

    00, 01, 10

    Alle Zusatzmeldedaten, jedoch nicht die Datenströme:

    • Anlagevermögen (konsolidiert)

    • Vorgangsreihenfolge

    • Vorgangssortierung

    Paarweise

    20

    Pro Konsolidierungskreis

    02, 12, 22, 30

    Anlagevermögen (konsolidiert)

    KonsEinheit/Kreis unabhängig

    Nur die Datenströme:

    • Vorgangsreihenfolge

    • Vorgangssortierung

  • Mit dem Periodentyp können Sie periodentypabhängig verschiedene Kopiermethoden zuordnen. Bei Ausführung der Kopiermaßnahme prüft das System, welcher Periodentyp zutrifft, und führt die diesem Periodentyp zugeordnete Kopiermethode aus.

  • Schließlich ordnen Sie die Kopiermethode zu, welche bei Ausführung der Maßnahme für den angegebenen Periodentyp verarbeitet werden soll. Sie legen außerdem fest, für welche Organisationseinheiten die Kopiermaßnahme ausgeführt werden soll. Die Auswahl der Organisationseinheiten hängt von der Verarbeitungsart ab.

    Hinweis Hinweis

    Die Kopiermethode muss mit der Verarbeitungsart kompatibel sein. Wenn Sie z. B. die Verarbeitungsart Pro Konsolidierungskreis wählen, darf die Kopiermethode keine Meldedaten mit Kontierungsebene 00 kopieren.

    Wenn Sie in der Kopiermethode eine Zielselektion für die Belegart vorgenommen haben, dann muss die Kontierungsebene der selektierten Belegart mit der Kontierungsebene der Verarbeitungsart übereinstimmen.

    Ende des Hinweises

Wenn Sie die Business Function Financials, Group Close, Prüfziffern (FIN_ACC_GC_CHKDGT) eingeschaltet haben, enthält das Customizing der Kopiermaßnahme den Gruppenrahmen Globale Einstellungen mit dem Kennzeichen Buchungssperre bei Kopieren ignorieren. Wenn Sie dieses Kennzeichen setzen, dann erlaubt das System bei Ausführung der Kopiermaßnahme auch Buchungen auf solche Positionen bzw. Bewegungsarten, für welche Sie im Stammsatz das Kennzeichen Buchungs- und Erfassungssperre gesetzt haben.

Hinweis Hinweis

Bei der Nutzung dieser Option müssen Sie beachten, dass die Unterdrückung der Buchungs- und Erfassungssperre nur bei der Ausführung der Kopiermaßnahme wirksam ist. Dies bedeutet, dass diese Einstellung nicht für weitere Datenübernahmeverfahren (Flexibler Upload, Laden aus Datenstrom, Löschen) gilt, die Sie in der Zielumgebung nach der Ausführung der Kopiermaßnahme durchführen. Bei diesen Datenübernahmeverfahren erhalten Sie weiterhin Fehlermeldungen zu gesperrten Konten. Solche Datensätze können Sie in der Zielumgebung nur durch die Funktion Datenströme analysieren und reparieren zurücksetzen (in der Konsolidierungsworkbench in der Sicht Werkzeuge unter Bewegungsdaten).

Ende des Hinweises
Status der Kopiermaßnahme

Wenn Sie eine Kopiermethode einer Kopiermaßnahme zuordnen, berücksichtigt das System den Status der Quellmaßnahme. Der Zusammenhang zwischen dem Status der Kopiermaßnahme und demjenigen der zugeordneten Quellmaßnahmen entspricht dabei dem Zusammenhang zwischen dem Status anderer Maßnahmen und deren jeweiliger Vorgängermaßnahme.

Die konkreten Zusammenhänge bei der Statusverwaltung veranschaulicht das folgende Beispiel:

Beispiel Beispiel

Sie definieren eine Kopiermaßnahme K1 in Version 200 und ordnen ihr als Quellmaßnahmen die Maßnahmen Q1 und Q2 in Version 100 zu.

  • Sie führen eine der Maßnahmen Q1 oder Q2 in Version 100 aus. Das System setzt den Status der Kopiermaßnahme K1 in Version 200 zurück.

  • Maßnahmen Q1 und Q2 sind in Version 100 gesperrt, und Maßnahme K1 ist in Version 200 gesperrt. Sie entsperren in Version 100 eine der Maßnahmen Q1 und Q2. Daraufhin entsperrt das System K1 in Version 200.

  • Um die Kopiermaßnahme K1 in Version 200 sperren zu können, müssen die Quellmaßnahmen Q1 und Q2 in Version 100 gesperrt sein.

Ende des Beispiels.

Weitere Informationen zur Statusverwaltung von Kopiermaßnahmen finden Sie unter Statusverwaltung im Konsolidierungsmonitor.

Kopieren in eine andere Kreiswährung

Zum Kopieren in eine andere Kreiswährung geben Sie im Customizing der Kopiermethode eine Währungsumrechnungsmethode an, die eine Rundungsmethode verwenden sollte. Bei Ausführung der Kopiermaßnahme führt das System die in der Kopiermethode angegebene Währungsumrechnung durch.

Die Kopiermaßnahme arbeitet in folgenden Schritten:

  1. Lesen der Quelldaten

  2. Sofern definiert: Ausführen des Mapping

  3. Sofern definiert: Ausführen des BAdI

  4. Währungsumrechnung und Rundung gemäß Währungsumrechnungsmethode

  5. Schreiben der Zieldaten in die Zielversion

Beim Kopieren von Summendaten können aufgrund von Rundungsdifferenzen zusätzliche Datenzeilen entstehen; beim Kopieren von Belegen können zusätzliche Belegzeilen entstehen.

Wenn Sie Daten periodisch (und nicht kumuliert) kopieren, können Sie die Datenanfangs­bestände erzeugen, indem Sie die entsprechenden Summensätze einmalig mit der aperiodischen Kopierfunktion kopieren.

Wenn Sie Summensätze kumuliert kopieren und gleichzeitig Belege kopieren, geht das System folgendermaßen vor:

  • Summensätze und Belege werden separat umgerechnet, wobei die Umrechnung von Belegen immer periodisch erfolgt.

  • Das System vergleicht die umgerechneten Summensätze mit den umgerechneten und aufsummierten Belegen. Maßgebend ist dabei die Umrechnung der Summensätze.

    Falls das System beim Vergleichen einen Unterschiedsbetrag ermittelt, erzeugt es einen Korrekturbeleg. Dieser Korrekturbeleg ist erkennbar am Belegtext. Er ist auch im Protokoll der Kopiermaßnahme enthalten.

Sofern eine Umrechnung in eine andere Kreiswährung stattfindet, zeigt das Protokoll der Kopiermaßnahme zusätzlich zu den üblichen Informationen Folgendes an:

  • Im Abschnitt zu den Quelldaten: Kreiswährungsschlüssel der Quellversion

  • Fehlermeldungen, die bei der Währungsumrechnung generiert wurden

  • Im Abschnitt zu den Zieldaten: Rundungsdifferenzen

  • Falls vorhanden: Korrekturbelege

Aktivitäten

Das Customizing für die Kopiermaßnahme nehmen Sie in der Prozess-Sicht der Konsolidierungs­workbench unter Anfang des Navigationspfads Konsolidierungsfunktionen Navigationsschritt Kopieren Navigationsschritt Maßnahme Ende des Navigationspfads vor.