KopiermaßnahmeEine Kopiermaßnahme können Sie zu folgenden Zwecken verwenden:
Sie können eine Planversion erzeugen, die auf den aktuellen Istdaten basiert.
Sie können vorhandene Daten in eine zweite Kreiswährung umrechnen (s. Konsolidierung in mehreren Kreiswährungen).
Sie können Daten in eine andere Version kopieren, um für andere Rechnungslegungsvorschriften, z. B. US-amerikanische Bilanzierungsvorschriften (US-GAAP), Abschlüsse zu erstellen.
In einer Kopiermaßnahme können Sie keine Kopiermethode verwenden, die Daten aus einem anderen Konsolidierungsgebiet kopiert. Verwenden Sie dafür die Datenübernahmemaßnahme.
Die Maßnahmenhierarchie ist versionsabhängig. Die Kopiermaßnahme nehmen Sie in die Maßnahmenhierarchie der Zielversion auf und zwar anstelle oder zusätzlich zu einer Datenübernahmemaßnahme.
Im Customizing der Kopiermaßnahme werden nur die Datenströme angezeigt, welche in der Datenbasis definiert sind.
Wenn in der Datenbasis die Datenströme Vorgangsreihenfolge
und Vorgangssortierung
definiert sind, wird im Customizing der Kopiermaßnahme nur der Datenstrom Vorgangsreihenfolge
angezeigt. Da die beiden Datenströme eng zusammenhängen, kopiert das System bei Ausführung einer Kopiermaßnahme für den Datenstrom Vorgangsreihenfolge
immer beide Datenströme.
Der Datenstrom Vorgangsnummern
kann nicht kopiert werden.
Die zu kopierenden Datenströme sind in der Datenbasis definiert.
Die Kopiermethode, die Sie in der Kopiermaßnahme ausführen, ist angelegt.
Wenn Sie der Kopiermaßnahme eine Kopiermethode zuordnen, können Sie folgende Daten im Konsolidierungssystem (SEM-BCS) periodisch kopieren:
Meldedaten
Belege
Zusatzmeldedaten
Im Customizing der Maßnahme können Sie festlegen, welche Datenströme Sie im Einzelnen kopieren möchten, z. B. Meldedaten, Belege, Bestandsdaten, Lieferdaten, Beteiligungen, Kapital, Ergebnis und/oder Goodwill.
Die Ausführung einer Kopiermaßnahme hängt von folgenden Einstellungen ab:
Mit der Abschlussart legen Sie fest, in welchen Perioden der Konsolidierungsmonitor die Kopiermaßnahme ausführt.
Mit der Verarbeitungsart
legen Sie den Typ der Organisationseinheit für die Kopiermethode fest und implizit die verwendbaren Datenströme und Kontierungsebenen für Meldedaten und Belege. Abhängig davon ordnen Sie die Kopiermethode den Organisationseinheiten zu.
Die folgende Tabelle zeigt für jede Verarbeitungsart die verwendbaren Kontierungsebenen für Meldedaten und Belege sowie die verwendbaren Datenströme für Zusatzmeldedaten:
Verarbeitungsart | Verwendbare Kontierungsebenen | Verwendbare Zusatzmeldedaten |
|---|---|---|
| 00, 01, 10 | Alle Zusatzmeldedaten, jedoch nicht die Datenströme:
|
| 20 | – |
| 02, 12, 22, 30 | Anlagevermögen (konsolidiert) |
| – | Nur die Datenströme:
|
Mit dem Periodentyp können Sie periodentypabhängig verschiedene Kopiermethoden zuordnen. Bei Ausführung der Kopiermaßnahme prüft das System, welcher Periodentyp zutrifft, und führt die diesem Periodentyp zugeordnete Kopiermethode aus.
Schließlich ordnen Sie die Kopiermethode zu, welche bei Ausführung der Maßnahme für den angegebenen Periodentyp verarbeitet werden soll. Sie legen außerdem fest, für welche Organisationseinheiten die Kopiermaßnahme ausgeführt werden soll. Die Auswahl der Organisationseinheiten hängt von der Verarbeitungsart ab.
Hinweis
Die Kopiermethode muss mit der Verarbeitungsart kompatibel sein. Wenn Sie z. B. die Verarbeitungsart Pro Konsolidierungskreis
wählen, darf die Kopiermethode keine Meldedaten mit Kontierungsebene 00 kopieren.
Wenn Sie in der Kopiermethode eine Zielselektion für die Belegart vorgenommen haben, dann muss die Kontierungsebene der selektierten Belegart mit der Kontierungsebene der Verarbeitungsart übereinstimmen.
Wenn Sie die Business Function Financials, Group Close, Prüfziffern (FIN_ACC_GC_CHKDGT
) eingeschaltet haben, enthält das Customizing der Kopiermaßnahme den Gruppenrahmen Globale Einstellungen
mit dem Kennzeichen Buchungssperre bei Kopieren ignorieren
. Wenn Sie dieses Kennzeichen setzen, dann erlaubt das System bei Ausführung der Kopiermaßnahme auch Buchungen auf solche Positionen bzw. Bewegungsarten, für welche Sie im Stammsatz das Kennzeichen Buchungs- und Erfassungssperre
gesetzt haben.
Hinweis
Bei der Nutzung dieser Option müssen Sie beachten, dass die Unterdrückung der Buchungs- und Erfassungssperre nur bei der Ausführung der Kopiermaßnahme wirksam ist. Dies bedeutet, dass diese Einstellung nicht für weitere Datenübernahmeverfahren (Flexibler Upload, Laden aus Datenstrom, Löschen) gilt, die Sie in der Zielumgebung nach der Ausführung der Kopiermaßnahme durchführen. Bei diesen Datenübernahmeverfahren erhalten Sie weiterhin Fehlermeldungen zu gesperrten Konten. Solche Datensätze können Sie in der Zielumgebung nur durch die Funktion Datenströme analysieren und reparieren
zurücksetzen (in der Konsolidierungsworkbench in der Sicht Werkzeuge
unter Bewegungsdaten
).
Wenn Sie eine Kopiermethode einer Kopiermaßnahme zuordnen, berücksichtigt das System den Status der Quellmaßnahme. Der Zusammenhang zwischen dem Status der Kopiermaßnahme und demjenigen der zugeordneten Quellmaßnahmen entspricht dabei dem Zusammenhang zwischen dem Status anderer Maßnahmen und deren jeweiliger Vorgängermaßnahme.
Die konkreten Zusammenhänge bei der Statusverwaltung veranschaulicht das folgende Beispiel:
Beispiel
Sie definieren eine Kopiermaßnahme K1 in Version 200 und ordnen ihr als Quellmaßnahmen die Maßnahmen Q1 und Q2 in Version 100 zu.
Sie führen eine der Maßnahmen Q1 oder Q2 in Version 100 aus. Das System setzt den Status der Kopiermaßnahme K1 in Version 200 zurück.
Maßnahmen Q1 und Q2 sind in Version 100 gesperrt, und Maßnahme K1 ist in Version 200 gesperrt. Sie entsperren in Version 100 eine der Maßnahmen Q1 und Q2. Daraufhin entsperrt das System K1 in Version 200.
Um die Kopiermaßnahme K1 in Version 200 sperren zu können, müssen die Quellmaßnahmen Q1 und Q2 in Version 100 gesperrt sein.
Weitere Informationen zur Statusverwaltung von Kopiermaßnahmen finden Sie unter Statusverwaltung im Konsolidierungsmonitor.
Zum Kopieren in eine andere Kreiswährung geben Sie im Customizing der Kopiermethode eine Währungsumrechnungsmethode an, die eine Rundungsmethode verwenden sollte. Bei Ausführung der Kopiermaßnahme führt das System die in der Kopiermethode angegebene Währungsumrechnung durch.
Die Kopiermaßnahme arbeitet in folgenden Schritten:
Lesen der Quelldaten
Sofern definiert: Ausführen des Mapping
Sofern definiert: Ausführen des BAdI
Währungsumrechnung und Rundung gemäß Währungsumrechnungsmethode
Schreiben der Zieldaten in die Zielversion
Beim Kopieren von Summendaten können aufgrund von Rundungsdifferenzen zusätzliche Datenzeilen entstehen; beim Kopieren von Belegen können zusätzliche Belegzeilen entstehen.
Wenn Sie Daten periodisch (und nicht kumuliert) kopieren, können Sie die Datenanfangsbestände erzeugen, indem Sie die entsprechenden Summensätze einmalig mit der aperiodischen Kopierfunktion kopieren.
Wenn Sie Summensätze kumuliert kopieren und gleichzeitig Belege kopieren, geht das System folgendermaßen vor:
Summensätze und Belege werden separat umgerechnet, wobei die Umrechnung von Belegen immer periodisch erfolgt.
Das System vergleicht die umgerechneten Summensätze mit den umgerechneten und aufsummierten Belegen. Maßgebend ist dabei die Umrechnung der Summensätze.
Falls das System beim Vergleichen einen Unterschiedsbetrag ermittelt, erzeugt es einen Korrekturbeleg. Dieser Korrekturbeleg ist erkennbar am Belegtext. Er ist auch im Protokoll der Kopiermaßnahme enthalten.
Sofern eine Umrechnung in eine andere Kreiswährung stattfindet, zeigt das Protokoll der Kopiermaßnahme zusätzlich zu den üblichen Informationen Folgendes an:
Im Abschnitt zu den Quelldaten: Kreiswährungsschlüssel der Quellversion
Fehlermeldungen, die bei der Währungsumrechnung generiert wurden
Im Abschnitt zu den Zieldaten: Rundungsdifferenzen
Falls vorhanden: Korrekturbelege
Das Customizing für die Kopiermaßnahme nehmen Sie in der Prozess-Sicht der Konsolidierungsworkbench unter vor.