Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen Einsatzmöglichkeiten
Wenn innerhalb eines Konsolidierungskreises (z.B. eines Konzerns) Gegenstände des Anlagevermögens verkauft werden, entstehen Zwischenergebnisse.
Die erwerbende Konsolidierungseinheit (Käufer) weist den Anlagegegenstand im Einzelabschluss zunächst mit dem Betrag aus, den sie an die liefernde Konsolidierungseinheit (Verkäufer) gezahlt hat, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten. Dies beeinflusst die Höhe der Abschreibungen. Außerdem wendet der Käufer möglicherweise ein anderes Abschreibungsverfahren an als der Verkäufer. Mit dieser Komponente können Sie die Abschreibungen automatisch so ändern, dass sie aus Konzernsicht korrekt sind.
Außerdem können Sie durch die Verwendung von Bewegungsarten die Anlagegegenstände im Anlagegitter aus Konzernsicht korrekt ausweisen.
Einführungshinweise
Bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens sind eliminierungspflichtige Zwischenergebnisse (Gewinne oder Verluste) entstanden.
Die am Transfer beteiligten Konsolidierungseinheiten werden in den Konzernabschluss einbezogen.
Sie wünschen eine automatische Durchführung der Eliminierungsbuchungen.
Die Maßnahme zur Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen führt Buchungen auf Kontierungsebene 30 durch.
Es darf nur eine Maßnahme zur Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen in der Maßnahmenhierarchie geben. Diese muss nach den Maßnahmen durchgeführt werden, die auf Kontierungsebene 20 buchen, und vor der Kapitalkonsolidierung.
Neben den Meldedaten erfassen Sie sowohl Stammdaten zur Anlagen als auch Zusatzmeldedaten.
Zur Übernahme der relevanten Daten ins Konsolidierungssystem können Sie die manuelle Datenerfassung verwenden oder Methoden der automatischen Datenübernahme wie z.B. den flexiblen Upload, Laden aus Datenstrom, Kopieren und Löschen.
Sie müssen die Periodeninitialisierung verwenden, da die Periodeninitialisierung die Zusatzmeldedaten für die Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen von der vorhergehenden in die aktuelle Abschlussperiode fortschreibt.
Mit dieser Komponente können Sie das Zwischenergebnis aus Anlagentransfers eliminieren, die Anlage korrekt im Abschluss ausweisen sowie die Abschreibungen korrigieren.
Dies ist möglich für zwei beteiligte Konsolidierungseinheiten sowie bei Lieferketten mit mehr als zwei Konsolidierungseinheiten.
Mit der Komponente können Sie folgende Fälle behandeln:
Transfers von aktivierten Anlagen innerhalb des Konsolidierungskreises
Transfer von selbsterstellten Anlagen
Verkauf von Anlagen an Fremde
Beim Transfer innerhalb des Konsolidierungskreises können Sie entscheiden, ob die Abschreibungen mit den Einstellungen des Verkäufers oder des Käufers fortgeführt werden.
Sie können in der Belegart entscheiden, ob das System latente Steuern ausweisen soll.
Ein Protokoll zeigt die Ergebnisse der Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen an.
Die Komponente
Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen
führt ihre Berechnungen ausschließlich in Kreiswährung durch und vernachlässigt Effekte aus Währungsumrechnung.
Die Komponente berechnet keine Minderheiten und weist diese auch nicht aus. Dies tut vielmehr die Kapitalkonsolidierung.
Das System nimmt nur Eliminierungen vor, wenn Verkäufer und Käufer des Anlagegegenstands vollkonsolidiert sind.
Die Komponente berücksichtigt keine Änderungen bei Kreisanteilen und keinen Wechsel der Einbeziehungsart.
Die Komponente behandelt keine Zuschreibungen bei Anlagegegenständen.
Die Komponente behandelt keine 1:N-, N:1- und M:N-Transfers von Anlagegegenständen. D.h. es können z.B. keine Transfers berücksichtigt werden, bei denen ein Anlagegegenstand der liefernden Konsolidierungseinheit zu vier Anlagegegenständen bei der erwerbenden Konsolidierungseinheit wird.
Die Komponente behandelt keine Teilverkäufe von Anlagegegenständen.
Die Komponente behandelt keine Lieferketten, in deren Verlauf Gegenstände des Umlaufvermögens zu Gegenständen des Anlagevermögens werden oder umgekehrt.
Mit der Zwischenergebniseliminierung können Sie folgenden Fall korrekt abbilden:
Die Konsolidierungseinheiten A, B und C befinden sich in einem Konsolidierungskreis; F ist ein fremdes Unternehmen.
A stellt die Anlage 1111 im Jahr 01 selbst her und verkauft sie im Jahr 02 an B. A verwendet die lineare Abschreibung.
B verkauft die Anlage im Jahr 04 an C. B verwendet die geometrisch-degressive Abschreibung.
C verkauft die Anlage im Jahr 08 an F. C verwendet die lineare Abschreibung.