Belegart

Definition

Unterteilt den Buchungsstoff nach sachlogischen Gesichtspunkten.

Mit einer Belegart können Sie einer Konsolidierungsbuchung bestimmte Eigenschaften mitgeben, z.B. hinsichtlich der Verbuchung in der Datenbank und der zu führenden Währungen.

Struktur

Die Belegart legt folgende Eigenschaften fest, die für die Buchung, die Währungsumrechnung und die Auswertung von Daten benötigt werden:

Saldoprüfung

Sie können für Buchungen auf statistischen Positionen wählen, wie die Saldoprüfung erfolgen soll:

  • Fehlermeldung bei Saldo ungleich Null

  • Warnmeldung bei Saldo ungleich Null

  • keine Saldoprüfung

Wenn auf mindestens einer Bilanz- oder GuV-Position gebucht wird und der Saldo gleich Null ist, gibt das System immer eine Fehlermeldung aus – unabhängig davon, welche Option zur Saldoprüfung Sie gewählt haben.

Betriebswirtschaftliche Verwendung

Sie können zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Beteiligungsertragseliminierung (für Buchungen mit Kontierungsebene 20)

  • Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen (Kontierungsebene 20 oder 30)

  • Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen (Kontierungsebene 30)

  • Quotenkonsolidierung (Kontierungsebene 02, 12 oder 22)

  • Kapitalkonsolidierung (Kontierungsebene 30)

  • Sonstiges

Maschinelle oder manuelle Buchung

Sie müssen festlegen, ob die Buchung maschinell oder manuell erfolgen soll.

Zu bebuchende Kennzahlen

Als zu bebuchende Kennzahlen können Sie Transaktionswährung, Hauswährung, Kreiswährung und/oder Menge wählen.

Weitere Informationen finden Sie unter Zu bebuchende Kennzahlen .

Invertierung

Sie legen fest, ob das System eine automatische Beleginvertierung in der nächsten Abschlussperiode vornehmen soll. In diesem Fall wird ein Beleg, der in einer Abschlussperiode gebucht wird, automatisch in der nächsten Abschlussperiode invertiert, sobald die Verarbeitung in dieser nächsten Abschlussperiode begonnen wird.

Wenn der Beleg storniert wird, bevor die Verarbeitung in der nachfolgenden Abschlussperiode durchgeführt wird, dann wird er nicht mehr invertiert.

Es gibt zwei mögliche Einstellungen für Belege, die in die letzte Abschlussperiode eines Geschäftsjahres gebucht werden:

  • Wenn diese Belege invertiert werden sollen, dann erfolgt die Invertierung in der ersten Abschlussperiode des folgenden Geschäftsjahres.

  • Sie können einstellen, dass diese Belege nicht invertiert werden.

Beispielsweise ist es sinnvoll, Eliminierungsbuchungen der Schuldenkonsolidierung automatisch zu invertieren – auch über Geschäftsjahresgrenzen hinweg.

Es ist ebenfalls sinnvoll, Eliminierungsbuchungen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung automatisch zu invertieren. Da diese Buchungen reine GuV-Buchungen sind, wird in der Regel nicht über Geschäftsjahresgrenzen hinweg invertiert.

Weitere Informationen finden Sie unter Automatische Inversion Vorperioden .

Wiederholungslauf

Sie geben an, wie das System bei der wiederholten Ausführung einer maschinell buchenden Maßnahme diejenigen Belege behandelt, die bei der vorhergehenden Ausführung erzeugt wurden. Diese Einstellung gilt gleichermaßen für das Löschen (periodisch und aperiodisch) .

Diese Eigenschaft wird nur dann angezeigt, wenn Sie im Customizing für Versionskombinationen unter Wiederholungslauf die Einstellung Belegartenabhängige Festlegung gewählt haben (siehe auch Customizing der Versionen ).

Nummernkreis

Siehe Nummernkreis.

Buchung von latenten Steuern

Siehe Latente Steuern .

Methodenzuordnung für die Validierung

Siehe Validierung von manuell erzeugten Belegen .

Steuerung der Unterkontierungen für manuelle Buchungen

Siehe Fixieren oder Ausblenden von Unterkontierungen .

Integration

Dieselbe Belegart können Sie nur in einer Konsolidierungsmaßnahme verwenden (bei gegebener Version, Geschäftsjahr usw.).

Zum Verhältnis von Maßnahme zu Belegart siehe auch Maßnahme .