Bündelung von FI-Belegen

Verwendung

Mit dieser Funktion weisen Sie FI-Belegen der Komponenten Finanzwesen (FI) , Materialwirtschaft (MM) sowie der Anwendungskomponente Haushaltsmanagement (PSM ) eine gleiche Anordnungsnummer (AO-Nr.) zu, um die Belege als eine Anordnung zusammengefasst zu bearbeiten. Die Anordnungsnummer wird direkt im FI-Beleg hinterlegt.

Bündelung von FI-Belegen

Integration

Das Bündeln von FI-Belegen als Anordnung ermöglicht einen mehrstufigen Genehmigungsprozess von Anordnungen über den SAP Business Workflow.

Weitere Informationen finden Sie unter Freigabe von Anordnungen im Workflow .

Voraussetzungen

Sie können FI-Belege nur dann zu einer Anordnung zusammenfassen, wenn folgende gemeinsame Bedingungen erfüllt sind:

  • die Belege sind aus einem Buchungskreis und Geschäftsjahr

  • die Belege haben den gleichen Belegstatus (z.B. V = vorerfasster Beleg)

  • es handelt sich um die gleichen Belegarten bzw. Anordnungstypen

  • die Belege haben den Status Vollständig

Funktionsumfang

Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, Belegen eine gemeinsame Anordnungsnummer zuzuweisen.

Belege direkt bündeln

Sie wenden dieses Programm an, wenn Sie eine Anordnungsnummer einer größeren Anzahl von Belegen ( Massenselektion ) zuweisen möchten. Die Selektion legen Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen und folgenden Auswahlkriterien fest:

  • Erfassungsdatum

  • Belegnummer

    Das Programm bietet auch die Möglichkeit, bereits gebuchten Belegen nachträglich eine Anordnungsnummer zuzuweisen.

Belege manuell bündeln

Mit diesem Programm erzeugen Sie eine Auswahlliste von Belegen. In der Liste markieren Sie diejenigen Belege ( Einzelselektion ), denen Sie eine gemeinsame Anordnungsnummer zuweisen möchten.

Die Bündelung von Belegen findet über eine zweistufige Abfolge statt:

  1. Wenn Sie Belege bündeln ausführen, wird allen zuvor markierten Belegen eine temporäre Bündelungsnummer (Anordnungsnummer) vergeben. Es findet noch kein Datenbankeintrag statt.

    Sie können über Bündelung zurücknehmen die temporären Anordnungsnummern wieder löschen.

  2. Wenn Sie Sichern ausführen, wird den temporär gebündelten Belegen eine echte Anordnungsnummer zugewiesen. Dieser Datenbankeintrag ist nicht mehr änderbar.

    Hinweis Hinweis

    Die Vergabe von Anordnungsnummern erfolgt automatisch. Das Nummernkreisintervall legen Sie im Customizing des Haushaltsmanagements Öffentliche Verwaltung fest.

    Ende des Hinweises

Aktivitäten

  • Sie starten das Programm Belege direkt bündeln im SAP Menü unter Anfang des Navigationspfads Rechnungswesen Navigationsschritt Public Sector Management Navigationsschritt Haushaltsmanagement Navigationsschritt Buchung Navigationsschritt Anordnung Navigationsschritt Belege Navigationsschritt Direkt bündeln. Ende des Navigationspfads

    Weitere Informationen finden Sie in der Programmdokumentation .

  • Weitere Informationen zu dem Programm Belege manuell bündeln finden Sie unter FI-Belege manuell bündeln .