Mandat Das Mandat bildet die rechtliche Grundlage zur Verwaltung fremden Eigentums. In den Stammdaten des Mandats sind alle Daten des Auftrags eines Eigentümers an den Immobilienmanager zusammengefasst, wie z.B. Eigentümer und Bankverbindungen.
Die Objekte in Fremdverwaltung bilden Sie entsprechend pro Eigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft über ein Mandat in einem separaten Buchungskreis ab.
Jedes erteilte Mandat und die abhängigen Immobilienobjekte und Prozesse bilden Sie in einem eigenen Buchungskreis ab (siehe Mandatsbuchungskreis anlegen ). Die zu verwaltenden Immobilienobjekte hinterlegen Sie in den Wirtschaftseinheiten zu diesem Buchungskreis. Damit bildet das Mandat (bzw. der Mandatsbuchungskreis) die Grundlage der Vermögenstrennung und der eigenständigen Bilanzierung.
Objektmandat:
Über ein Objektmandat verwalten Sie Grundstücke oder Gebäude, die als Ganzes einem Eigentümer gehören. Als Eigentümer wird hier auch eine Gruppe von Eigentümern, etwa eine Erbengemeinschaft, verstanden, jedoch nicht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Objektmandatsverwaltung wird betriebswirtschaftlich auch als Grundstücksverwaltung oder Gebäudeverwaltung (und in der Schweiz als Mandatsverwaltung) bezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie unter Objektmandat .
WEG-Mandat:
Über ein WEG-Mandat verwalten Sie ein Objekt, das einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört. Hierbei wird das Objekt in Sondereigentum (des Einzeleigentümers) und Gemeinschaftseigentum (der Wohnungseigentümergemeinschaft) unterteilt. Die Eigentümergemeinschaft erteilt dem Verwalter das Mandat zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und somit den Auftrag, Belange des Gemeinschaftseigentums zu regeln und die WEG-Abrechnung durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie unter Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) .
Objektmandate und WEG-Mandate verwenden unterschiedliche Nummernkreise.
Mandate mit dem gleichen Referenzbuchungskreis verwenden den gleichen Kostenrechnungskreis.
Beispiele finden Sie unter Beispiel: Fremdverwaltung .