Mietobjekt Als Mietobjekte stehen zur Verfügung:
Flächenpool (aus ihm werden Flächen zur Vermietung ausgeschnitten, er wird aber nicht vermietet)
Mietfläche (zu vermietende Teilfläche eines Flächenpools)
Mieteinheit (wird nur komplett vermietet)
Vergleichswohnung (externes Mietobjekt)
Die Verwendung der Architektonischen Sicht ist optional möglich.
Bei Verwendung der Architektur kann ein Mietobjekt bestehen aus:
einem oder mehreren Architektonischen Räumen
einer oder mehreren Architektonischen Flächen
einer Kombination von Architektonischen Räumen und Flächen
Ein Mietobjekt kann zeitabhängig angelegt werden (Anfang- und Endedatum). Der Zeitraum wird automatisch vom übergeordneten Objekt (z.B. Gebäude oder Grundstück) geerbt. Wenn Sie für das Mietobjekt einen anderen Zeitraum angeben möchten (z.B. eine zeitlich begrenzte Mieteinheit innerhalb eines nicht zeitlich begrenzten Gebäudes), können Sie die Datumsangaben im Register
Allg. Daten
im Bereich
Gültigkeitszeitraum
eingeben.
Wenn Sie sich in der Anwendung
Mietobjekt bearbeiten
befinden, entscheiden Sie zunächst, welche Art von Mietobjekt Sie anlegen möchten (Funktion
mit Quick-Info
Anlegen
):
eine Mieteinheit (z.B. Wohnung)
einen Flächenpool
eine Mietfläche (z.B. Lagerfläche, Werbefläche), die stetigen Änderungen unterliegen kann
Im letzten Fall müssen Sie zuerst einen Flächenpool anlegen, den Sie allerdings nicht als Ganzes vermieten können. Er dient nur als Vorrat, aus dem die Mietflächen ausgeschnitten werden.

Wenn ein Mietobjekt immer wieder Änderungen unterliegt, dann ist es sinnvoll, dieses als Mietfläche als Teil eines Flächenpools anzulegen. Die Bearbeitung der Mietfläche wird dadurch flexibel und einfacher.

Mögliche Verknüpfung eines Mietobjekts mit einem Architektonischen Objekt. Eine Mietfläche kann nur über den übergeordneten Flächenpool mit der Architektur verknüpft werden.

Die Vertragszuordnung der Mietobjekte ist gewährleistet, unabhängig davon, ob eine korrespondierende Architektonische Struktur existiert oder nicht.
Flexible Zuordnung von Mietobjekten zu Verträgen, auch gebäude- und wirtschaftseinheitenübergreifend
Mietobjekte können im Vertrag zu Objektgruppen gebündelt werden (z.B. an Hand von Konditionen)
Mietobjekte sind kontierungsfähig (interne Controlling-Objekte)
Gemeinschaftsflächen: Zur Vermietung von Gemeinschaftsflächen (z.B. Flure, Kopierräume, Toiletten) können Mietflächen gleichzeitig mehreren Verträgen zugeordnet werden.