24-Stunden-Fähigkeit der Einzelgeschäftsprüfung Ziel der 24-Stunden-Fähigkeit ist es, jederzeit eine Einzelgeschäftsprüfung (EGP) durchführen zu können, insbesondere in der Zeit, während gerade eine Tagesendeverarbeitung läuft. Die integrierte Ausfallrisiko-Limit-Prüfung, die ausschließlich im TRM Credit Risk Analyzer zur Verfügung steht, ist hiervon ebenso betroffen. Weiter ermöglicht es die 24-Stunden-Fähigkeit, jederzeit Reservierungen vorzunehmen.
Achtung
Die nicht integrierte Einzelgeschäftsprüfung, wie sie im Banking verwendet wird, liefert im Zusammenspiel mit der 24-Stunden-Fähigkeit nur für Neugeschäfte bzw. Externgeschäfte konsistente Ergebnisse. Beachten Sie hierbei, dass Änderungen von Datenpool-Geschäften nur dann berücksichtigt werden, wenn die Geschäfte zunächst über die FDÜ und anschließend zusätzlich über die EGP geändert werden. Die EGP ist in diesem Fall erforderlich, um die Nachverbuchung anzustoßen.
. Neben der Aktivierung der 24-Stunden-Fähigkeit nehmen Sie hier noch weitere Einstellungen zur EGP vor:
Wartezeit Einzelgeschäftsprüfung
Buchungsschluss
Wartezeit bei der Nachverbuchung
Kennzeichen 24-Stunden-Fähigkeit
Im Rahmen der Einzelgeschäftsprüfung kann es vorkommen, dass eine für die Prüfung benötigte Limitvorgabe gerade von einem anderen Nutzer blockiert wird. Für diesen Fall wird in den Grundeinstellungen eine maximale Wartezeit vorgegeben. Im Zuge der 24-Stunden-Fähigkeit haben Sie die Möglichkeit, mit dem Buchungsschluss einen festen Zeitpunkt für den Datumswechsel anzugeben, ab dem die Risikobeträge nur noch auf den nachfolgenden Tag angerechnet werden sollen. Die Wartezeit bei der Nachverbuchung gibt an, in welchem Zeitabstand Nachverbuchungsschritte bis zum Buchungsschluss durchgeführt werden sollen.
Die Tagesendeverarbeitung umfasst den Inanspruchnahmen-Aufbau und die Nachverbuchung. (Da die Nachverbuchung Teil der Tagesendeverarbeitung ist, erfolgt die Fortschreibung auf Status 1 und 2.) Im Zuge der Nachverbuchung werden jene aufgelaufenen Geschäfte nachträglich fortgeschrieben, die während des Inanspruchnahmen-Aufbaus über die EGP geprüft wurden. Die EGP bleibt somit auch während des gesamten Laufes der Tagesendeverarbeitung möglich.
Wird eine EGP vor Beendigung der Tagesendeverarbeitung gestartet, erfolgt die Fortschreibung des EGP-geprüften Geschäfts auf das Datum der vorherigen Tagesendeverarbeitung. Die aktuelle Tagesendeverarbeitung verbucht dieses Geschäft dann auf das neue Datum nach.

Beachten Sie bei ihrer Customizing-Einstellung, dass zwischen Ende des Inanspruchnahmen-Aufbaus und dem Buchungsschluss genügend Zeit für die Nachverbuchung zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, so kann es sein, dass sich die Nachverbuchung über den Buchungsschluss hinaus verzögert. In diesem Fall wäre die EGP für die Zeit zwischen Buchungsschluss undendgültiger Beendigung der Tagesendeverarbeitung gesperrt.

Hinweis
Um dies zu umgehen, haben Sie die Möglichkeit, die Angabe des Buchungsschlusses im Customizing initial zu lassen.