Begriffe zur ETM-Belegerfassung
Hier werden einige terminologische Begriffe erläutert, die für die Anwendung ETM von Bedeutung sind.
Einsatzort, auf den Equipments versendet werden.
Hinweis
Interne Baustellen eines Unternehmens.
Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist beispielsweise aus Sicht des Bauunternehmens, ebenfalls eine interne Baustelle, die mit Equipments und Materialien beliefert wird. Zusätzlich wird im Empfängerstammsatz der externe Auftraggeber eingegeben, der für die Kundenabrechnung notwendig ist.
Kunde bzw. Debitor, der extern für die Kundenabrechnung herangezogen wird.
Der Kunde interne Verrechnung ist aus ETM-Sicht der interne Auftraggeber, der bei der internen Verrechnung im Auftragskopf erscheint. Er ist aus SD-Sicht notwendig (Rechnungsempfänger und Regulierer), hat jedoch aus ETM-Sicht innerhalb des Buchungskreises keinerlei Bedeutung, da bei der Abrechnung das leistende bzw. belastete Objekt (z.B. Equipment und PSP-Element) für die Verbuchung in FI/CO relevant ist. Der Kunde (interne Verrechnung) spielt jedoch eine wichtige Rolle im buchungskreisübergreifenden Fall. Lesen Sie hierzu: Fallstudie: Buchungskreisübergreifende Verrechnung mit EDI.
Der Empfängertyp ist das zentrale Steuerungselement in ETM und bewirkt eine Gruppierung der verschiedenartigen Empfänger. Über den Empfängertyp wird dem Empfänger ein Referenztyp und damit ein Kontierungsobjekt für die Verbuchung in FI/CO zugeordnet.
Der Referenztyp bestimmt, welches Kontierungsobjekt (z. B. PSP-Element, Projektdefinition, CO-Auftrag, Kostenstelle, PM-Auftrag) bei der Abrechnung und Verbuchung in FI/CO herangezogen werden soll.
Dieses Kennzeichen steuert, ob die ETM Grund- und Verrechnungsdaten des jeweiligen Empfängers, der Standard-Empfangsstelle oder der Dummy-Empfangsstelle für die Abrechnung herangezogen werden sollen. (3-stufiger hierarchischer Zugriff)
Fiktive Empfänger, deren hinterlegte ETM-Abrechnungsdaten für eine Gruppe von Empfängern bei der ETM-Abrechnung Gültigkeit haben. Dadurch besteht geringerer Pflegeaufwand bei der Änderung der Steuerungsparameter. Die Änderungen werden nur im Stammsatz der fiktiven Empfänger durchgeführt und greifen ab der nächsten Abrechnung bei allen Empfängern, die davon betroffen sind. (Weitere Informationen finden Sie unter "Abrechnungskennung".)
Die Abrechnungsart definiert, wie in der Gerätevorhaltung der Empfänger abgerechnet werden soll. Sie ist zusammen mit der Kalender-ID
, dem Kennzeichen Volle Monate
und den Tagen/Monat
eine wichtige Kenngröße für die Dauerermittlung. Es gibt folgende Abrechnungsarten zur Dauerermittlung:
volle Monate + restliche Kalendertage
volle Monate + restliche Arbeitstage
Kalendertage
Arbeitstage
Kundenlogik
Bei der Variante 1 und 3 (Kalendertage) ist als Abrechnungsbasis die Anzahl der Kalendertage/Monat, z. B. 30, zu hinterlegen. Bei der Variante 2 und 4 (Arbeitstage) ist als Abrechnungsbasis die Anzahl der Arbeitstage/Monat, z. B. 20, zu hinterlegen.
Bei Abrechnungsarten, bei denen der volle Monat relevant ist, muss zusätzlich zu den Arbeits- bzw. Kalendertagen das Kennzeichen Volle Monate
gesetzt werden (1 und 2).
Wenn die Abrechnungsart 3 ist, werden die tatsächlichen Kalendertage ermittelt. Alle anderen Kennzahlen, auch die Kalender-ID
, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
Wenn die Abrechnungsart 4 ist, werden die Arbeitstage unter Berücksichtigung des hinterlegten Fabrikkalenders (Kennzeichen Kalender-ID
) errechnet. Die anderen Kennzahlen fließen nicht in die Berechnung mit ein.
Wenn die Abrechnungsart 5 ist, errechnet das System die abrechnungsrelevanten Tage aus einer kundenspezifischer Logik, die in der BAdI-Methode implementiert ist. Die anderen Kennzahlen fließen nicht in die Berechnung mit ein. Beachten Sie, dass diese Berechnung nicht stattfindet, wenn diese BAdI-Methode nicht implementiert ist.
Hinweis
Normalfall: interne Baustellen
Um die Vorschriften der deutschen Baugeräteliste 1991 (BGL91) zu erfüllen (Vorhaltemonat = 30 Kalendertage = 170 Vorhaltestunden) muss folgende Einstellung vorgenommen werden. Bei dieser Einstellung kann es länderspezifische Abweichungen geben. (Sie hat auch im Februar Gültigkeit.):
Abrechnungsart
= 1 (voller Monat + restl. Kalendertage) und Kennzeichen voller Monat
= 2 (voller Monat wird umspannt), Tage/Monat
= 30 (Kalendertage), Stunden/Monat
= 170.
Sonderfall: Arbeitsgemeinschaften
Wenn ein Equipment vom 01.-31.10. auf einem Einsatzort im Einsatz ist, sollen lt. Vertragswerk auch 31 Tage abgerechnet werden bzw. wenn ein Equipment vom 01.-30.11. auf einem Einsatzort im Einsatz ist mit 30 Tagen. Die empfohlene Abrechnungsart ist hier Kalendertage
.
Wenn dieses Kennzeichen gesetzt ist (in den ETM-Abrechnungsdaten im Empfängerstamm), wird der Abgangstag bei der Abrechnung von Vorhaltegeräten berücksichtigt.
Abgangstag ist der tatsächliche Tag, an dem der physische Versand des Equipment von einem Einsatzort zum anderen stattfindet. Wenn nach einem Versand bei einem Einsatzort mehrere Ummeldungen stattfinden, wird der letzte Tag einer Ummeldung vor der ETM-Abrechnung nicht als Abgangstag vom Einsatzort angesehen. Der Tag wird normal, entsprechend seiner Leistungs- und Verrechnungsart (LV-Art), anhand der vorliegenden Versand- bzw. LG-Belege abgerechnet.
Zählt immer bei der Berechnung der Vorhaltedauer und wird immer bei der Abrechnung berücksichtigt. Deshalb gibt es kein gesondertes Kennzeichen im Empfängerstamm!
Über dieses Kennzeichen kann gesteuert werden, ob beim Lauf des Leistungsgerätefüllkalenders bei Leistungsgeräten der Abgangstag berücksichtigt werden soll oder nicht, d.h. Stunden automatisch für den Abgangstag generiert werden sollen. Voraussetzung ist, dass während der gesamten Vorhaltedauer mindestens eine Einheit (z.B. Stunde) mit einem Leistungsgerätebericht (LG-Bericht) erfasst worden ist. Ist während der gesamten Vorhaltedauer kein Leistungsgerätebeleg erfasst worden, wird die Leistung anhand des Versandbelegs, d. h. nach Vorhaltung abgerechnet (Sonderfall).
Dieses Kennzeichen zieht nur bei der internen Abrechnung und nur dann, wenn der Leistungsgerätefüllkalender zum Einsatz kommt. Ist das Kennzeichen Abgangstag LG
im Empfängerstamm gesetzt, wird beim Lauf des Leistungsgerätefüllkalenders am Abgangstag ein Beleg generiert.
Bei der externen Abrechnung an den externen Auftraggeber wird nach tatsächlichen Einheiten (ohne generierte Stunden aus Leistungsgerätefüllkalender) abgerechnet. Dies ist nicht durch Customizing steuerbar.
Hinweis
Manuell erfasste LG-Berichte werden bei der Abrechnung immer berücksichtigt. Das Kennzeichen Abgangstag LG
schließt erfasste LG-Berichte nicht von der Abrechnung aus.
Lesen Sie hierzu: “Abgangstag Leistungsgerät (LG)”.
Durch das Setzen dieses Kennzeichens im Empfängerstamm wird ein als Leistungsgerät definiertes Equipment (Customizing für Equipment and Tools Management (ETM)
unter ) für diesen Empfänger in der Abrechnung zum Vorhaltegerät. Dadurch wird es nicht auf Basis des LG-Beleges, sondern auf Basis der Versandbelege abgerechnet. Lesen Sie mehr hierzu unter Abrechnung Leistungsgerät wie Vorhaltegerät.
Ein als Vorhaltegerät definiertes Equipment, wie z.B. ein Kran, wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum auf einem Einsatzort vorgehalten. Dieser Zeitraum wird für Vorhaltegeräte immer in Tagen abgerechnet. Grundsätzlich erfolgt bei Vorhaltegeräten die Abrechnung auf Basis des Versandbelegs. Der Leistungsbeleg sollte für Vorhaltegeräte nicht zugelassen werden, da ansonsten eine Doppelabrechnung anhand des Versandbelegs und des Leistungsbelegs erfolgen würde. Ein Vorhaltegerät kann ein Einzel- oder ein Mengengerät sein.
Weitere Informationen finden Sie unter Abrechnung eines Vorhaltegerätes.
Ein als Leistungsgerät definiertes Equipment, wie z.B. ein Bagger, wird in der Regel immer in Stunden auf der Grundlage des erfassten LG-Beleges abgerechnet. Basis der Abrechnung für Leistungsgeräte ist der Leistungsbeleg. Ist jedoch kein LG-Beleg während der gesamten Vorhaltedauer vorhanden, wird auf Basis des Versandbelegs abgerechnet. Leistungsgeräte sind in der Regel teure Geräte, die als Einzelgerät definiert sind (inventarisiert). Um die Kosten des Equipments transparent zu halten, ist es sinnvoll, für jedes Equipment einen eigenen PM-Auftrag-Verwalter (Kostensammler) anzulegen bzw. zu hinterlegen.
Hinweis
Ein Leistungsgerät soll für bestimmte Warenempfänger z. B. Arbeitsgemeinschaften (ARGEN), deren Vertragswerk dies festlegt, nur auf Basis des Versandbelegs abgerechnet werden. Um dies zu gewährleisten, muss im Empfängerstammsatz das Kennzeichen Leistungsgerät
wie Vorhaltegerät
gesetzt werden. Lesen Sie mehr hierzu unter Leistungsgerät wie Vorhaltegerät. Weitere Informationen finden Sie unter Abrechnung eines Leistungsgerätes.
Es findet eine Prüfung statt, ob die dem Equipment hinterlegte Equipmentart im Customizing als bestandsprüfungsrelevant gesetzt ist.
Hinweis
Das Kennzeichen Preis-/Materialgruppe
im Equipmentstamm ist nur für die Preisfindung relevant.
Informationen finden Sie unter "Leistungsgerät". Ein Einzelgerät sollte in der Regel als Leistungsgerät, kann aber auch als Vorhaltegerät definiert werden.
Sind Equipments, wie z.B. Bohrmaschinen, Schleifer, Rüstung und Schalung, die in der Regel keine eigene Inventarnummer haben. Ein Mengengerät darf nicht als Leistungsgerät definiert werden.
Es gibt verschiedene Leistungs- und Verrechnungsarten, wie z.B. Einsatz, Stillstand, Freimeldung. Eine Leistungsart muss jedoch nicht gleichzeitig auch eine Verrechnungsart sein und umgekehrt.
Welche Preisanteile bei der Abrechnung herangezogen werden, wird über die Konditionstechnik und das Kalkulationsschema in SD gesteuert. So kann z.B. definiert werden, dass bei LV-Art Einsatz Miete und Reparaturkosten anfallen, bei der LV-Art Stillstand bspw. nur Miete und bei der LV-Art Freimeldung keine Kosten.
Hinweis
Ein Equipment ist fünf Tage auf einem Einsatzort im Einsatz (LV-Art Einsatz). Davon wird es zwei Tage in Stillstand umgemeldet, weil der Einsatzort vorübergehend ruht.
Ergebnis der Abrechnung: Der Einsatzort wird mit drei Tagen Einsatz (Miete und Reparatur) und zwei Tagen Stillstand (nur Miete) belastet.
Weitere Informationen finden Sie unter Abrechnung von Lieferung und Leistung.
Wenn ein Equipment erstmalig, nach Kauf, Leasing oder Anmietung in den Bestand des Unternehmens aufgenommen wird, spricht man von Zugang. Es ist möglich, ein Equipment direkt auf einen Einsatzort zugehen zu lassen, ohne vorherige Buchung auf den Bauhof bzw. Lagerplatz.
Ein Abgang findet nur statt, wenn das Equipment verkauft, verschrottet bzw. an den externen Mietservice zurückgegeben wird. Der physische Abgang eines Equipments von einem Einsatzort zu einem anderen Einsatzort wird nicht als Abgang, sondern als Versand bezeichnet.
In der Regel wird jedes Equipment, egal ob es sich um ein Leistungs- oder Vorhaltegerät handelt, mit einem Versandbeleg von einem Einsatzort auf einen anderen Einsatzort versandt (historische Bestandsführung). Bauhöfe und Lagerplätze werden dabei ebenfalls als Einsatzorte betrachtet, von denen aus versandt wird.
Eine Ummeldung findet statt, wenn sich die Leistungs- und Verrechnungsart (LV-Art) eines Equipments auf dem Einsatzort ab einem bestimmten Tag ändert, das Equipment jedoch auf dem Einsatzort verbleibt.
Beispiel
Am 01.10. Versand eines Equipments auf Einsatzort A mit LV-Art Einsatz
. Ab dem 14.11. ändert sich die LV-Art von Einsatz
in Frei
, am 20.11. wird das Equipment wieder in LV-Art Einsatz
gesetzt, am 30.11. läuft die Abrechnung. Das Equipment geht am 15.12. von dem Einsatzort A ab, damit ist die Vorhaltedauer des Equipments auf dem Einsatzort A beendet.
Hinweis
Wenn nach einem Versand bei einem Einsatzort mehrere Ummeldungen stattfinden, wird der letzte Tag einer Ummeldung vor der ETM-Abrechnung nicht als Abgangstag vom Einsatzort angesehen. Der Tag wird normal, entsprechend seiner Leistungs- und Verrechnungsart (LV-Art), anhand der vorliegenden Versand- bzw. LG-Belege abgerechnet. Nur beim physischen Versand von einem Einsatzort zu einem Anderen, spricht man vom Abgangstag.
Die Vorhaltedauer ergibt sich aus Einsatzbeginn und Einsatzende bzw. aus Abrechnungsdatum, falls der Einsatz zum Abrechnungsdatum noch nicht beendet ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft eine Ummeldung stattgefunden hat.