Deutschland: Besonderheiten der Archivierung von Abrechnungsergebnissen (PY)Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze
Bei der Archivierung von Abrechnungsergebnissen gelten für Deutschland grundsätzlich die allgemeinen Aussagen zu Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze .
Die Rückrechnungsgrenze können Sie – abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, die Sie dabei berücksichtigen müssen – nach firmeninternen oder tarifvertraglichen Erfordernissen setzen.
Abstand zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze
Der Abstand zwischen Rückrechnungsgrenze und Archivierungsdatum wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Durchschnittsbewertung
Je nach Anzahl der Perioden, die Sie für die Durchschnittsbewertung benötigen, können Sie die Abrechnungsergebnisse nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt archivieren. Je mehr Durchschnittsperioden Sie benötigen, desto weiter in der Vergangenheit muß das Archivierungsdatum liegen.
März-Klausel
In den Fällen, in denen die März-Klausel berücksichtigt werden muß, werden die Abrechnungsergebnisse ebenfalls länger im System benötigt. Daher muß das Archivierungsdatum hier ebenfalls weiter in der Vergangenheit liegen.
Beim Anlegen oder Ändern einer Archivierungsgruppe können Sie entweder die Rückrechnungsgrenze oder das Archivierungsdatum vorgeben. Das System berechnet aus der Rückrechnungsgrenze einen Vorschlagswert für das Archivierungsdatum und umgekehrt. Dabei wählt das System als Vorschlagswert für die Rückrechnungsgrenze das früheste Datum, für das Archivierungsdatum das späteste Datum, das bei Berücksichtigung der genannten Faktoren möglich ist.
März-Klausel
Das System berücksichtigt bei seinen Berechnungen folgendermaßen die März-Klausel:
Sie machen folgende Eingabe |
Das System berechnet folgendes Datum |
Grund |
Sie wählen eine Rückrechnungsgrenze, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eines Jahres x liegt |
Das System setzt je nach Anzahl der Perioden, die Sie für die Durchschnittsbewertung angeben, das Archivierungsdatum auf den 31. Oktober des Jahres x–2 oder früher |
Das System benötigt aufgrund der März-Klausel die Abrechnungsergebnisse aus dem Jahr vor dem, in dem die Rückrechnungsgrenze liegt, sowie zusätzlich die Abrechnungsergebnisse aus den Monaten November und Dezember des vorvergangenen Jahres |
Sie wählen eine Rückrechnungsgrenze, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember eines Jahres x liegt |
Das System setzt je nach Anzahl der Perioden, die Sie für die Durchschnittsbewertung angeben, das Archivierungsdatum auf den 31. Oktober des Jahres x–1 oder früher |
Die März-Klausel muß nicht berücksichtigt werden |
Sie wählen ein Archivierungsdatum, das zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober eines Jahres x liegt |
Das System setzt je nach Anzahl der Perioden, die Sie für die Durchschnittsbewertung angeben, die Rückrechnungsgrenze auf den 1. April des Jahres x+1 oder später |
Die März-Klausel muß nicht berücksichtigt werden |
Sie wählen ein Archivierungsdatum, das zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember eines Jahres x liegt |
Das System setzt je nach Anzahl der Perioden, die Sie für die Durchschnittsbewertung angeben, die Rückrechnungsgrenze auf den 1. April des Jahres x+2 oder später |
Das System benötigt aufgrund der März-Klausel die Abrechnungsergebnisse aus dem Jahr vor dem, in dem die Rückrechnungsgrenze liegt, sowie zusätzlich die Abrechnungsergebnisse aus den Monaten November und Dezember des vorvergangenen Jahres |
Den Vorschlagswert des Systems für die Rückrechnungsgrenze können Sie auf ein späteres Datum ändern.
Den Vorschlagswert des Systems für das Archivierungsdatum können Sie auf ein früheres Datum ändern.
DEÜV-Beginndatum
Wenn Sie eine Archivierungsgruppe anlegen oder ändern, setzt das System auch ein neues DEÜV-Beginndatum. Sie erhalten eine entsprechende Meldung, wenn das System den Vorschlagswert für das Archivierungsdatum oder die Rückrechnungsgrenze berechnet.
Perioden für die Durchschnittsbewertung
Die Anzahl der Perioden, die für die Durchschnittsbewertung herangezogen werden, legen Sie beim Anlegen und Ändern einer Archivierungsgruppe auf dem Dialogfenster
Länderspezifische Parameter für Personalabrechnung
fest. Das System schlägt dort die größte Periodenanzahl vor, die im Customizing für die Durchschnittsberechnung festgelegt wurde.
Zusätzliche Subtypen im Infotyp Archivierte Objekte (0283)
Wenn Sie einer Archivierungsgruppe Personalnummern zuordnen , legt das System gleichzeitig im Infotyp Archivierte Objekte (0283) zusätzliche Subtypen für DEÜV und Knappschafts-DÜVO an.
Prüfungen
Das System prüft, ob für einen Mitarbeiter, der dem öffentlichen Dienst angehört, noch unständige Bezüge ausstehen, die zeitversetzt zwei Monate später ausgezahlt werden. Die Abrechnungsergebnisse dieses Mitarbeiters können Sie nicht archivieren.