Kriterien für das Definieren von Aktivitäten
Aktivitäten besitzen definierte Kriterien, mit denen ggf. der Aktivitätskontext, das Öffnen von Aktivitäten, die Prüfkriterien und das erneute Öffnen von Aktivitäten gesteuert werden.
Jeder Prozess muss mindestens eine Aktivität enthalten.
Folgende Richtlinien sollten Sie beim Definieren von Aktivitäten beachten:
Sie müssen einer Aktivität mindestens eine Aktion zuordnen.
Allen Aktivitäten kann mehr als eine Aktion zugeordnet werden. Die primäre Aktion ist die Startaktion; die zusätzlichen Aktionen erscheinen im Aktionsbereich, sobald die primäre Aktion gestartet wird.
Einige Aktivitäten erfordern die Genehmigung durch einen Prüfer, bevor das System die Aktivität als abgeschlossen betrachtet.
Bearbeiter und Prüfer müssen die Aktivitäten in der Reihenfolge ausführen, die unter Aktivitäten definiert wurde.
Jeder Aktivität ist eine primäre Dimension zugeordnet, die die Generierung (Iteration) der Aktivität nach Prozesskontext festlegt. Der primären Dimension, die der Aktivität zugeordnet ist, sind für jeden Aktivitätskontext auch die Bearbeiter- und Prüfereigenschaft zugeordnet. Sie können die Bearbeiter und Prüfer ändern, wenn Sie später eine Prozessvorlage erstellen.
Der Prozesseigentümer kann den Prozess erst fertigstellen, wenn alle Aktivitäten abgeschlossen sind.
Für jede Prozessvorlage oder jeden Prozess können bis zu 1000 Aktivitäten definiert werden.
Je Prozess können bis zu einer Million Aktivitätskontexte definiert werden. Die Anzahl der Aktivitätskontexte entspricht dem Produkt aus der Anzahl der Aktivitäten und der Prozesskontexte.