Deckungsprüfung In der Deckungsprüfung wird untersucht, ob ein Schaden-/Leistungsfall gedeckt ist und somit Ersatzpflicht für das Versicherungsunternehmen besteht. Die Deckungsprüfung erfolgt sowohl auf Fallkopf- als auch auf Teilfallebene. Wenn eine dem Schaden-/Leistungsfall zugrunde liegende Ereignisartnicht gedeckt ist, können Sie den Schaden-/Leistungsfall gar nicht erst anlegen.
Die Deckungsprüfung besteht aus einer formellen und aus einer materiellen Deckungsprüfung .
Wenn die formelle und materielle Deckungsprüfung durchgeführt wurden, legt das System fest, ob für das Versicherungsunternehmen Ersatzpflicht besteht oder nicht. Sie können diese Ersatzpflicht manuell ändern. Weitere Informationen finden Sie unter Deckungsbedenken .