Abschlußarbeiten Obligo

Verwendung

Obligo, das im laufenden Geschäftsjahr gebucht wurde (z.B. Bestellanforderungen, Bestellungen, Mittelvormerkungen ) und erst im folgenden Geschäftsjahr abgebaut wird, können Sie in das folgende Geschäftsjahr übertragen. Das übertragene Obligo belastet dann das Budget im neuen Jahr.

Voraussetzungen

  • Die Abschlußarbeiten in den dem Haushaltsmanagement vorgelagerten Komponenten sollten abgeschlossen sein, da Änderungen an den Originalbelegen vom System im Haushaltsmanagement nicht automatisch nachvollzogen werden.

  • Vorerfaßte Finanzbuchaltungs-Belege (FI-Belege) sollten storniert sein, da diese bereits Budget verbraucht haben können, jedoch beim Obligo-Vortrag nicht berücksichtigt werden.

  • Beachten Sie, daß Sie einen Obligo-Vortrag nur dann durchführen können, wenn im Customizing des Haushaltsmanagements in den Default-Einstellungen für die Jahreswechselarbeiten festgelegt ist, daß der Obligo-Vortrag erlaubt ist. Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden Haushaltsmanagement im Abschnitt Default-Einstellungen vornehmen . Mittels des Reports RFFMCFM1 erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen Customizingeinstellungen.

  • Wenn Sie auf Zahlungsbasis arbeiten, müssen die Einzelposten mit dem Programm RFFMS200 vom Status "Rechnung" auf den Status "Zahlung" umgesetzt sein. Weitere Informationen finden Sie unter Zahlungsübernahme sowie in der Dokumentation zum Programm.

  • Wenn Sie die Funktion "Budgeterhöhende Einnahmen (Verteilungsverfahren)" einsetzen, muß mit dem Programm RFFMUD01 die Budgeterhöhung durchgeführt sein. Weitere Informationen finden Sie unter Budgeterhöhung durchführen .

Ablauf

Der Vortrag offener Obligo-Belege erfolgt in mehreren Schritten.

  1. Übertragungsvorschrift pflegen .

  2. Diese müssen Sie anschließend im Customizing des Haushaltsmanagements unter Anfang des Navigationspfads Weitere Navigationsschritt Funktionen Navigationsschritt Abschlußarbeiten Navigationsschritt Abschlußarbeiten Navigationsschritt Obligo Navigationsschritt Übertragungsvorschrift für Obligo-Vortrag zuordnen Navigationsschritt den Ende des Navigationspfads gewünschten Werttypen zuordnen.

  3. Übertragungsregeln pflegen .

  4. Belege selektieren (RFFMC001).

  5. Mit diesem Report wählen Sie die zu übertragenden Belege nach bestimmten Selektionskriterien aus. Nach dem Reportlauf sind die selektierten Belege in der Einzelpostentabelle (FCABP) als 'vorgemerkt zum Übertragen' gekennzeichnet. Nur diese Belege können Sie anschließend in das neue Jahr übertragen.

  6. Belege übertragen (RFFMC010).

  7. Verfügtwerte für das alte und das neue Geschäftsjahr neu aufbauen.

Weitere Informationen zum Neuaufbau der Verfügtwerte finden Sie unter Verfügtwerte neu aufbauen .

Hinweis Hinweis

Die Schritte 1-2 müssen Sie nur dann durchführen, wenn Sie mit Übertragungsregeln arbeiten wollen.

Bei geringem Belegvolumen (bis ca. 100 Belege) können Sie die Verfügtwerte während des Übertrags der offenen Obligobelege anpassen. In diesem Fall müssen Sie den Neuaufbau der Verfügtwerte nicht separat durchführen.

Ende des Hinweises

Ergebnis

Die übertragenen Obligobelege können Sie sich im Informationssystem im neuen Jahr in der Periode 000 anzeigen lassen. Für das alte Geschäftsjahr sind die Belege nicht mehr anzeigbar.

Durch den Obligo-Vortrag wird im alten Geschäftsjahr bereits verfügtes Budget wieder frei. Falls das übertragene Obligo das Budget des neuen Geschäftsjahres nicht belasten soll, besteht die Möglichkeit, auch das frei gewordene Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr zu übertragen.

Obligo-Vortrag zurücknehmen

Falls offene Obligobelege versehentlich durch den Obligo-Vortrag in das neue Geschäftsjahr übertragen wurden, können Sie diese Belege mit dem Report RFFMC040 wieder in das alte Geschäftsjahr zurücksetzen.

Änderungen am Originalbeleg

Falls in der Finanzbuchhaltung eine Rechnung storniert wird, die durch den Obligo-Vortrag bereits in das neue Jahr übertragen wurde, erhält der Stornobeleg im Haushaltsmanagement das Buchungsdatum des FI-Beleges.