Obligo-Vortrag zurücknehmenMit Hilfe dieses Reports können Sie jeweils für einen Finanzkreis die Belege auf den Haushaltsmanagement(HHM)-Tabellen wieder in das vorige Geschäftsjahr zurücksetzen, die versehentlich durch den Obligo-Vortrag in das Folgegeschäftsjahr vorgetragen wurden.
Es werden nur die Belegpositionen in das alte Jahr zurückgesetzt, die zuvor durch den Obligo-Vortrag in das neue Jahr vorgetragen wurden. Belege, die erst im neuen Geschäftsjahr erzeugt wurden, können nicht in das alte Geschäftsjahr übertragen werden.
Sie müssen die Auswahl der Belege so eingrenzen, daß das System den gesamten Beleg verarbeiten kann. Die Selektionskriterien müssen mit den einzelnen Belegpositionen übereinstimmen.
Beispiel
Sie wollen alle Belege in das alte Jahr zurücktragen, die auf die Finanzstelle S2 kontiert wurden. Ein vorgetragener Beleg A besteht aus 2 Belegpositionen mit unterschiedlichen Kontierungen:
Position 1: Finanzposition F1, Finanzstelle S1
Position 2: Finanzposition F1, Finanzstelle S2
Sie dürfen in diesem Fall die Selektion nicht auf die Finanzstelle S2 eingrenzen.
Wählen Sie
Geben Sie einen Finanzkreis ein.
Geben Sie in das Feld
Altes Geschäftsjahr
das Geschäftsjahr ein, aus dem die Belege ursprünglich vorgetragen wurden.
Sie können Ihren Anforderungen gemäß die Auswahl der Belege nach folgenden Selektionskriterien eingrenzen:
HHM-Kontierungen (Finanzstelle, Finanzposition, Fonds)
Werttyp
Belegnummer
Starten Sie den Report im Hintergrund.
Das System protokolliert die Zurücknahme des Vortrags in den Protokoll-Tabellen der Abschlußarbeiten im Haushaltsmanagement und erzeugt folgende Listen:
Liste der Belege, bei denen der Obligo-Vortrag zurückgenommen wurde
Liste der Belege, bei denen der Obligo-Vortrag nicht zurückgenommen werden konnte
Nach dem Reportlauf im Echtlauf müssen Sie die Verfügtwerte für das alte und das neue Geschäftsjahr neu aufbauen. Weitere Informationen finden Sie unter Verfügtwerte neu aufbauen .
Hinweis
Wenn auch das zugehörige Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr übertragen wurde, müssen Sie für die zurückgetragenen Belege den Übertrag von Budget zum Obligo im alten Jahr nochmals starten. Weitere Informationen finden Sie unter Budget ins neue Jahr übertragen . Dies bewirkt, daß das bereits im neuen Jahr vorhandene Budget wieder dem zurückgetragenen Obligo im alten Jahr zugehört.
Vor dem Übertrag des Budgets zum Obligo müssen Sie zunächst den Budget-Übertrag vorbereiten und den Budget-Übertrag ermitteln .