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Hintergrunddokumentation Bedingungen an die Fremdschlüssel  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Alle Tabellen, die in ein Sperrobjekt aufgenommen werden, müssen über Fremdschlüssel miteinander verbunden sein. Es existieren eine Reihe von Einschränkungen an die zulässigen Beziehungen:

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      Die Tabellen des Sperrobjekts müssen bzgl. der Fremdschlüsselbeziehungen einen Baum bilden. Die Tabellen bilden die Knoten des Baums. Die Kanten des Baums haben dabei die Bedeutung ist Prüftabelle zu.

      Die Fremdschlüsselfelder müssen Schlüsselfelder der Fremdschlüsseltabelle sein.

      Die zwischen den Basistabellen der Sperrobjekte definierten Fremdschlüsselbeziehungen dürfen kein Feld haben, das gegen mehr als ein anderes Feld geprüft wird. Ein Feld kann weder zweimal als Fremdschlüsselfeld in einer Beziehung vorkommen noch in zwei verschiedenen Fremdschlüsselbeziehungen gegen zwei unterschiedliche Felder geprüft werden.

      Bei strukturübergreifenden Fremdschlüsseln müssen Sie folgende Einschränkung beachten. Wird ein Feld einem außerhalb der Prüftabelle liegenden Feld zugeordnet, so muss die Tabelle, aus der dieses Feld stammt, in einem Teilbaum liegen, der die Prüftabelle dieser Fremdschlüsselbeziehung als Wurzel hat.

Diese Bedingungen sind auf jeden Fall erfüllt, wenn der Schlüssel der Fremdschlüsseltabelle eine Erweiterung des Schlüssels der Prüftabelle ist.

Die Bedingungen in den Punkten 2, 3 und 4 sind unbedeutend, wenn das jeweilige Fremdschlüsselfeld aus der Zuordnung zu den Schlüsselfeldern der Prüftabelle herausgenommen wurde, indem es als generisch gekennzeichnet oder als konstant gesetzt wurde. Dies gilt auch bei strukturübergreifenden Fremdschlüsseln, falls das Fremdschlüsselfeld auf eine nicht im Sperrobjekt enthaltene Tabelle zeigt.

 

 

 

 

 

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