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 Nachträgliche Abrechnung

Im folgenden erhalten Sie Hinweise zur Berechnung der Kennzahlen der Standardanalyse Nachträgliche Abrechnung.

Lieferanten gewähren Konditionen an den Handel, z.B. für:

  • die Abnahme von Waren

  • die frühzeitige Zahlung von Lieferantenrechnungen

  • die Durchführung von Aktionen

  • Zuschuß auf die im Handel anfallenden Kosten (z. B. Entsorgungskosten)

Es müssen dabei zwei Gruppen von Konditionen unterschieden werden: sofort fällige Konditionen und später fällige Konditionen. Sofort fällige Konditionen werden direkt bei den Lieferantenrechnungen oder bei der Regulierung dieser Rechnungen berücksichtigt und sind daher nicht Bestandteil der nachträglichen Abrechnung. Später fällige Konditionen (mit Kennzeichen nachträglicher Abrechnung) sind nachträglich mit dem Lieferanten abzurechnen.

Die Kennzahlen der Standardanalyse Nachträgliche Abrechnung werden bei Rechnungseingang zu einer Bestellung (Lieferantenumsatz) oder bei der nachträglichen Abrechnung einer Absprache (Erträge) per Gutschrift/Faktura in die Informationsstruktur S015 fortgeschrieben.

Hinweis Hinweis

Bei den Kennzahlen zur Nachträglichen Abrechnung werden die folgenden Gruppen unterschieden:

Ende des Hinweises