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 Nachträgliche Abrechnung: Mengen

Die im folgenden beschriebenen Kennzahlen beziehen sich auf den Konditionssatz zur Bestellposition. Damit diese Kennzahlen fortgeschrieben werden, muß die Bestellposition für die nachträgliche Abrechnung relevant sein. Dies wird gesteuert durch entsprechende Kennzeichen im Lieferantenstamm, im Einkaufsinfosatz bzw. in der Bestellposition.

Im Standard werden diese Kennzahlen bei Rechnungseingang zum Belegdatum in die Informationsstruktur S015 fortgeschrieben. Dabei werden die Daten gleichzeitig dem entsprechenden Konditionssatz zugeordnet. Die Daten sind also einerseits zum Konditionssatz verfügbar, können aber andererseits auch auf Monatsbasis ausgewertet werden (z.B. bei quartalsweise abzurechnenden Absprachen). Voraussetzung für die Fortschreibung ist, daß bei der Preisfindung (Bestellung bzw. Wareneingang) ein Konditionssatz einer Absprache der Nachträglichen Abrechnung ermittelt werden kann.

Hinweis Hinweis

Beachten Sie, daß bei periodisch abzurechnenden Absprachen die Daten jeweils zu dem zum Belegdatum der Rechnungsprüfung gültigen Konditionssatz (Periode) ermittelt werden. Der zur Rechnungsprüfung gültige Konditionssatz kann jedoch vom Konditionssatz aus der Preisfindung (Bestellung bzw. Wareneingang) abweichen.

Ende des Hinweises

Gewichte

  • Nettogewicht

Nettogewicht zum Konditionssatz (Absprache) aus den Bestellpositionen.

  • Bruttogewicht

Bruttogewicht zum Konditionssatz (Absprache) aus den Bestellpositionen.

Das Brutto- bzw. Nettogewicht ist im Materialstamm oder im Einkaufsinfosatz hinterlegt bzw. kann manuell im Bestellbeleg eingegeben werden.

Eine Fortschreibung dieser beiden Kennzahlen erfolgt immer dann, wenn sich die Bezugsgröße bzw. Rechenregel eines Konditionssatzes auf das Brutto- bzw. Nettogewicht bezieht. Bei periodisch abzurechnenden Absprachen kann dies ggf. auch die Rechenregel des Konditionssatzes der Endabrechnung sein.

Menge Lieferantenumsatz

Mengenmäßiger Umsatz zum Konditionssatz (Absprache) aus den Bestellpositionen.

Eine Fortschreibung dieser Kennzahl erfolgt immer dann, wenn sich die Bezugsgröße bzw. Rechenregel eines Konditionssatzes auf die Menge bezieht. Bei periodisch abzurechnenden Absprachen kann dies ggf. auch die Rechenregel des Konditionssatzes der Endabrechnung sein. Voraussetzung für die Fortschreibung ist, daß eine Umrechnung in die Einheiten des Konditionssatzes möglich ist.

Volumen

Volumen zum Konditionssatz (Absprache) aus den Bestellpositionen.

Das Volumen des Materials wird im Materialstamm oder im Einkaufsinfosatz angegeben oder kann manuell im Bestellbeleg eingegeben werden.

Bei Konditionssätzen ohne Bezug zum Volumen, d.h. wenn sich die Bezugsgröße bzw. Rechenregel des Konditionssatzes nicht auf das Volumen bezieht, wird das Volumen lediglich zu Informationszwecken fortgeschrieben.

Anzahl Punkte

Anzahl der Punkte zum Konditionssatz (Absprache) aus den Bestellpositionen.

Die Punktzahl eines Materials wird im Einkaufsinfosatz hinterlegt oder kann manuell im Bestellbeleg eingegeben werden.

Eine Fortschreibung dieser Kennzahl erfolgt immer dann, wenn sich die Bezugsgröße bzw. Rechenregel eines Konditionssatzes auf Punkte bezieht. Bei periodisch abzurechnenden Absprachen kann dies ggf. auch die Rechenregel des Konditionssatzes der Endabrechnung sein.